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IGF: Fluglärm führt von Wertverlust bei Immobilien von bis zu 30 Prozent
Pressemitteilung vom 07.06.2011
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2012-06-07>
Die IGF hält den Gesetzentwurf zum Regionalfonds für ungeeignet, die Fluglärm­belas­tungen wirksam zu reduzieren. Er verstößt auch gegen das Verursacher­prinzip

Pressemitteilung der IGF vom 7. Juni 2012

Die Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) hält den von den Fraktionen der CDU und FDP vorlegten Gesetzentwurf für ungeeignet, die durch den Bau der neuen Landebahn um den Frankfurter Flughafen herum entstandenen Fluglärmbelastungen wirkungsvoll zu reduzieren. Die durch den Lärm und die Luftschadstoffe hervorgerufenen negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung lassen sich nicht durch Fördermittel in Höhe von 120 Mio. Euro und einem Kreditvolumen von 150 Mio. Euro beseitigen.

Diese Einschätzung hat sich als richtig erwiesen und wurde durch die gestern vom Haushaltsausschuss des Landtages durchgeführte Anhörung von Experten und kommunalen Gebietskörperschaften zum Regionalfondsgesetz bestätigt.

Drei Experten, der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Thießen, der Vorstandssprecher der vdw Südwest Dr, Ridinger, der auch die Nassauische Heimstätte vertritt und der Vorsitzende des Haus & Grund Frankfurt am Main, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Herr Günther Belz, berichteten übereinstimmend, dass in den von Fluglärm neu betroffenen Gebieten wie Frankfurt-Sachsenhausen, Frankfurt-Niederrad, Flörsheim und Mainz-Oberstadt Wertverluste für Immobilien von bis zu 30 Prozent eintreten. Diese Verluste können auch nach fünf oder noch mehr Jahren nicht ausglichen werden.

Der Mediziner Dr. Dr. Rahn berichtet, dass durch Fluglärm hervor gerufene Erkrankungen wie Blut-Hochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen, erhöhte Brustkrebsgefahr bei Frauen jährlich mit weit über 400 Mio. Euro bei den Krankenkassen zu Buche schlagen und neuere Gesundheitsuntersuchungen zu noch weit größeren gesundheitlich und finanziellen Auswirkungen kommen.

Dirk Treber, der für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) an der Anhörung teilgenommen hatte, kommt zu folgendem Fazit:

Konkrete Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind nur durch aktiven Schallschutz zu erreichen: die Begrenzung der Flugbewegungen, ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr und ein neuer Lärmgrenzwert von 40 dB(A) für den Fluglärm am Tag, wie dies von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit fünf Jahren gefordert wird.

Der vorgelegte Gesetzentwurf verstößt gegen ein Kernelement des umweltpolitischen Ordnungsrechts: „das Verursacherprinzip“. Nach dem Verursacherprinzip sind die Fraport AG, die Deutsche Lufthansa sowie die anderen den Frankfurter Flughafen anfliegenden Fluggesellschaften für die durch den Flugbetrieb entstehenden gesundheits- und umweltpolitischen Kosten verantwortlich und haben entsprechende Zahlungen zu leisten. Es kann meiner Sicht nicht angehen, dass diese Kosten auf die Allgemeinheit und somit den Steuerzahler umgewälzt werden.

Entscheidende politische Fragestellungen nach den Grenzen der Belastbarkeit der Flughafenregion, von Lärmobergrenzen, Überflughöhen, Schadstoffbelastung und Sicherheitsrisiken werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht geklärt. Solange dieser Sachverhalt unbeantwortet bleibt, ist die vorgesehene finanzielle Ausstattung des RegFondsG vollkommen willkürlich und intransparent. Der Gesetzentwurf lässt in keiner Weise erkennen, wie die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Städte und Gemeinden reduziert werden sollen. Dazu zählt auch, dass der Landesgesetzgeber auf die Veränderungen von Bundesgesetzen, wie dem Luftverkehrs-, dem Fluglärmschutz-, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und weiteren umweltpolitischen Vorgaben drängen muss und nicht in politischer Passivität verharrt.

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Hessische Landesregierung hessische Rechtsvorschriften Fluglärmschutz IGF

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