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Versprechen gebrochen
Von: @EXTRABLATT <2010-03-26>
Nach dem Motto "Doppelt hält besser" wollen die politisch Verantwortlichen in Berlin und Wiesbaden der Luftfahrtbranche einen Freiflugschein für Nachtflüge geben.

Nach dem Motto "Doppelt hält besser" wollen die politisch Verantwortlichen in Berlin und Wiesbaden der Luftfahrtbranche einen Freiflugschein für Nachtflüge geben.

Vergessen hat Ministerpräsident Roland Koch sein Versprechen: Ein Ausbau des Frankfurter Flughafens solle untrennbar mit einem absoluten Nachtflugverbot in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr verknüpft sein. Doch jetzt wollen er und seine Landesregierung davon nichts mehr wissen. Selbst der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält Nachtflüge in dieser Zeit für rechtswidrig. Hessens oberste Richter stellten klar: Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen nächtlichen Flüge zwischen 23 und 5 Uhr verstoßen gegen den Nachtlärmschutz der Bevölkerung. Das schmeckt der Landesregierung nicht. Sie geht juristisch gegen das VGH-Urteil vor, hat Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Dabei lautete die gebetsmühlenhaft vorgetragene Parole doch früher: Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot.

Offensichtlich glaubt man aber selbst in Wiesbaden nicht daran, dass die Klage Erfolg haben wird. Deshalb setzt man nun gemeinsam mit der Luftfahrtlobby an anderer Stelle alle Hebel in Bewegung, um noch mehr Nachtflüge durchzusetzen. Über die schwarz-gelbe Bundesregierung soll das Luftverkehrsgesetz geändert werden. Dort steht nämlich im Paragraph 29b: "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen." Geht es nach den Regierungsparteien, wird diese Vor schrift ganz im Sinne der Flughafenbetreiber erheblich aufgeweicht: Gefährlich vereinfacht, will man künftig "international wettbewerbsfähige Betriebszeiten" auf Flug häfen sicherstellen. Wo heute in der Abwägung noch "in besonderem Maße Rücksicht" auf die Gesundheit der Menschen genommen werden muss, da soll nach dem Willen unserer Landesregierung künftig eine "gleichberechtigte Abwägung" zwischen dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und den Profitinteressen der Luftfahrt herrschen. Wie eine solche angeblich gleichberechtigte Abwägung ausgeht, haben wir im Rhein-Main-Gebiet schon mehrfach leidvoll erfahren.

Was hinter der Änderung des Luftverkehrsgesetzes steckt, ist nur allzu offensichtlich: Geplant ist ein Freiflugschein für die Luftfahrtbranche. Die Folge wäre eine unverantwortliche Gefährdung der Gesundheit vieler tausend Menschen. Denn es ist erwiesen: Nachtflüge sind gesundheitsschädigend. Für eine gesunde Nachtruhe braucht es daher zwingend ein Nachtflugverbot. Deshalb darf der Paragraph 29b des Luftverkehrsgesetzes nicht zum Nachteil der Bevölkerung verändert werden!

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Nachtflugverbot Hessische Landesregierung Bundesregierung (Deutschland)

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