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Die Unterlagen zum geplanten Flughafenausbau liegen vom 23. März bis 23. April erneut aus – Einwendungen sind bis zum 7. Mai möglich
Von: @EXTRABLATT <2007-03-05>

Schlampige Arbeit zahlt sich nicht aus – diese Erfahrung hat jetzt der Flughafenbetreiber Fraport machen müssen. In den Verfahren zum geplanten Flughafenausbau hat er alle Bedenken und Hinweise vom Tisch wischen wollen, an fehlerhaften Unterlagen festgehalten und versucht, möglichst schnell zum Ziel zu kommen.

Die Seriosität der Gutachter von Zukunft Rhein-Main (ZRM), die etwas genauer hingeschaut haben, als es sich die Ausbaubefürworter gewünscht haben, wurde immer wieder in Zweifel gezogen. Letztlich hatte die Fraport damit aber keinen Erfolg. Die guten Argumente der ZRM-Gutachter, die intensiven Diskussionen beim Erörterungstermin und weit über 120.000 Einwendungen aus er Region haben den hessischen Wirtschaftsminister veranlasst, die erneute Offenlegung der Unterlagen anzuordnen. Das ist eine Ohrfeige für den Flughafenbetreiber, der von der Landesregierung meist recht wohlwollend behandelt wird.

Vom 23. März bis 23. April können die 65 Aktenordner zum Ausbauverfahren in 63 Kommunen der Rhein-Main-Region eingesehen werden. Ein etwa 50 Seiten starkes Lesehandbuch soll Orientierung bieten, doch dürfte es sich nach den Erfahrungen bei der Offenlegung Anfang 2005 lohnen, etwas tiefer einzusteigen – schließlich haben die Gutachter und Anwälte der Kommunen und der Initiative Zukunft Rhein-Main genügend fragwürdige Punkte gefunden. Einer davon ist die Luftverkehrsprognose, die für das Jahr 2020 von 657.000 auf 701.000 Flugbewegungen angehoben wurde. Tatsächlich dürften sogar 900.000 Flugbewegungen möglich sein.

Die Änderungen gegenüber den ursprünglichen Unterlagen sind laut Ankündigung farblich markiert. Wer glaubt, durch die Änderungen stärker als bislang geplant belastet zu werden, hat im Zuge der Offenlegung die Chance, eine Einwendung gegen den geplanten Flughafenausbau abzugeben. Bereits eingereichte Einwendungen gelten fort, können aber ergänzt werden.

Zeit, seine Bedenken zu äußern, besteht bis zum 7. Mai. Wichtig ist: Nur wer jetzt einen Einspruch abgibt, hat später in einem gerichtlichen Verfahren auch die Möglichkeit, Ansprüche anzumelden. Eingereicht werden müssen die Einwendungen beim Regierungspräsidium in Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt. Nutzen Sie die Chance – denn wie viel sich bewegen lässt, hat bereits die erste Offenlegung gezeigt. Ohne die starke Beteiligung aus der Bevölkerung wäre es wohl kaum dazu gekommen, dass der Flughafenbetreiber nacharbeiten muss.

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PFV-Einwendungen Zukunft Rhein-Main (ZRM) EXTRABLATT Unterlagen zum PFV-Antrag Hessische Landesregierung

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