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Pressemitteilung Wirtschaftsministerium zum Ergebnis des ROV
Posch freut sich und lobt "transparentes und rechtsstaatliches Verfahren"
Von: @(cf) <2002-06-11>
Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom: 11.06.2002
Posch begrüßt Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens


Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hat das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens begrüßt. Wie der Minister am Dienstag in Wiesbaden auf der gemeinesamen Pressekonferenz mit Regierungspräsident Gerold Dieke sagte, „legt das Raumordnungsverfahren die Grundlage für das weitere Vorgehen zum Ausbauvorhaben der Fraport AG. Insbesondere begrüße ich, dass das Verfahren als eindeutiges Ergebnis eine raumverträgliche Vorzugsvariante hervorgebracht hat.“ Er habe die Landesregierung in der Kabinettsitzung am Dienstagmorgen über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens unterrichtet.

Der Minister dankte allen Beteiligten für die zügige Abwicklung des Verfahrens. „Hier ist vor allem der hohe Arbeitseinsatz der Mitarbeiter des für das Verfahren zuständigen Regierungspräsidiums zu erwähnen. Durch die konzentrierte und nachhaltige Arbeit wurde es möglich, den angesichts des Verfahrensumfangs engen Fahrplan – laut gesetzlicher Vorgabe ist ein halbes Jahr vorgesehen - einzuhalten“, hob der Minister hervor.

Für den weiteren Gang der Planung komme es jetzt darauf an, die Maßgaben und Hinweise, die sich aus dem Raumordnungsverfahren ergeben haben, abzuarbeiten. „Die landesplanerische Stellungnahme ist Teil des von mir immer wieder zugesagten transparenten und rechtsstaatlichen Verfahrens“, hob Posch hervor. Bei dem Raumordnungsverfahren handele es sich um eines der schwierigsten Behördenverfahren für Infrastrukturvorhaben in Hessen, fügte er hinzu. Das Ergebnis zeige, dass bei Abwägung aller Belange das Vorhaben auch aus Gründen der Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Hessens notwendig sei. Umwelt- und Sicherheitsbelangen werde auch in den nachstehenden Verfahren auf besondere Weise Rechnung getragen. Nunmehr werde das Planfeststellungsverfahren vom Verkehrsministerium als der dafür zuständigen Behörde zu betreiben sein. Im Planfeststellungsverfahren, das vom Vorhabensträger Fraport AG beantragt werden müsse, seien die Maßgaben und Hinweise aus dem Raumordnungsverfahren zu beachten, ergänzte Posch.
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