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HMWEVL: Fluglärm gemeinsam begrenzen - das Mediations­ergebnis vollenden
Pressemitteilung des HMWEVL vom 07.11.2017
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung <2017-11-07>
Rund um den Flughafen Frankfurt am Main wird es künftig eine Lärmobergrenze zum Schutz der Flughafenanwohner vor Fluglärm geben. Der hessische Wirtschaftsminister Al-Wazir hat heute das Konzept vorgestellt.

Rund um den Flughafen Frankfurt am Main wird es künftig eine Lärmobergrenze zum Schutz der Flughafenanwohner vor Fluglärm geben. Für hunderttausende Anwohner im Rhein-Main- Gebiet heißt das: Die Lärmbelastung in der Region wird nicht immer weiter steigen. „Der Flughafen – und damit die größte Arbeitsstätte der Region – wird sich weiter entwickeln können. Voraussetzung für mehr Flüge ist aber: Die Lärmbelastung pro Flugbewegung muss geringer werden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bei der Vorstellung der Lärmobergrenze am Dienstag in Wiesbaden. „Die Fluggesellschaften haben jetzt einen weiteren Anreiz, leiser zu fliegen. Denn wir begrenzen den Lärm, nicht die Flugbewegungen: Wer künftig mehr fliegen will, muss also leiser fliegen.“

Kompromiss aller zentralen Akteure

Der nun beschrittene freiwillige Weg wurde von Vertretern aller zentralen Akteure am Flughafen gemeinsam ausgearbeitet und mitgetragen: Von der Frankfurter Fluglärmkommission über die Fluggesellschaften und das Forum Flughafen und Region bis hin zum Flughafenbetreiber Fraport. Al-Wazir: „Natürlich waren und sind die Interessen sehr unterschiedlich. Der Fluglärmkommission geht es vor allem um eine verbindliche Lärmobergrenze. Die Luftfahrtindustrie legt besonderen Wert auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens. Dennoch ist es uns gelungen, uns auf einen Kompromiss zu einigen und mit der Lärmobergrenze jetzt ein Versprechen einzulösen, das den Menschen in der Region vor über 17 Jahren gegeben wurde. Damit erfüllen wir nun auch endlich den letzten großen offenen Punkt des Mediationsergebnisses.“

Freiwilliges Bündnispapier regelt Umsetzung

Die konkrete Umsetzung der Lärmobergrenze wird in einem freiwilligen Bündnispapier geregelt, das vom Hessischen Verkehrsministerium mit der Frankfurter Fluglärmkommission, dem Forum Flughafen und Region, der Fraport, der Deutschen Lufthansa, der Condor und dem BARIG ausgehandelt wurde.

„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, bei dem sich alle aufeinander zubewegt haben“, so Al-Wazir. „Es stimmt: Dieses Modell führt nicht dazu, dass es ab morgen rund um den Flughafen leiser wird. Aber wir stellen damit sicher, dass die Lärmbelastung in der Region in Zukunft deutlicher geringer sein wird, als sie es ohne Lärmobergrenze wäre.“

Flughafen zukunftsgerecht weiterentwickeln

"Fraport ist sich seiner Verantwortung für die Region bewusst und beteiligt sich deshalb an dem Bündnis für eine Lärmobergrenze. Damit wird ein gemeinsames Ziel aller Partner formuliert, wie der Flughafen Frankfurt zukunftsgerecht weiterentwickelt werden kann. Wir gehen damit den „Frankfurter Weg“ weiter. Das von Seiten des HMWEVL eingebrachte Konzept einer Lärmobergrenze ist aus unserer Sicht ein sehr ambitionierter Zielwert. Ihn einzuhalten und dabei den Flughafen gemäß der Zielsetzungen des Flughafenausbaus zu entwickeln, wird allen Beteiligten sehr große Anstrengungen abverlangen. Wichtig ist, dass der Planfeststellungsbeschluss und die Betriebsgenehmigung von unserem gemeinsamen, freiwilligen Einsatz für einen verbesserten Lärmschutz unberührt bleiben“, sagte Anke Giesen, Vorstand Operations des Flughafenbetreibers Fraport.

