Gericht: Wannseeroute ist rechtswidrig
Pressemitteilung vom 23.01.2013
Von: @Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg <2013-01-24>
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die "Wannseeroute" stattgegeben.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute den Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen das Flugverfahren über dem Wannsee (so genannte kurze Wannseeroute) stattgegeben. Die Flugroute führt östlich an dem Gelände des Helmholtz-Zentrum Berlin vorbei, auf dem sich unter anderem der Forschungsreaktor BER II befindet.
Der 11. Senat ist der Auffassung, dass die streitgegenständliche Festsetzung der Flugroute rechtswidrig ist und die Kläger in ihren abwägungserheblichen Belangen (Gesundheit, Planungshoheit) verletzt. Der Festlegung des angegriffenen Flugverfahrens liegt ein Ermittlungsdefizit zugrunde. Das Risiko eines Flugunfalls und eines terroristischen Anschlags auf den Luftverkehr und der dadurch ausgelösten Freisetzung ionisierender Strahlung des Forschungsreaktors wurde nicht hinreichend in den Blick genommen. Eine solche fallspezifische Risikoermittlung wäre notwendige Grundlage einer Abwägung gewesen. Die Risikoermittlung war auch deshalb geboten, weil die Risikobetrachtungen für den Reaktor in Bezug auf den Flugverkehr veraltet waren und die Beklagte darauf durch die Atomaufsichtsbehörde hingewiesen wurde.
Auf die weiteren - insbesondere unter Fluglärmgesichtspunkten - erörterten Fragen kam es danach für die Entscheidung nicht mehr an.
Hinsichtlich der Deutschen Umwelthilfe, die geltend macht, die Flugroutenfestsetzung sei wegen einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung rechtswidrig, sieht der Senat weiteren Aufklärungsbedarf und hat das Verfahren insoweit abgetrennt.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Urteile vom 23. Januar 2013 - OVG 11 A 1 und 3.13 -.
Berichte zum Urteil:
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Pressemitteilung des BVG vom 14.4.2005
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2005-04-14>
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld erst einmal gestoppt. Den Eilanträgen gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungs-Beschlusses wurde weitgehend stattgegeben. Mehr»
Baustopp für Großflughafen Berlin-Schönefeld
Bundesverwaltungsgericht hebt Sofortvollzug für Planfeststellungsbeschluss auf
Von: @cf <2005-04-15>
Das Bundesverwaltungsgericht den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld bis zur Entscheidung über die anstehenden Klagen gestoppt. Der geplante Eröffnungstermin in 2010 dürfte sich damit weiter verzögern. Die verantwortlichen Politiker zeigen sich weiterhin unbeeindruckt Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht genehmigt den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld
Gericht verlangt Nachtflugverbot von 0-5 Uhr - Fluggesellschaften protestieren
Von: @cf <2006-03-22>
Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld gegeben. Das Gericht ordnete aber verbesserten Lärmschutz, vor allem ein Nachtflugverbot von 0 - 5 Uhr an. Um dieses wird jetzt gestritten Mehr»
OVG Frankfurt/Oder erklärt Landesentwicklungsplan zu Flughafen Schönefeld für nichtig
Gericht sieht grobe Fehler bei der Standortabwägung - die Ausbau-Planer stört es wenig
Von: @cf <2005-02-11>
Das Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat gestern den "Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (Lep FS)" der Länder Berlin und Brandenburg für unwirksam erklärt. Die Richter bescheinigten den Planern "grobe Fehler bei der Standortauswahl und der Beurteilung der Wirkung des Lärms auf die Betroffenen". Mehr»