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Geld statt Gartenfrieden
Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-05-19>
Wer eine in der Tagschutz­zone 1 gelegene Immoblie sein eigen nennt, kann jetzt beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Entschädigung für die Einschränkung der Nutzung von Balkonen, Terrassen und Gärten durch den Fluglärm beim RP Darmstadt beantragen.

Wer am Flughafen lebt, hat keine Ruhe auf dem Balkon, der Terrasse oder im eigenen Garten. Jetzt können Immobilien-Besitzer beim Regierungspräsidium Darmstadt eine vierstellige Entschädigung für den Fluglärm beantragen

Die Entschädigung bringt Fluglärm-Betroffenen echtes Geld. Allerdings nicht genug, findet mancher. So fließt die Summe nur einmal, obwohl der Lärm über Jahrzehnte anhält. Fluglärm schränkt die Nutzbarkeit von Balkonen, Dachgärten, Loggien, Terrassen und Gärten ein und mindert den Verkehrswert der Grundstücke um bis zu 35 Prozent, so der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Möller. Eine Entschädigung in Höhe von 1,48 Prozent des Verkehrswertes müssten die Grundbesitzer als »Verhöhnung ihrer wirtschaftlichen Interessen« empfinden.

Mit mindestens 2.200 Euro vom Flughafenbetreiber Fraport kann jeder rechnen, der eine Eigentumswohnung mit Außenbereich in der Tag-Schutzzone 1 besitzt. Wohnhaus-Besitzer bekommen noch mehr. Ausgezahlt wird das Geld nach korrekter Antragstellung frühestens im Oktober. Das ganze Projekt hat den monströsen Namen »Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm« – kurz: Außenwohnbereichsentschädigung.

Regierungspräsidium Darmstadt.

Das Schallschutz-Team des Regierungspräsidiums Darmstadt erklärt Interessierten ganz genau, wie man an das Geld kommt. Erreichbar sind die Fachleute unter der Telefonnummer 0 61 51/12 31 00. Schriftliche Informationen gibt es auf der Webseite www.rp-darmstadt.hessen.de und auf Mail-Anfrage unter schallschutzprogramm@rpda.hessen.de. Der Antrag wird an das Regierungspräsidium Darmstadt geschickt, Dezernat III 33.3, Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt.

Mit einer Entschädigung können etwa 12.500 Haushalte rechnen, die in der Tag-Schutzzone 1 liegen. Diese Zone erstreckt sich um den Flughafen, sie umfasst vor allem Flörsheim, Frankfurt, Nauheim, Neu-Isenburg und Rüsselsheim. Wo genau die Tag-Schutzzone 1 verläuft, sieht man im Internet auf einer Karte. Die gelb schraffierte Fläche ist auf geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=119 zu finden.

Mieter bekommen kein Geld, sondern nur Immobilien-Besitzer, deren Haus oder Wohnung schon im Jahr 2011 existierte. Zweiseitige Antragsformulare stehen auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Herunterladen bereit. Immobilienbesitzer haben bis zum 12. Oktober 2021 Zeit, die Außenwohnbereichsentschädigung zu beantragen, wenn der »äquivalente Dauerschallpegel« an der jeweiligen Adresse mehr als 65 dB(A) beträgt.

Bevor Geld fließt, sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen. Im Antrag muss man zum Beispiel die Flurstück-Nummer nennen und eine Wohnflächenberechnung beifügen. Die Höhe der Einmalzahlung hängt von der Art der Wohn-Immobilie ab: Für die Eigentumswohnung gibt es 2.220 Euro, wenn der Verkehrswert bei 150.000 Euro liegt. Ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 250.000 Euro bringt 3.700 Euro ein, ein Zweifamilienhaus mit dem Verkehrswert von 300.000 Euro bringt 4.440 Euro Außenwohnbereichsentschädigung. Für jede weitere Wohnung im Haus kann der Besitzer oder die Besitzerin 1.480 Euro bekommen. Der Verkehrswert des Hauses darf pro weitere Wohnung um 100.000 Euro steigen.

Wie ermittelt man den Verkehrswert? Dafür ist eine Bescheinigung des örtlichen Gutachterausschusses für Grundstückswerte notwendig. Man kann sie einholen, nachdem man beim Regierungspräsidium den Antrag auf Außenwohnbereichsentschädigung abgegeben hat. Es gilt der Wert der Immobilie vom 18. Dezember 2007. Am einfachsten ist für die Besitzer eine »überschlägige Verkehrswertermittlung« durch den Gutachterausschuss. Wer ein reguläres Gutachten für seine Wohnung beantragt, muss die Kosten (um die 1.500 Euro) dafür zunächst selber zahlen. Fraport erstattet sie nur dann, wenn der Verkehrswert am Ende höher ist als die Pauschalsummen von 150.000 Euro für Eigentumswohnungen, 250.000 Euro für Einfamilienhäuser und 300.000 Euro für Zweifamilienhäuser.

Teurere Immobilien bringen den Besitzern mehr Entschädigung, nämlich 1,48 Prozent des bescheinigten Verkehrswertes. Falls ein Einfamilienhaus zum Beispiel 270.000 Euro wert ist, kann der Besitzer 3.996 Euro einstreichen.



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Zukunft Rhein-Main (ZRM) EXTRABLATT Regierungspräsidium Darmstadt Wertverluste durch Flugverkehr (Immobilien) Entschädigung

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