Dr. Axel Schmidt, Head of Group Regulatory Aviation & Security Affairs Deutsche Lufthansa AG: „Wir freuen uns über die nun gemeinsam erreichten verlässlichen, klaren und langfristigen Rahmenbedingungen beim Thema Lärm. Das beschert Investitions- und Planungssicherheit für zukünftige Wachstums- und Flottenentscheidungen bei Lufthansa.“

Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Condor Geschäftsführung: „Das Ergebnis der freiwilligen Zusammenarbeit zur Lärmobergrenze stellt einen in unseren Augen akzeptablen Kompromiss dar und ergänzt das bestehende Engagement aller Akteure, die Anwohner des Flughafens von weiterem Anstieg des Lärms so gut es geht zu entlasten und dabei die Wachstumsfähigkeit der Branche nicht einzuschränken. Als Luftverkehrsunternehmen, welches tief mit der Region verwurzelt ist, ist der Ferienflieger Condor auch in der Vergangenheit verlässlicher Partner in Sachen Lärmschutz gewesen. Der Flughafen Frankfurt und seine Kunden, darunter vor allem die zwei größten Home Carrier Lufthansa und Condor, sichern die wirtschaftliche Prosperität der Region und darüber hinaus. Nur wenn uns die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, können wir auch in Zukunft in modernes, lärm- und emissionsarmes Fluggerät investieren."

Michael Hoppe, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG): „Die rund 100 nationalen und internationalen Fluggesellschaften, die im BARIG zusammengeschlossen sind, stehen weiter zu einem fairen Interessensausgleich mit den Anwohnern des Frankfurter Flughafens. Gleichzeitig ist Luftverkehr am Standort Frankfurt ist ein Garant für Arbeitsplätze und wirtschaftliche Prosperität und darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Die BARIG Airlines setzen sich daher mit zahlreichen Maßnahmen aktiv dafür ein, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Aktiver Schallschutz wie der Einsatz moderner, leiser Flugzeuge und neuer Flugverfahren sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz werden ständig weiterentwickelt. BARIG und seine Mitglied-Airlines akzeptieren die Einführung einer freiwilligen Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt als gemeinsamen Schritt der abschließenden Umsetzung der Mediationsergebnisse zum Ausbau des Flughafens.“

Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner, Vorstand Forum Flughafen und Region: „Die Einführung einer Lärmobergrenze ist seit der Mediation angestrebt worden. Schon im Regionalen Dialogforum und auch im Forum Flughafen und Region wurden verschiedene Konzepte erarbeitet. Aus Sicht des FFR ist das nunmehr gefundene Verfahren ein gangbarer Weg, um den Fluglärm in der Region zu begrenzen.“

Zentrale Forderung der Fluglärmkommission

Thomas Jühe, Vorsitzender der Fluglärmkommission Frankfurt: „Das Erreichen einer Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen stellt seit langem die zentrale Forderung der FLK dar. Mit der jetzt erreichten Regelung ist ein wichtiger Schritt dafür getan worden, kontinuierlich und wirksam Fluglärmbelastungen in der Region mindern zu können. Für den Erfolg wird langfristig maßgeblich sein, dass sich auch alle Akteure konsequent an die Vereinbarung halten. Die Fluglärmkommission jedenfalls sitzt mit am Tisch und wird darüber wachen!“

Ohne Begrenzung könnte Belastung deutlich steigen

Der Minister wies darauf hin, dass die Lärmbelastung in der Region ohne eine Begrenzung noch deutlich steigen könne. Im vergangenen Jahr starteten und landeten am Frankfurter Flughafen 463.000 Flugzeuge. Beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses war eine Lärmbelastung auf Basis des so genannten Dauerschallpegels errechnet worden, die von einer Steigerung auf 701.000 Flugbewegungen im Jahr 2020 ausging.

„Würde man diesen Anstieg von aktuell gut 460.000 auf 701.000 bei identischem Flottenmix und Routenbelegung hochrechnen, würde der Lärmpegel noch um rund 1,8 Dezibel steigen“, so der Minister. „Zum Vergleich: Eine Zunahme um 3 Dezibel entspricht einer Verdoppelung des Dauerschallpegels.“

Das Modell der Lärmobergrenze

Um den weiteren Anstieg der Lärmbelastung in der Region zu minimieren, soll die Lärmobergrenze die Fläche begrenzen, in der die Lärmbelastung am Tag besonders hoch ist. Damit werden die in der Vergangenheit für die Nachtzeit bereits ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Lärms ergänzt. Al-Wazir: „Das kommt der gesamten Region, insbesondere auch den hoch- und höchstbetroffenen Anwohnern zugute.“

Konkret sieht das Modell vor, die Gebiete mit hoher Fluglärmbelastung (55 dB(A) und mehr) sowie mit der höchsten Fluglärmbelastung (60 dB(A) und mehr) zu begrenzen. Dabei wird, wie bei Fluglärmprognosen üblich, die so genannte 3- Sigma Regelung angewendet.

