KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM – Heute verkündete der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) Leipzig das Urteil zum Frankfurter Flughafen. Dabei negierte auch das BVerwG die vom Land Hessen genehmigte Regelung der Nachtflüge. Erlaubt hatte das Land Hessen durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr, obgleich die Fraport im Planfeststellungsverfahren keinerlei Nachtflüge beantragt hatte. Damit bestätigte Leipzig die Sicht des VGH Kassel aus 2009, dass dies nicht zulässig sei. Der VGH Kassel hatte damals die Regelung beanstandet und wurde darin nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. Das Land Hessen muss nachbessern.
"Ein grandioses Desaster für die Hessische Landesregierung: Sie ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, für die vom Wirtschaftsministerium im Widerspruch zur Mediationsvereinbarung stehenden genehmigten 17 Nachtflüge am Rhein-Main-Flughafen Rechtssicherheit zu erlangen. Die obersten Verwaltungsrichter haben dem Land Hessen genau dies verweigert und der Regierung stattdessen aufgegeben, ein Planergänzungsverfahren einzuleiten, das für die Zeit von 23 bis 5 Uhr keinerlei planmäßige Starts und Landungen vorsieht und zugleich den Flugbetrieb in den sogenannten Randstunden von 22 bis 23 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr in spürbarem Maße einschränkt."
Der Groß-Gerauer Landrat Thomas Will, die Hochheimer Bürgermeisterin Angelika Munck sowie die Mainzer Umweltdezernentin Katrin Eder sind sich als Sprecher der Aktion "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) einig: Heftiger hätte die Ohrfeige für den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier sowie Wirtschaftsminister Dieter Posch kaum ausfallen können. "Beide dürfen sich ans Revers heften, die Verantwortung für den Glaubwürdigkeitsverlust der Landesregierung in Sachen Flughafenausbau zu tragen."
Das Leipziger Urteil lasse die Region zwar keineswegs jubeln, bestärke sie aber im Vertrauen auf den Rechtsstaat und darauf, dass Regierung und Flughafenbetreiber in Sachen Ausbau nicht nach Belieben agieren könnten. Dieses Signal gehe vom Leipziger Urteil sehr deutlich aus. "Hätte sich das Hessische Wirtschafts- und Finanzministerium an die Vorgaben der Mediation auf der einen Seite und an den Antrag des Flughafenbetreibers Fraport andererseits gehalten, der höchstselbst eine Betriebsruhe für den Flughafen in der nun vom Gericht verfügten Zeit vorsah, wäre der Hessischen Landesregierung diese bittere Lektion aus Kassel und Leipzig erspart geblieben", so die Hochheimer Bürgermeisterin Angelika Munk.
Die Mainzer Umweltdezernentin Katrin Edler sieht sich zudem in einem weiteren Aspekt bestätigt: "Das oberste Gericht teilt offenkundig die ZRM-Position, dass die Folgen des Ausbaus für die Region nicht verträglich sind und die lärmbetroffenen Bürger zumindest in der Kernnacht vor Lärm geschützt werden müssen."
Erfreulich sei zugleich, dass auch die Bündelung der Flugbewegungen auf die sogenannten "Nachtrandstunden" (22 – 23 / 5 - 6 Uhr) in Leipzig nicht ohne Intervention durchgegangen sei. Die zulässige Zahl wurde auf 133 (statt 150) im Jahresdurchschnitt limitiert. Thomas Will: "Das Urteil unterstreicht die Grundmaxime, dass es trotz der unbestritten großen wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens keinen Freibrief für die grenzenlose Verlärmung der Region durch den Betreiber gibt."
"Das Nachtflugverbot ist ein Etappensieg für die Region. Jetzt müssen wir gemeinsam mit allen Aktiven für die Schaffung längst überfälliger Lärmobergrenzen sorgen, damit die auch vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandete eklatante Zunahme an Fluglärm durch die Zunahme der Flugbewegungen um prognostizierte 50 Prozent in den kommenden Jahren auf ein erträgliches Maß begrenzt werden kann." erklärten die ZRM-Sprecher zum Abschluss.
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