Bericht vom ROV-Erörterungstermin
<2003-10-10>
Vom 8.4.2003 bis 26.4.2003 fand in Sossenheim die Anhörung im Raumordnungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens statt. Verhandlungsleiter war Christian Bickel vom Regierungspräsidium Darmstadt.
Beim Anhörungstermin wurden die Einwendungen von Gebietskörperschaften, Behörden, Institutionen und Umweltverbänden gegen die Ausbaupläne von Fraport vorgetragen und diskutiert. Am ersten Tag waren mehr als 250 Bürgermeister, Rechtsanwälte, Experten und Vertreter der Naturschutzverbände nach Sossenheim gekommen. Bürger waren zum Anhörungstermin nicht zugelassen, da das Raumordnungsverfahren ein "behördeninternes" Verfahren ist. Pressevertreter waren zugelassen.
Gegenstand des Verfahrens waren alle drei Ausbauvarianten: Landebahn Nordwest, Landebahn Nordost und Landebahn Süd.
Die ersten drei Tage der Anhörung standen im Zeichen von Verfahrensfragen - für solche Veranstaltungen nichts Ungewöhnliches. Gleich zu Beginn stellten die Rechtsanwälte von Offenbach und Neu-Isenburg den Antrag, das Raumordnungsverfahren abzubrechen oder zumindest auszusetzen, die Anwälte vieler anderer Gemeinden schlossen sich an. Begründung der Anträge: Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Hessen und des Regionalplans Südhessen (in den Plänen ist ein Ausbau des Flughafens festgeschrieben) seien die betroffenen Kommunen nicht gehört worden, die Pläne seien deshalb nichtig, es liefen deswegen Klagen beim Verwaltungsgerichtshof. Deshalb habe das Raumordnungsverfahren zur Zeit keine Rechtsgrundlage. Als zweiter Grund wurde angeführt, dass für den Flughafen mit Ausnahme der Startbahn West keine Planfeststellung vorliege. Der BUND stellte ebenfalls einen Antrag auf Abbruch des Verfahrens, denn die von Fraport eingereichten Unterlagen seien nicht vollständig. Alle diese Anträge wurden letztlich abgelehnt, die Anhörung fortgesetzt.
Nach Klärung der Verfahrensfragen wurden die Fachthemen besprochen. Wichtigstes Ergebnis des dritten Anhörungstages war, dass Fraport aufgefordert wurde, für alle drei Varianten eine detaillierte Aufstellung der Kosten einzureichen. Die geschätzten Kosten des Ausbaus wurden von Fraport mit etwa 3 Mdr. Euro angegeben, Ausbaugegner sprachen dagegen von 6 Mrd. Euro.
Anschließend wurden Fragen der geplanten und möglichen Kapazität diskutiert. Während Fraport mit dem Ausbau eine Kapazität von 660000 Flugbewegungen erreichen möchte, halten Kritiker mehr als eine Million Flugbewegungen für möglich. Aussage des RP war schliesslich, dass die Beurteilung nur auf Grundlage von 656.000 Bewegungen pro Jahr erfolgt. Eine eventuell notwendige Kontingentierung in der landesplanerischen Stellungnahme habe aber keine rechtsverbindliche Wirkung.
Ein wichtiges Ergebnis der Diskussionen war, dass Fraport das DES (Daten über die Flugbewegungen und ihre Verteilung auf die Bahnen) und auch den Planungsflugplan zur Einsicht für die Kommunen offenlegen muss - beides wurde vorher als striktes Betriebsgeheimnis behandelt. Auf Grund der DES-Daten werden z.B. Lärm- und Schadstoffbelastung berechnet.
Zum Ende der ersten Woche zog Landrat Enno Siehr, Sprecher von Zukunft Rhein-Main, Bilanz: "Wir sind sicher, dass wir die Gültigkeit des gesamten Genehmigungsverfahrens spätestens auf dem Klageweg werden kippen können". Der bisherige Verlauf des Erörterungstermins zum geplanten Ausbau des Rhein-Main-Flughafens habe gezeigt, dass die ablehnende Position der Kommunen gerechtfertigt sei. Die Genehmigungssituation des Flughafens sei mehr als fragwürdig, die Fraport-Unterlagen seien schlampig vorbereitet, und außerdem sei es zweifelhaft, ob das Verfahren vom Regierungspräsidium Darmstadt unbefangen geführt werden könne, sagte Siehr und forderte: "Für den gesamten bislang nicht genehmigten Teil des Flughafens muss es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben, nicht nur für die Auswirkungen eines Ausbaus".
Zu Beginn der zweiten Verhandlungswoche stand die Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens im Mittelpunkt. Anwälte von betroffenen Kommunen und Verbänden sowie Vertreter der Flughafenbetreiberin Fraport stritten über angemessene Lärmgrenzwerte. Die von Fraport eingereichten Unterlagen wurden von Kommunen und Verbänden als unzureichend kritisiert(siehe auch Pressemitteilung Zukunft-Rhein-Main, BUND) . Es sei nicht einmal ein lärmmedizinisches Gutachten vorgelegt worden, die verwendeten Grenzwerte würden nicht den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung wiedergeben. Fraport rechtfertigte sich mit dem Bezug auf die Grenzwerte des bestehenden Fluglärmgesetzes.
In der dritten Woche wurden Auswirkungen des möglichen Ausbaus auf die Raum- und Siedlungsstruktur, den Gewässerschutz, die Landwirtschaft und den Wald diskutiert. Am Nachmittag des 26.4. wurde das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Das RP will in spätestens sechs Wochen eine landesplanerische Beurteilung liefern.
