Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, das Einschränkungen des Fluglärms durch den aktuellen Betrieb des Frankfurter Flughafens für vier Privatkläger aus Flörsheim verweigert hatte, einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Nach Angaben des Vereins "Für Flörsheim", der sich gegen den Flughafenausbau einsetzt, wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Klägern kurz vor Weihnachten zugestellt. Damit ist das Urteil des VGH Kassel rechtskräftig.
Die Städte Flörsheim, Hattersheim und Hochheim und die Privatkläger hatten beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klagen gegen den aktuellen Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen eingereicht, mit dem Ziel, die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Die Klagen stützten sich auf Messungen und Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, die der Flörsheimer Magistrat in Auftrag gegeben hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klagen abgewiesen mit der Begründung, durch den Planfeststellungsbeschluss für die Startbahn West von 1971 sei der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen einschließlich aller inzwischen erfolgten Erweiterungen als genehmigt anzusehen. Gesundheitsgefahren durch Fluglärm lägen nicht vor. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Privatkläger Beschwerde eingelegt, die nun abgelehnt wurde.
Der Vorsitzende des Vereins Für Flörsheim, Ralf Falchi, bedauert, dass es das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt habe, über die Zumutbarkeit von Lärm neu nachzudenken. Das Fazit aus dem Verfahren könne nur sein, dass ein Planfeststellungsbeschluss für die geplante Landebahn Nordwest unbedingt verhindert werden müsse, sagte Falchi. Die konkreten Erfahrungen aus den jüngsten Gerichtsurteilen müssten jedermann vor Augen führen, dass im Nachhinein keinerlei Möglichkeiten mehr bestünden, gegen eine Belastung aus dem Flugverkehr vorzugehen.
Denn wenn die Bahn erst einmal genehmigt sei, müssten alle Folgerungen daraus geduldet werden.
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