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Flughafen-Ausbau beschäftigt die Richter
Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-05-19>
Obwohl die Nordwest-Landebahn schon lange in Betrieb ist, sind noch etliche Klagen zum Thema Flughafen­ausbau beim VGH Kassel offen. Neben der Landebahn geht es z.B. um die Süd­umfliegung um Lärmschutz­bereiche und das Terminal 3. Wir geben einen Überblick über die offenen Verfahren.

Die Nordwest-Landebahn des Flughafens ist längst in Betrieb. Im Jahr 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss verkündet, 2011 landeten die ersten Flugzeuge mit regulären Passagieren auf der 2,8 Kilometer langen Bahn. Bis zum Bundesverwaltungsgericht klagten angrenzende Kommunen, Firmen und Privatleute gegen die Erweiterung. Die Musterverfahren wurden zwar schon 2012 beendet. Trotzdem stehen noch drei Dutzend Prozesse auf der Verhandlungsliste des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Es geht dabei nicht nur um die neue Landebahn. Hier ein Überblick.

Die Verwaltungsrichter in Kassel urteilen in diesem Jahr darüber, ob das Planfeststellungsverfahren für die Landebahn Nordwest korrekt war. Auch die Südumfliegung, die Festlegung der Lärmschutzbereiche und das geplante Terminal 3 sind aktuell Prozess-Themen.

Aktuell stehen noch 26 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Nordwest-Landebahn auf der Liste des 9. Senats am Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die meisten Entscheidungen sollen ohne mündliche Verhandlungen getroffen werden, meldet die Pressestelle des Gerichtshofs. Denn grundsätzlich sei die neue Landebahn Nordwest schon vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht akzeptiert worden. Die Städte Flörsheim, Hochheim, Hofheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz und die Gemeinden Bischofsheim und Büttelborn hatten gegen die Planfeststellung der Landebahn geklagt und wurden abgewiesen. Ebenso die Klagen des Main-Taunus- und des Main-Kinzig-Kreises. Aufgrund der gleichgelagerten Rügen der Kläger, deren Verfahren noch anhängig sind, kann laut Verwaltungsgerichtshof im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

Montags gehe ich fast immer zur Demonstration ins Terminal 1. Ich finde es schon bedeutsam, dass bis zu 500 Leute kommen - je nachdem, welches Thema von der jeweils organisierenden Bürgerinitiative behandelt wird. Mehr als 170 Montagsdemos gab es schon. Natürlich drückt man damit auch seinen Frust darüber aus, dass man den Fluglärm nicht los wird. Andererseits kommen die Aufsichtsbehörden durch unseren öffentlichen Druck in die Pflicht, Regeln zum Schutz der Bevölkerung durchzusetzen. Ich habe mich zum Beispiel immer wieder über Routen-Abweichungen der startenden neuen Boeing 747-800 mitten über Trebur beschwert, die bei uns lauter sind, als alle anderen Flugzeuge. So kam das Thema mehrfach auf die Tagesordnung der Fluglärmkommission. Und man redet nun über Lösungen.

Jan Wunderlich, 50, Mitglied der Bürgerinitiative Trebur

Trotz der vielen Niederlagen geben die Ausbaugegner nicht auf. Die Städte Hattersheim, Hochheim und der Main-Taunus-Kreis wollen zwar nicht weiter selbst gegen die Nordwest-Bahn klagen – doch sie unterstützen die Klage der Stadt Flörsheim. Die rund 21.000 Einwohner dieser Stadt wohnen westlich der neuen Nordwest-Landebahn. Was sie mit ihrer Klage bewegen wollen, schildert Flörsheims Bürgermeister Michael Antenbrink auf Seite 4.

Auch die Südumfliegung wird die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel weiter beschäftigen. Acht südlich des Flughafens liegende Gemeinden wehren sich gegen Südkurven, die abfliegende Maschinen auch dann machen sollen, wenn sie später nach Norden drehen. Diese Praxis soll parallele Starts der Flugzeuge von mehreren Bahnen ermöglichen. Zunächst hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Südumfliegung abgelehnt, weil diese die Kapazitätsanforderungen nicht erfülle. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist dieser Auffassung im vorigen Dezember nicht gefolgt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof muss sich nun mit der Frage beschäftigen, ob die Südumfliegung unter Gesichtspunkten des Lärmschutzes ordnungsgemäß festgelegt wurde.

Um den passiven Lärmschutz geht es in neun weiteren Klageverfahren. Hier wird die Festsetzung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz vom Gericht überprüft.

Das bundesweit geltende Gesetz aus dem Jahr 2007 soll übrigens 2017 vom Bundestag überprüft werden. Rund um den Flughafen gibt es eine Nacht-Schutzzone und zwei Tag-Schutzzonen, in denen Bau-Einschränkungen gelten und Fraport Lärmschutzmaß nahmen bezahlen muss.

Eine weitere Klage weist in die Zukunft: Sie dreht sich um die Baugenehmigung für das Terminal 3 auf dem Gelände der früheren US-Airbase am Südrand des Flughafengeländes. Die Stadt Frankfurt hat die Baugenehmigung schon erteilt – ohne darin die Anbindung des Terminals an den öffentlichen Personennahverkehr vorzuschreiben. Die verkehrliche Erschließung sei bereits im Planfeststellungsbeschluss geklärt worden, so die Stadt Frankfurt. Dem hält der Kreis Groß-Gerau mit Unterstützung weiterer Anlieger-Kommunen entgegen, dass die Verkehrsanbindung nicht ausreiche. Bislang ist kein Bahnanschluss für das Terminal 3 vorgesehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof kündigt an, er wolle noch in diesem Jahr über die Klage entscheiden.





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