Beim Anhörungstermin wurden die Einwendungen von Gebietskörperschaften, Behörden, Institutionen und Umweltverbänden gegen die Ausbaupläne von Fraport vorgetragen und diskutiert. Am ersten Tag waren mehr als 250 Bürgermeister, Rechtsanwälte, Experten und Vertreter der Naturschutzverbände nach Sossenheim gekommen. Bürger waren zum Anhörungstermin nicht zugelassen, da das Raumordnungsverfahren ein "behördeninternes" Verfahren ist. Pressevertreter waren zugelassen.
Gegenstand des Verfahrens waren alle drei Ausbauvarianten: Landebahn Nordwest, Landebahn Nordost und Landebahn Süd.
Die ersten drei Tage der Anhörung standen im Zeichen von Verfahrensfragen - für solche Veranstaltungen nichts Ungewöhnliches. Gleich zu Beginn stellten die Rechtsanwälte von Offenbach und Neu-Isenburg den Antrag, das Raumordnungsverfahren abzubrechen oder zumindest auszusetzen, die Anwälte vieler anderer Gemeinden schlossen sich an. Begründung der Anträge: Bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans Hessen und des Regionalplans Südhessen (in den Plänen ist ein Ausbau des Flughafens festgeschrieben) seien die betroffenen Kommunen nicht gehört worden, die Pläne seien deshalb nichtig, es liefen deswegen Klagen beim Verwaltungsgerichtshof. Deshalb habe das Raumordnungsverfahren zur Zeit keine Rechtsgrundlage. Als zweiter Grund wurde angeführt, dass für den Flughafen mit Ausnahme der Startbahn West keine Planfeststellung vorliege. Der BUND stellte ebenfalls einen Antrag auf Abbruch des Verfahrens, denn die von Fraport eingereichten Unterlagen seien nicht vollständig. Alle diese Anträge wurden letztlich abgelehnt, die Anhörung fortgesetzt.
Nach Klärung der Verfahrensfragen wurden die Fachthemen besprochen. Wichtigstes Ergebnis des dritten Anhörungstages war, dass Fraport aufgefordert wurde, für alle drei Varianten eine detaillierte Aufstellung der Kosten einzureichen. Die geschätzten Kosten des Ausbaus wurden von Fraport mit etwa 3 Mdr. Euro angegeben, Ausbaugegner sprachen dagegen von 6 Mrd. Euro.
Anschließend wurden Fragen der geplanten und möglichen Kapazität diskutiert. Während Fraport mit dem Ausbau eine Kapazität von 660000 Flugbewegungen erreichen möchte, halten Kritiker mehr als eine Million Flugbewegungen für möglich. Aussage des RP war schliesslich, dass die Beurteilung nur auf Grundlage von 656.000 Bewegungen pro Jahr erfolgt. Eine eventuell notwendige Kontingentierung in der landesplanerischen Stellungnahme habe aber keine rechtsverbindliche Wirkung.
Ein wichtiges Ergebnis der Diskussionen war, dass Fraport das DES (Daten über die Flugbewegungen und ihre Verteilung auf die Bahnen) und auch den Planungsflugplan zur Einsicht für die Kommunen offenlegen muss - beides wurde vorher als striktes Betriebsgeheimnis behandelt. Auf Grund der DES-Daten werden z.B. Lärm- und Schadstoffbelastung berechnet.
Zum Ende der ersten Woche zog Landrat Enno Siehr, Sprecher von Zukunft Rhein-Main, Bilanz: "Wir sind sicher, dass wir die Gültigkeit des gesamten Genehmigungsverfahrens spätestens auf dem Klageweg werden kippen können". Der bisherige Verlauf des Erörterungstermins zum geplanten Ausbau des Rhein-Main-Flughafens habe gezeigt, dass die ablehnende Position der Kommunen gerechtfertigt sei. Die Genehmigungssituation des Flughafens sei mehr als fragwürdig, die Fraport-Unterlagen seien schlampig vorbereitet, und außerdem sei es zweifelhaft, ob das Verfahren vom Regierungspräsidium Darmstadt unbefangen geführt werden könne, sagte Siehr und forderte: "Für den gesamten bislang nicht genehmigten Teil des Flughafens muss es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben, nicht nur für die Auswirkungen eines Ausbaus".
Zu Beginn der zweiten Verhandlungswoche stand die Lärmbelastung für die Anwohner des Flughafens im Mittelpunkt. Anwälte von betroffenen Kommunen und Verbänden sowie Vertreter der Flughafenbetreiberin Fraport stritten über angemessene Lärmgrenzwerte. Die von Fraport eingereichten Unterlagen wurden von Kommunen und Verbänden als unzureichend kritisiert(siehe auch Pressemitteilung Zukunft-Rhein-Main, BUND) . Es sei nicht einmal ein lärmmedizinisches Gutachten vorgelegt worden, die verwendeten Grenzwerte würden nicht den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung wiedergeben. Fraport rechtfertigte sich mit dem Bezug auf die Grenzwerte des bestehenden Fluglärmgesetzes.
In der dritten Woche wurden Auswirkungen des möglichen Ausbaus auf die Raum- und Siedlungsstruktur, den Gewässerschutz, die Landwirtschaft und den Wald diskutiert. Am Nachmittag des 26.4. wurde das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Das RP will in spätestens sechs Wochen eine landesplanerische Beurteilung liefern.
Themen hierzuAssciated topics:
Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau Regierungspräsidium Darmstadt Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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