„Der Stillstand beim Fluglärmschutz muss endlich beendet werden! Nachdem wir jahrelang auf die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes vertröstet wurden, müssen den akribisch über Jahre von allen Fachinstitutionen ermittelten Beurteilungsgrundlagen, nun auch Taten in Form von Gesetzesänderungen folgen!“, forderte der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Fluglärmkommissionen (ADF), Thomas Jühe (Fluglärmkommission Frankfurt).
Alle bundesweit relevanten Fachinstitutionen und –gremien, die sich mit dem Schutz der Betroffenen vor Fluglärm befassen, weisen seit Jahren darauf hin, dass es nach der aktuellen Rechtslage ein eklatantes Ungleichgewicht zu Lasten der von Fluglärm betroffenen Menschen gibt. Angefangen beim die Bundesregierung beratenden Sachverständigenrat für Umweltfragen, über die bundesweit für Fluglärmschutz zuständige Fachbehörde, das Umweltbundesamt, bis zum paritätisch besetzten Ausschuss nach § 32a des Luftverkehrsgesetzes haben alle interessenübergreifend aufgestellten Gremien oder behördlich dafür zuständigen Bundesinstitutionen bereits dringenden Änderungsbedarf der Rechtsgrundlagen des Fluglärmschutzes festgestellt.
Das Fluglärmschutzgesetz sieht vor, dass nach 10 Jahren ein Bericht über die Anwendung und Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bundesregierung vorgelegt werden muss. Dieser Fluglärmbericht wurde kürzlich vom Bundesumweltministerium entworfen. Aufgezeigt werden im Berichtsentwurf des BMU einige offensichtlich bestehende Regelungsdefizite des Fluglärmschutzgesetzes, die bisher zu großen Schutzlücken bei den Fluglärmbetroffenen führen, verbunden mit konkreten Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber. Deutlich erkennbar ist das Bemühen des Bundesumweltministeriums, auch die Interessen der Luftverkehrswirtschaft bereits von vornherein im Bericht zu berücksichtigen und diesen ausgewogen zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wurde nur ein Teil der gröbsten Versäumnisse des Gesetzgebers im Bereich des Fluglärmschutzes aufgenommen. „Einige der auf Druck der Luftverkehrswirtschaft im Gesetz vor 10 Jahren aufgenommenen Regelungen waren in der Praxis schlicht und ergreifend nicht haltbar. So ist es keinem Bürger vermittelbar, dass der Fluglärm unter neuen Flugrouten zwar sofort entsteht, der Anspruch auf Schallschutzfenster aber erst nach 6 Jahren. In Frankfurt, Hamburg und Bremen wurden deshalb vermeintlich freiwillige Vereinbarungen mit den Flughäfen geschlossen, die eine sofortige Umsetzung der Ansprüche garantieren. Klar ist ebenso, dass die auf diese Weise getroffenen Vereinbarungen beim zukünftigen Ausbau von Standorten in gleicher Weise abverlangt werden und kein Zurückfallen hinter bestehende Maßstäbe an vergleichbaren Flughäfen akzeptiert werden wird. Die bereits geschaffene Rechtsrealität muss endlich im Gesetz nachvollzogen werden!“, forderte der stellvertretende Vorsitzende der ADF, Herbert Knur (Fluglärmkommission München).
Der bisherige Berichtsentwurf befasst sich lediglich mit der Frage, wie der passive Schallschutz und wie Bauverbote nachgebessert werden können. Anders als der Name des evaluierten Fluglärmschutzgesetztes verheißt, regelt das Gesetz aber nicht die eigentliche Reduzierung des Fluglärms durch leisere Flugverfahren oder Flugzeuge, sondern lediglich die Folgenbewältigung durch baulichen Schallschutz. „Passiver Schallschutz kann die durch Fluglärm verursachten Risiken gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Belästigungen sowie die Einbußen an Lebensqualität aufgrund der beschränkten Wirksamkeit in Gebäuden nur ungenügend oder gar nicht beseitigen. So kann in schallgeschützten Räumen die erforderliche Lufthygiene und eine angemessene Raumtemperatur durch die üblicherweise eingebauten Einblaslüfter nicht hergestellt werden. Betroffene müssen bisher durch das vor allem in Sommermonaten erforderliche Öffnen der Fenster notgedrungen eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit in Kauf nehmen. Deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und dem Sachverständigenrat eine ausgewogene Betrachtung und Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen, die sowohl den passiven als auch den aktiven Schallschutz regeln“, begründete der stellvertretende Vorsitzende der ADF, Thomas Goßen (Fluglärmkommission Düsseldorf), den Hauptkritikpunkt der ADF am Berichtsentwurf des BMU.
„Wichtig ist vor allem, dass der Stellenwert des aktiven Schallschutzes erhöht wird. Die aktuelle Regelung behindert die bereits an einzelnen Standorten wie in Frankfurt oder Köln-Bonn bestehende Arbeit der interessenübergreifend und von gemeinsamen Zielen bestimmten Aktiven- Schallschutz-Initiativen. So können von allen Seiten als lärmreduzierend und vorteilhaft beurteilte Flugverfahren bisher nicht eingeführt werden, weil die relevanten angebotenen Flugverfahren in der Regel allen zugelassenen Flugzeugmustern zur Verfügung gestellt werden müssen, unabhängig davon, ob sie mit veralteter Navigationstechnik ausgestattet sind. Mit einer anderen gesetzlichen Gewichtung des Fluglärmschutzes könnten hier Ausweichrouten für veraltete Flugzeugmuster entwickelt und die Vorteile von besonders lärmarmen Flugzeugmustern und –verfahren in relevantem Umfang und nicht nur vereinzelt genutzt werden!“, erklärte der Vorsitzende der ADF, Thomas Jühe (Fluglärmkommission Frankfurt).
Die komplette ADF-Stellungnahme und ein Beispiel für kommunale Beschlussvorlage zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes finden Sie als Anhänge in der originalen Langversion der Pressemitteilung auf den Seiten der Fluglärmkommission als PDF-Datei zum Download.
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