Die für den Schutz vor Fluglärm zuständige Mainzer Umweltdezernentin Katrin Eder wird die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig persönlich verfolgen. Die Leipziger Revisionsverhandlung findet am 13. und 14. März statt und setzt sich mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel von 2009 auseinander. Von dem Urteil erwartet sich die Mainzer Umweltdezernentin wichtige Klärungen und Weichenstellungen, insbesondere zu der zentralen Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig war.
"Die neue Landebahn ist rechtswidrig in Betrieb genommen worden, daher ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von zentraler Bedeutung. Die Protagonisten aller beteiligten Seiten warten auf die Entscheidung der Leipziger Richter. Unser gesamtes weiteres Vorgehen gegen die Verlärmung ist von dem Ausgang der Verhandlungen abhängig."
Weiterhin wird geprüft, ob planmäßige Nachtflüge überhaupt zulässig sind und wenn ja, zu welchen Zeiten und wie viele. Umweltdezernentin Katrin Eder: "Im Grundgesetz ist das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 festgeschrieben. Dieses Grundrecht besitzt auch für die Bürger der Rhein-Main-Region Gültigkeit." Ohne Nachtflugbeschränkungen lasse der Fluglärm aber die Menschen mehr als 18 Stunden täglich nicht zur Ruhe kommen. "Das Nachtflugverbot ist unbedingt notwendig, damit die Menschen gesund und arbeitsfähig bleiben. Der Zeitraum der gesetzlichen Nacht ist gemeinhin definiert von 22.00 bis 6.00 Uhr früh. Diesen Zeitraum auch vor Fluglärm zu schützen, ist seit vielen Jahren unsere Forderung." Sie hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der neuen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung "den gesamten Zeitraum der gesetzlichen Nacht als schützenswert im Sinne der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung erkennt."
Aber auch bei Tag stehe den Menschen der Schutz vor unzumutbarem und vermeidbarem Fluglärm zu. Die Umweltdezernentin begrüßt deshalb sehr, dass sich das BverwG in Leipzig auch mit der Frage beschäftigen will, ob die Fluglärmberechnungen (Prognose für 2020), die dem Planfeststellungsbeschluss von 2007 zugrunde liegen, die Lärmauswirkungen, nach dem damaligen Wissensstand, richtig erfasst haben. "Unsere eigene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss ist noch nicht verhandelt. Die Stadt Mainz hat, wie die anderen ZRM-Kommunen auch, in ihrer Klagebegründung schon auf fehlerhafte Prognosenprämissen hingewiesen", macht die Umweltdezernentin nochmals deutlich. Leider sei die Stadt Mainz nicht als Musterklägerin ausgewählt worden, das Mainzer Verfahren ruhe daher solange, bis über die Musterklagen entschieden sein wird. Das Leipziger Urteil über die Musterklagen wirke sich direkt auf die Entscheidung über die Mainzer Klage aus.
Mainz Klagen gegen Flughafenausbau Bundesverwaltungsgericht Klage (vor Gericht) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Pressemitteilungen der Stadt Mainz
Pressemitteilung vom 09.01.2008