KREIS GROSS-GERAU - In der zweiten Woche des Erörterungstermins zum geplanten Flughafenausbau ist es den Kommunen der Initiative Zukunft-Rhein-Main gelungen, die Qualität der vorgelegten Lärmgutachten massiv in Frage zu stellen. Mit Hilfe des gemeinsam beauftragten Gutachters Dr. Dietrich Kühner konnten eine ganze Reihe methodischer und inhaltlicher Fehler nachgewiesen werden, die nach Auffassung der Kommunen eine fundierte Abschätzung der Lärmauswirkungen nahezu unmöglich machen.
Dr. Kühner konnte in der Erörterung der Fluglärmauswirkungen grundsätzliche Mängel bis hin zu Abweichungen von 4 dB(A) sowohl für die Ist-Situation als auch für den Fall des Ausbaus aufdecken. Die vom Umweltgutachter der FRAPORT definierte sogenannte Relevanzschwelle ist mit 55 dB(A) deutlich zu hoch angesetzt. Nach dem Stand der Lärmwirkungsforschung müsste die Grenze für die Bewertung des Fluglärms bereits bei 50 dB (A) festgelegt und damit die Auswirkungen in einem wesentlich größerem Gebiet betracht werden, um die Belästigung der Bevölkerung richtig abzubilden.
FRAPORT hat getrennte Gutachten für die Bereiche Boden- und Rolllärm vorgelegt. Dies ist nach dem Stand der Erörterung und auch nach Auffassung der Verfahrensführung (RP Darmstadt) nicht mehr zweckmäßig.
Dr. Kühner stellt fest, dass das Rolllärmgutachten Mängel aufweist. Diese führen dazu, dass der Lärm in seiner Lästigkeit nicht richtig bewertet wird. Dieses gilt im gleichen Maß für das Bodenlärmgutachten. Dort wird der Lärm in der Zeit von 23.00 — 5.00 Uhr nicht wirkungsgerecht berücksichtigt.
In besonderer Weise werden die gravierenden Unzulänglichkeiten beim Verkehrslärmgutachten der FRAPORT deutlich. Die hier unterstellten Annahmen erwecken den Eindruck, dass nicht der Fluglärm, sondern der Verkehrslärm (Straße und Schie-ne) in den Kommunen die dominierende Lärmquelle sei. Die Ausbreitungsrechnungen ignorieren die Dämpfungswirkung von Wäldern und Gebäuden vollständig. Diese Einschätzung wird auch von der Hess. Landesanstalt für Umweltschutz und Geologie (HLUG) uneingeschränkt geteilt. Auch nach Auffassung der Sitzungsleitung spiegelt das Gutachten die Wirklichkeit nicht korrekt wider.
Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen und intensiven Beratungen kündigte FRAPORT eine ergänzende Stellungnahme an. Es sei jedoch nicht geplant, die vorliegenden Gutachten zu korrigieren oder auszutauschen. Vor diesem Hintergrund stellen die Kommunen erneut fest, dass die Gutachten zur Gesamtlärmbetrachtung und in der Folge auch zur Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt nicht zu brauchbaren Ergebnissen kommen können.
Daraus lasse sich nur ein Schluss ziehen: FRAPORT ist nicht bereit, die Lärmwirkungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen auf den Menschen für die heutige Situation und das geplante Ausbauvorhaben ausreichend darzustellen. Dies belegt für die Kommunen erneut die äußerst unsensible Haltung der FRAPORT gegenüber der Bevölkerung rund um den Flughafen. Abschließend fordern die Vertreter der Kommunen, dass das Regierungspräsidium in seiner abschließenden Beurteilung die aufgedeckten Mängel nachvollzieht und den Schutz der Bevölkerung höher bewertet als wirtschaftliche Interessen.
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