KREIS GROSS-GERAU – Kritik am Entwurf des Lärmaktionsplanes des Landes hat jetzt Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen (KAG) geübt. Der Plan berühre massiv die Interessen der der KAG angehörenden Gebietskörperschaften. In einer Stellungnahme zu dem Planentwurf moniert er im Grundsatz die unzureichende Information der Öffentlichkeit über die Aufstellung des Planes, die weit hinter den vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten zurückbleibe.
Inhaltlich kritisierte er vor allem die fehlende Status-Quo-Erfassung der derzeitigen Lärmauswirkungen des Flughafenbetriebs, die als Grundlage für eine weitere inhaltliche Bewertung unabdingbar sei. „Unabhängig von einer solchen ordnungsgemäß durchgeführten Lärmkartierung ist jedoch bereits heute erkennbar, dass bei einer großen Anzahl von Anwohnern sowohl tags als auch nachts die Belastungsgrenzen überschritten werden“, heißt es in der Stellungnahme. Deshalb sei es dringend geboten, in dem Plan Maßnahmen verbindlich festzulegen, wie die Lärmbelastung dauerhaft reduziert werden könne, so der Sprecher der KAG.
An der Spitze seiner Forderungsliste stehen dabei das Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie konkrete Maßnahmen für eine Lärmdeckelung.
Und so sehr passive Schallschutzmaßnahmen im Einzelfall auch Anwohnern helfen mögen, bei geschlossenen Fenstern den Krach der Flugzeuge halbwegs zu ertragen, eine Maßnahme zur Fluglärmminderung stellen sie nach Meinung des KAG-Sprechers nicht dar. Passiver Schallschutz und Entschädigungen seien nur die Ultima Ratio gegenüber allen erdenklich notwendigen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes. In erster Linie müsse es darum gehen, zusätzliche Flugbewegungen und damit zusätzlichen Fluglärm beim Entstehen in der Region zu vermeiden. Deshalb die Anregung der KAG an die Adresse der Landesregierung, „gesetzgeberische Initiativen auf bundes- und europäischer Ebene zugunsten strengerer Lärmwerte und menschenwürdiger und umweltgerechterer Konzeptionen des Luftverkehrs zu initiieren.
Kritisiert hat der KAG-Vorsitzende auch die hohe Zahl der verspäteten Flüge, mit der das Nachtflugverbot offensichtlich durch die Hintertür unterlaufen werden solle, Wenn es allein im Laufe des Jahres 2012 bereits mehr als 1000 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr gegeben habe, so könne dies nicht als „betriebsbedingt unabänderlich“ hingenommern werden. Deshalb die Forderung der KAG an das Wirtschaftsministerium, die Regelungen zur Zulassung verspäteter Flüge zugunsten der Einhaltung der Nachtruhe zumindest zwischen 23 und 5 Uhr zu ändern. Jeder Flug in der Kernzeit zwischen 23 und 5 Uhr bedeute für die lärmgeplagte Bevölkerung eine zusätzliche Belastung, die nicht hinnehmbar sei. Grundsätzlich sollten dabei auch Landungen unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden, damit nur in begrenzten Ausnahmefällen Landungen nach 23 Uhr erfolgen. Und auch die Genehmigungen für Starts in diesen Randstunden müssten an strengere Kriterien gebunden sein, so der abschließende Hinweis Astheimers in der KAG-Stellungnahme.
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Stellungnahme zur Entscheidung vom 24.09.2001