Pressemitteilung der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main vom 27.12.2018 (Dirk Treber)
„Die Vereinbarungen sind eine ausreichende Arbeitsgrundlage für die 20. Legislaturperiode des Hessischen Landtages und enthalten konkrete Arbeitsvorgaben für die schwarzen-grüne Regierung. Entscheidend ist natürlich, was am Ende davon durch das grüne Verkehrsministerium umgesetzt werden kann“, so Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) Rhein-Main.
Es gibt den gültigen Planfeststellungsbeschluss, der vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt wurde. Es gibt die bundesgesetzlichen Vorgaben – Luftverkehrs- und Fluglärmschutzgesetz - und den Koalitionsvertrag. Dieser Rahmenbedingungen ermöglichen es Tarek Al Wazir und seinen Mitarbeitern nur an bestimmten Stellschrauben zu drehen, um Verbesserungen für die Lebensqualität der Flughafenanwohner*innen zu erreichen.
Ich habe viele Minister während meiner Gremienarbeit in der Fluglärmkommission (FLK) und im Forum Flughafen und Region (FFR) kommen und gehen sehen, der bisherige und zukünftige Verkehrsminister ist der einzige. der sich wirklich um dieses Thema gekümmert hat. Er hat sich auch häufig den direkten Fragen der Bürger zum Flughafen Frankfurt gestellt. Er hat die „Stabsstelle Fluglärmschutz“ mit acht Leuten eingerichtet. Das andere ist der Anti-Lärm-Pakt. Dazu gehören die Lärmpausen, die Lärmobergrenzen, die zahlreichen „Maßnahmen des aktiven Schallschutzes“. Diese kleinen Schritte sind der Versuch rauszuholen, was geht. Sie sind kein Lärmminderungsprogramm, wie es die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) und die Zukunft Rhein-Main (ZRM) vorgeschlagen haben und ich es für wünschenswert, machbar und notwendig halte.
Wir hatten vorgeschlagen: Wenn eine Lärmobergrenze eingeführt, dann muss der Lärm Jahr für Jahr um 0,4 Dezibel abgesenkt werden. Das würde sehr bald zu einer spürbaren Lärmentlastung führen. Das wurde leider in der letzten Legislaturperiode nicht realisiert und auch jetzt ist es wieder nicht vorgesehen.
Neben der sechsstündigen Betriebsbeschränkung von 23.00 bis 5.00 Uhr haben wir zum Beispiel erreicht, dass das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) in Kelsterbach kein Flughafenmuseum wie am Flughafen Charles de Gaulle in Paris ist.
Im UNH wird ein Lärmmonitoring dokumentiert, wo im Internet jede/r betroffene Bürger*in ständig verfolgen kann, wo geflogen wird und wie laut das ist. Das Umweltmonitoring wird in Zukunft um den Bereich Ultrafeinstaub- und Luftschadstoffbelastung erweitert. Das Sozialmonitoring, das die Folgen des Ausbaus auf die Kommunen untersucht, wird im kommenden Jahr mit einer umfangreichen Studie den vom Flughafenausbau betroffenen Städten und Gemeinden in Hessen, Mainz und Rheinhessen vorgestellt werden.
Positiv zu bewerten ist, dass es ein neu aufgelegtes Programm zur Messung von Ultrafeinstaub geben wird. Neu ist auch ein geplantes „Kompetenzzentrum für Klima- und Lärmschutz im Flugverkehr“. Das ist ein Beispiel für das Prinzip „Global denken, lokal handeln“. Vor fünf Jahren war dies noch nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Jetzt hat man die Möglichkeit erkannt, da etwas zu machen. Außerdem sind drei konkrete Punkte drin, die wir als IGF Rhein-Main gefordert haben. Einer ist, dass das Regionalfondsgesetz bis 2024 fortgesetzt wird. Das bedeutet, dass betroffene Gemeinden in Hessen und die Stadt Mainz staatliches Geld bekommen, um Ausgleichsmaßnahmen zu bezahlen, derzeit sind es 21 Millionen Euro im Jahr, ursprünglich sollte das Regionalfondsgesetz 2021 auslaufen.
