Die Frankfurter Fluglärmkommission beriet heute das Ende Januar veröffentlichte Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR). Das Programm enthält 17 Vorschläge aus vier Bereichen: Den Abstand zur Lärmquelle erhöhen, die Spurtreue verbessern, Siedlungszentren umfliegen und Rahmenbedingungen sowie Anreize. Neben konkreten Einzelmaßnahmen enthält das Paket auch systematisch in die Zukunft gerichtete Initiativen, die dazu beitragen sollen, belästigenden und krank machenden Fluglärm der kommenden Generation zu ersparen.
Teil des Maßnahmenprogramms ist das sogenannte Konsultationsverfahren, das künftig bei allen relevant Lärm verlagernden Maßnahmen unter Beteiligung der von der Maßnahme betroffenen Kommunen durchgeführt werden soll. Beginnen sollte das Verfahren mit den im FFR-Programm enthaltenen Vorschlägen „Laterale Optimierung Amtix kurz“, „Entlastung 07 Nord lang“ sowie beim „Segmented Approach ILS und dessen zeitlicher Ausdehnung auf 22-0 Uhr“. Beraten hat die Fluglärmkommission am heutigen Tage die Details für das erste lokale Konsultationsverfahren zur Optimierung der Flugroute Amtix kurz. Die Beratung der Kommission zum vorgeschlagenen Konsultationsverfahren hatte zum Ergebnis, dass es eine sehr weitreichende Kritik sowohl an den Grundsätzen wie auch am methodischen Vorgehen gibt.
Die Kommission hat daher beschlossen, eine Entscheidung über das Konsultationsverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Damit bleibt unklar, ob die vorgesehene Einbindung der Betroffenen von lärmverlagernden Maßnahmen noch zustande kommt, denn bislang war dieses Verfahren als Kooperationsprojekt zwischen FFR und FLK bestimmt. Ob ohne eine Positionierung der Fluglärmkommission seitens des FFR weiter gearbeitet wird, bleibt aktuell offen.
Die Kommission anerkennt zwar die Arbeit des Expertengremiums Aktiver Schallschutz des FFR, das seit nunmehr 10 Jahren systematisch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes prüft, die am Flughafenstandort Frankfurt zur Verbesserung der Lärmsituation Anwendung finden könnten, sie zeigt sich aber in ihrer Mehrheit skeptisch im Hinblick auf das aktuell vorgelegte Maßnahmenprogramm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen trafen zumeist auf ein kritisches Echo. Folglich zeigte sich die Mehrzahl der anwesenden Mitglieder lediglich bereit, das vom Forum Flughafen und Region vorgelegte Programm zur Kenntnis zu nehmen. Durch diesen mehrheitlich gefassten Beschluss bleibt unklar, ob die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zur Anwendung kommen können. Üblicherweise benötigen die Deutsche Flugsicherung, das Umweltbundesamt und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für Maßnahmen, die dem Lärmschutz dienen sollen, ein eindeutiges Votum der Fluglärmkommission. Da dieses nach der heutigen Beratung fehlt, bleibt offen, ob die über Jahre entwickelten Maßnahmen, die zum Teil ihre Wirksamkeit erst in der Zukunft entwickeln sollen, überhaupt umgesetzt werden.
Bau des Flugsteiges G
Der zweite große Themenblock, mit dem sich die Kommission befasste, war der geplante vorgezogene Bau des „Low-Cost-Carrier“-Flugsteiges G. Vorgestellt wurden dabei zwei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommende Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit und Vereinbarkeit mit dem Planfeststellungsbeschluss des aktuellen Bauantrags. Der Münchner Rechtsanwalt, Dr. Martin Schröder, der ein Rechtsgutachten für die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) erstellt hatte, erläuterte seine Position ebenso wie Dr. Karsten Baumann vom Hessischen Verkehrsministerium, der ein im Auftrag des HMWEVL erstelltes Rechtsgutachten vorstellte.
Schließlich erläuterte Simone Zapke, Leiterin der Frankfurter Bauaufsicht der Stadt Frankfurt den aktuellen Sach- und Verfahrensstand der Bearbeitung des Bauantrags der Fraport AG. Danach sei die Stellungnahme des HMWEVL zur Vereinbarkeit mit dem Planfeststellungsbeschluss aus Sicht der Genehmigungsbehörde absolut plausibel und nachvollziehbar. Die Bauaufsicht widme sich deshalb bereits dem nächsten Prüfschritt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, der bautechnischen Prüfung, in dessen Rahmen weitere Institutionen einzubeziehen seien. Deshalb sei noch nicht absehbar, wann und wie die Entscheidung über den Bauantrag getroffen werde. Die Frage einer vorzeitigen Nutzungsaufnahme des diskutierten Bauabschnitts des Flugsteig G stehe derzeit jedoch nicht zur Entscheidung der Bauaufsicht. Der Bauantrag berücksichtige alle drei Bauphasen und werde auch als Gesamtantrag geprüft. Die vorzeitige Inbetriebnahme müsse demgegenüber zum gegebenen Zeitpunkt gegenüber der Bauaufsicht lediglich angezeigt werden. Die Bauaufsicht habe dann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine solche vorzeitige Inbetriebnahme zu untersagen, stellte Zapke klar.
Weitere Beratungsthemen waren der aktuelle Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene, die temporäre Verschiebung des Funkfeuers Taunus-VOR, sowie ein Antrag auf Einrichtung eines Monitorings zur Südumfliegung und Intersection Starts.
Als Nachfolger im Vorstand für den im Januar ausgeschiedenen stellvertretenden Vorsitzenden und ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim am Main, Patrick Burghardt (CDU), wurde der Bürgermeister der Gemeinde Nauheim, Jan Fischer (CDU), der bisher bereits Vorstandsmitglied war, einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Fluglärmkommission gewählt. Als nachrückendes Vorstandsmitglied wurde der Bürgermeister der Stadt Weiterstadt, Ralf Möller (SPD), ebenfalls einstimmig gewählt. Der Vorsitzende Thomas Jühe betonte, dass der Vorstand der Fluglärmkommission damit wieder in räumlicher Hinsicht alle relevanten Betroffenheiten und zudem die maßgeblichen parteipolitischen Ausrichtungen abdecke.
Detailliertere Informationen zu diesen und weiteren Themen entnehmen Sie bitte den Anlagen sowie ab dem späten Nachmittag den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de.
Fluglärmkommission Ffm Flugverfahren Aktiver Schallschutz Flugroutenänderungen Forum Flughafen und Region (FFR) Expertengremium Aktiver Schallschutz Konsultationsverfahren Verschiebung von Fluglärm Amtix kurz Segmented Approach