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HMWEVL: Bußgeldverfahren gegen Airlines
Pressemitteilung des HMWEVL vom 12.02.2020
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung <2020-02-12>
Erstmals wird in Frankfurt wird ein Bußgeld gegen eine Fluggesellschaft aufgrund von regelmäßigen Verspätungs­landungen nach 23 Uhr festgesetzt. Die Airline Laudamotion muss 272.500 Euro bezahlen.

Erstmals in der Geschichte der Nachtflugbeschränkungen in Frankfurt wird ein Bußgeld gegen eine Fluggesellschaft aufgrund von regelmäßigen Verspätungslandungen nach 23 Uhr festgesetzt. Die Airline Laudamotion muss 272.500 Euro bezahlen. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute in Wiesbaden mit.

Die Bußgeldverfahren gegen die Fluggesellschaften Condor, Laudamotion und Ryanair und die betroffenen Piloten wegen häufigen Verspätungslandungen am Frankfurter Flughafen zwischen 23 und 24 Uhr im Jahr 2018 wurden durch das Regierungspräsidium Darmstadt abgeschlossen. Das Regierungspräsidium ist für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die am Flughafen Frankfurt geltenden Nachtflugbeschränkungen zuständig.

Den drei Fluggesellschaften wurde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Aufsichts- und Organisationspflichten bei der Flugplanung keine ausreichende Vorsorge gegen typischerweise während des Flugverlaufs auftretende Verzögerungen getroffen zu haben. Mit den Bußgeldverfahren sollten zudem die hierdurch erzielten Gewinne abgeschöpft werden. Es mussten daher sehr umfangreiche Ermittlungen durchgeführt werden. Denn ein Bußgeld kann nur festgesetzt werden, wenn der Grund der Verspätungsflüge nachweislich in der Flugplangestaltung der jeweiligen Fluggesellschaft liegt. Andernfalls wären die verspäteten Landungen nach den im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 enthaltenen Nachtflugregelungen zulässig gewesen.

Flugplangestaltung muss externe Einflüsse einkalkulieren

„Genau dieser Nachweis stellte im Bußgeldverfahren eine besondere Herausforderung dar: Im Sommer 2018 hatten überdurchschnittlich viele externe Einflüsse zu verspäteten Landungen geführt“, sagte Al-Wazir und verwies auf zahlreiche heftige Unwetter sowie zum Beispiel Streiks der Flugsicherung in Frankreich. Da in den meisten Fällen an einem Tag verschiedene Ursachen zu den Verspätungen führten, stand das Regierungspräsidium bei seinen Ermittlungen vor einer schwierigen Aufgabe: Es musste identifizieren, welche Flugverbindungen auch unabhängig von tagesaktuellen Ereignissen über einen längeren Zeitraum außergewöhnlich häufig verspätet waren, so dass deren Flugplangestaltung offensichtlich nicht geeignet war, das regelmäßige Eintreffen vor 23 Uhr zu ermöglichen. „Bei der Flugverbindung OE 319 von Laudamotion war dies eindeutig der Fall. Laudamotion wird daher verpflichtet, ein Bußgeld in Höhe von 272.500 Euro zu bezahlen“, so der Minister.

Die Höhe des Bußgeldes der Fluggesellschaft Laudamotion berücksichtigt auch den wirtschaftlichen Vorteil, den die Airline erzielt hat. Dieser konnte allein dadurch entstehen, dass durch eine verspätete Landung in Frankfurt weitere Zeitverzögerungen oder zusätzliche Transportwege am Boden bei Ausweichlandungen zum Beispiel auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn vermieden wurden. „Das Ergebnis des Bußgeldverfahrens gegen Laudamotion zeigt, dass wir Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkungen nicht dulden und die Fluggesellschaften bei Verstößen mit empfindlichen Strafen rechnen müssen“, sagte Al-Wazir.

Bei wiederkehrenden Auffälligkeiten droht erneut Bußgeldverfahren

Für die weiteren untersuchten Flugverbindungen der Fluggesellschaften Condor und Ryanair haben die Ermittlungen ergeben, dass die Zahl der verspäteten Landungen deutlich abnahm, nachdem die Häufigkeit unvorhersehbarer Verspätungsursachen in der zweiten Sommerhälfte geringer war. Beide Fluggesellschaften hatten zudem durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere auch durch die Anpassung von Flugplänen noch in der laufenden Flugplanperiode, nachweislich darauf hingewirkt, Landungen nach 23 Uhr erheblich zu reduzieren. Daher wurde entschieden, diese Verfahren einzustellen, die Airlines gleichzeitig aber zu warnen, dass bei Wiederauftreten entsprechender Auffälligkeiten erneute Bußgeldverfahren drohen.

„Die Zahl der Verspätungen war im Sommer 2018 insgesamt inakzeptabel. Insofern ist es selbstverständlich, dass wir die nächtlichen Landungen weiter genau überwachen, Auffälligkeiten gegenüber den Airlines sofort adressieren und rechtswidriges Verhalten ahnden. Die Airlines müssen ihre Flugpläne aufgrund der geltenden Verspätungsregelung so stricken, dass verspätete Anflüge allenfalls in Ausnahmefällen vorkommen“, sagte Al-Wazir.

Luftaufsicht und Fluglärmbeauftragte halten hohen Druck aufrecht

Das engmaschige Monitoring am Frankfurter Flughafen hat dazu geführt, dass die Zahl der Verspätungslandungen in der Stunde zwischen 23 und 24 Uhr im Jahr 2019 deutlich niedriger war als im Vorjahr. „2019 hat sich die Zahl der Verspätungslandungen im Vergleich zu 2018 halbiert. Der Druck hat offensichtlich Wirkung gezeigt“, sagte der Minister. „Die Luftaufsicht und die Fluglärmschutzbeauftragte werden diesen Druck nicht nur mit Blick auf den kommenden Sommer selbstverständlich aufrechterhalten.“

Es wurde außerdem gegen die Piloten der Verspätungsflüge ermittelt. Denn nach der bisherigen gesetzlichen Regelung im Luftverkehrsgesetz des Bundes verstößt der Pilot mit der verspäteten Landung gegen die Nachtflugbeschränkung am Frankfurter Flughafen. Da die einzelnen Piloten jedoch auf die Flugplangestaltung der Fluggesellschaft in der Regel keinen Einfluss haben, wurden die Bußgeldverfahren gegen diese eingestellt.

Um bei Verspätungsflügen auch unmittelbar gegen die Fluggesellschaft ein Bußgeldverfahren einleiten zu können, hat Hessen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrs-Gesetzes auf den Weg gebracht. Diese wurde bereits am 31. August 2018 vom Bundesrat einstimmig angenommen. „Seitdem ist auf Bundesebene wie so oft nichts passiert. Wir werden das für dieses Jahr geplante Novellierungspaket des Luftverkehrs-Gesetzes auf Bundesebene genau verfolgen. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass diese Änderung im Bundesrecht auch tatsächlich umgesetzt wird“, sagte Al-Wazir.

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