Zweite Forderung unsererseits: Wenn Terminal 3 gebaut wird, dann muss es eine Anbindung an den Bahnverkehr geben, sonst gibt es in den Landkreisen Gross-Gerau und Offenbachj einen Verkehrskollaps. Dies steht auch in der Vereinbarung, setzt allerdings gleichzeitig den Bau der neuen Schnellbahnstrecke von Frankfurt nach Mannheim voraus.
Unsere dritte Forderung ist, dass das Steilstart- anstelle des Flachstartverfahrens eingeführt werden soll, um die betroffenen Bürger*innen der Gemeinde Büttelborn, des Frankfurter Südens und anderen Kommunen in der Region von unnötigem Fluglärm zu entlasten. In den Koalitionsvereinbarungen heiß es dazu: „Verbesserungen können auch durch lärmarme An- und Abflugverfahren erreicht werden. Wir unterstützen daher die Umsetzung des Anfang 2018 vorgestellten Maßnahmenprogramms des FFR unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultationsverfahren vor Ort.“
Schließlich ist zu begrüßen, dass die Arbeit der Frankfurter Fluglärmkommission, die mit ihrer unabhängigen Rolle bei der Beratung von Fluglärmfragen eine wichtige Funktion auch bei der Verständigung über kommunale Grenzen hinweg hat, in ihrer Arbeitsfähigkeit und Finanzierung dauerhaft landesgesetzlich gesichert wird. Das Forum Flughafen und Region (FFR,) welches sich als Dialogplattform zwischen der Luftverkehrswirtschaft und den Anrainern bewährt hat, soll als Kompetenzzentrum zur Weiterentwicklung des Flughafens und zur Verringerung des Fluglärms erhalten bleiben. Wir fordern zusätzlich eine Evaluierung der bisherigen Arbeit des FFR, eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung sowie eine Stärkung der Rolle der kommunalen Vertreter und der Umweltverbände, insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkung im Expertengremium „Expass“.
Der Koalitionsvertrag zu „Luftverkehr und Frankfurter Flughafen“ ist hinsichtlich der von der Fraport AG beabsichtigten Weiterentwicklung des Flughafens zur Airport-City Frankfurt absolut unzureichend. Geplant ist ein internationales Erlebnis- und Einkaufszentrum mit angeschlossenem Flughafen, daher auch die Drehscheibenfunktion für Umsteiger aus aller Welt. Dieses Wirtschaftskonzept der Fraport AG wird sich negativ auf die gesamte Rhein-Main- Region auswirken. Wegen des steigenden Flugbetriebs, der mehr Fluglärm, Luftschadstoffe, Flächenversiegelung, den Verlust von Bannwäldern, Naturschutz- und Naherholungsgebieten sowie mehr PKW- und LKW-Verkehr in den umliegenden Landkreisen nach sich zieht. Diese neuen Monostrukturen unterliegen keiner demokratischen Kontrolle, hier gibt das Fraport-Management die Richtung vor.
Diese bereits jetzt absehbare Weiterentwicklung des Flughafens wird die gesamte umliegende Region sowohl in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller, demokratischer und ökologischer Hinsicht strukturell zum Negativen hin verändern. Aufgabe der Hessischen Landesregierung sollte es sein, diesen Prozess zu begrenzen, regionalplanerische Vorgaben zu machen und die davon betroffenen Bürger*innen, Kommunen, Umweltverbände und andere gesellschaftliche Gruppen frühzeitig zu informieren und mitbestimmen zu lassen.
Lebensqualität für die Rhein-Main-Region muss sich in Zukunft daran messen lassen, ob die Interessen der Bürgerschaft nach einer weitgehend intakten Umwelt Vorrang haben vor den Globalisierungsphantasien der Luftverkehrswirtschaft.
Dirk Treber
IGF Hessische Landesregierung Konsultationsverfahren Ultrafeinstaub