Mainz: "Das vom höchsten Gericht fixierte Nachtflugverbot wird mit Ausnahmen ausgebremst"
Pressemitteilung vom 11.06.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-06-11>
OB Ebling und Umweltdezernentin sehen "Erklärungsbedarf" bei den vielen Ausnahmen vom Nachtflugverbot.
Oberbürgermeister Michael Ebling und Umweltdezernentin Katrin Eder zeigen sich unisono über die Erkenntnisse zur hochgradigen Nichteinhaltung des Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen verärgert: "Das höchste Bundesgericht in Leipzig legt die maximalen Belastungen in der Nacht per Urteil fest - den Betreiber interessiert dies offenkundig wenig, es hagelt Ausnahmegenehmigungen. Was nicht passt, wird offenkundig passend gemacht. Das zuständige hessische Ministerium scheint wenig interessiert zu sein – es gibt Erklärungsbedarf. Das ist ein Skandal erster Güte!"
Ebling und Eder erinnerten daran, dass vor dem Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich entschieden worden sei, dass zwischen 23.00 und 5.00 Uhr früh nur in absoluten Ausnahmefällen Flugbewegungen stattfinden dürfen. "Offenkundig ist die Ausnahme in Frankfurt aber die Regel. Es wird Zeit, das der zuständige hessische Ministerpräsident unter Kollegen ein klares Wort spricht, denn das ist so nicht hinnehmbar."
Es seien offenkundig in zahlreichen Fällen Plazets erteilt worden, die jeder Grundlage entbehrten: "Wir erwarten als Landeshauptstadt Mainz eine minutiöse Darstellung der Ausnahmen. Es kann kaum sein, dass mit Ausnahmeregelungen ein Richtspruch derart offenkundig ausgebremst wird."
Niemand mache dabei Aufhebens von begründeten Notfällen oder auch unverschuldeten Verspätungen: "Ausnahmegenehmigungen werden aber eben in Ausnahmesituationen erteilt - und nicht in beliebiger Anzahl. Es handelt sich hier um die gezielte Geringschätzung und Umgehung der erstrittenen Rechte der Region. Wenn ein Nachtflugverbot an lachhaften drei Tagen im Monat eingehalten wird, wird die Regel zum Einzelfall und der Einzelfall zur Regel. Gerade um Ausnahmegenehmigungen zu vermeiden, hat das Bundesverwaltungsgericht ein langsames Abschwellen der Flugbewegungen in der Randstunde zwischen 22 und 23 Uhr verfügt. Frankfurt handelt, als habe Leipzig nie stattgefunden. Das kann nicht von Dauer sein", so Ebling und Eder.
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