Ohne eine Lärmobergrenze könnte die Fläche der hochbetroffenen Gebiete nach den Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses in Zukunft um 11.077 Hektar wachsen. Die Lärmobergrenze greift bereits bei zusätzlichen 3276 Hektar. Das sind 70 Prozent weniger, als auf Grundlage der im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbaufall prognostizierten Fluglärmbelastung.

In den höchstbetroffenen Gebieten ist eine noch stärkere Begrenzung geplant. Nach den Annahmen des Planfeststellungsbeschlusses könnte diese Fläche noch um über 5121 Hektar zunehmen. Hier greift die Lärmobergrenze bereits bei zusätzlichen 1178 Hektar. Das ist eine Verringerung um 77 Prozent gegenüber dem in der Planfeststellung prognostizierten Wert.

Al-Wazir: „Mit dem vorgelegten Modell kann die Lärmobergrenze anhand klarer, objektivierbarer, fachlicher und für jeden überprüfbarer Faktoren berechnet werden.“

Gestuftes System bei Überschreitung der Grenze

Zur Überprüfung des Modells wird jedes Jahr anhand der real stattgefundenen Flugbewegungen berechnet, ob die Lärmobergrenze im Vorjahr eingehalten wurde und eine Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung der Folgejahre erstellt. Dabei werden auch Reduktionen durch neue, leisere Flugzeuge und umgesetzte aktive Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt. Dieses Monitoring wird fachlich durch die Bündnispartner begleitet und zusätzlich durch das Umwelt- und Nachbarschaftshaus qualitätsgesichert. Sollte es zu einer Überschreitung der Lärmobergrenze im tatsächlichen Verkehr kommen, tritt ein gestuftes Verfahren in Kraft. „Bei einer möglichen erstmaligen Überschreitung der Lärmobergrenze prüfen Fraport und die Fluggesellschaften Maßnahmen zur Lärmreduktion. Wird die Lärmobergrenze zwei Jahre in Folge überschritten, werden wir Maßnahmen nötigenfalls auch außerhalb des freiwilligen Bündnisses ergreifen, um die Einhaltung der Lärmobergrenze sicherzustellen“, sagte Al- Wazir.

„Wir wollen aber, dass es gar nicht so weit kommt. Vielmehr geben wir mit der Lärmobergrenze einen Anreiz, frühzeitig etwas gegen steigenden Lärm zu unternehmen“, so Al-Wazir. Die Lärmobergrenze soll also wirken, schon bevor sie erreicht wird.

Zukünftige Maßnahmen

Neben der Begrenzung der hoch- und höchstbetroffenen Gebiete sollen insbesondere im Expertengremium Aktiver Schallschutz des FFR weitere Lärmschutzmaßnahmen entwickelt werden. Al-Wazir: „Dabei geht es insbesondere um die Frage, wo in der Region besonders viele Menschen besonders stark von Fluglärm betroffen sind und wie sich der Fluglärm außerhalb der hoch- und höchstbelasteten Gebiete entwickelt. Auf dieser Grundlage werden dann alle 5 Jahre einvernehmliche Empfehlungen und mögliche Lärmschutzmaßnahmen entwickelt und in einem Bericht veröffentlicht.“

Bericht zur Lärmentwicklung im nächsten Jahr

„Die Lärmobergrenze gilt ab sofort. Das freiwillige Bündnis tritt mit dem heutigen Tag in Kraft“, so der Minister. „Die Landesregierung ist derzeit zudem dabei, die Begrenzung der Lärmbelastung als landesplanerischen Grundsatz rechtlich im Landesentwicklungsplan zu verankern. Der nun beschrittene freiwillige Weg einer Lärmobergrenze erfüllt diesen landesplanerischen Grundsatz. Die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan sind also – so lange die entsprechenden Inhalte des Bündnispapiers Bestand haben – eingehalten.“

Al-Wazir: „Bereits im kommenden Jahr werden wir den ersten Bericht vorlegen, wie sich der Lärm in der Region entwickelt hat.“ Der Minister kündigte zusätzlich zur Lärmobergrenze weitere Lärmschutzmaßnahmen rund um den Flughafen an. „Anfang nächsten Jahres wird das FFR ein neues Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz vorstellen.“

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Expertengremium Aktiver Schallschutz

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