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ZRM zum Landesentwickungsplan: "Fluglärmschutz hat Priorität"
Pressemitteilung vom 20.06.2017
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2017-06-20>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) bewertet die 3. Änderung des hessischen Landes­entwicklungs­plans, die aktuell zur Stellungnahme öffentlich ausgelegt ist, und nennt zusätzliche Anforderungen.

KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG / STADT FLÖRSHEIM AM MAIN – „Der Landesentwicklungsplan (LEP) – erstellt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) – ist das strategische Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen. Aktuell steht die 3. Änderung des LEP Hessen 2000 an.

Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) kritisiert, dass dabei offenbar das neue Geschäftsmodell der Fraport, Low-Cost-Carrier (LCC)-Verkehre anzusiedeln, über den LEP legitimiert werden soll. „Mit der Erhöhung der LCC-Verkehre wurden jedoch die überragenden öffentlichen Interessen am Ausbau des Frankfurter Flughafens nicht begründet“, betonen Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel, Landrat Thomas Will (Groß-Gerau), Katrin Eder (Beigeordnete der Stadt Mainz) und Michael Antenbrink (Bürgermeister von Flörsheim), die Sprecherin und die Sprecher der Initiative.

Sie stellen dem ihre Forderungen entgegen: „Der Konflikt der Siedlungsbeschränkung muss endlich gelöst werden. Das HMWEVL soll ein Siedlungsstrukturkonzept vorlegen. Zum einen ist das Rhein-Main-Gebiet eine Zuzugsregion - und bezahlbarer Wohnraum bereits jetzt mehr als knapp. Zum anderen belegen die Erkenntnisse der NORAH-Studie eindeutig die gesundheitsschädliche Wirkung von Fluglärm. Siedlungsbeschränkungen sind aber kein Instrument des Fluglärmschutzes für die Bevölkerung.“

So muss auch der Grundsatz des LEP erhalten bleiben, dass in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz aus Rücksicht auf die besonders schutzbedürftige Nachtruhe der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz für die Kernstunden der Nacht von herausragender Bedeutung ist. Darüber hinaus verlangt die ZRM, dass das Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr ausgedehnt wird. Die NORAH-Studie zeige, wie schädlich insbesondere nächtliche Flüge für die Gesundheit seien, so die vier Sprecher der Initiative: „Auch dieses erweiterte Nachtflugverbot gehört in den LEP.“

Begrüßt wird von der Initiative die geplante Verankerung einer Lärmobergrenze im Landesentwicklungsplan. „Jedoch muss die Fläche, die erheblich von Fluglärm betroffen ist, reduziert werden, anstatt dass sie noch weiter anwachsen darf“, schreiben Landrat, Bürgermeister und Beigeordnete.

Positiv wird auch das Erstellen eines Lärmminimierungsplans bewertet. Allerdings fehlt es nach Auffassung von ZRM dabei an einem verbindlichen Lärmreduktionsziel. „Ohne Verbindlichkeit werden Reduktionspotenziale nicht ergriffen. Die ZRM fordert weiterhin eine jährliche Lärmreduktion von 0,4 dB(A).“

Auch die seit Langem von der Initiative erhobene Forderung nach der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn soll konkreter und kurzfristig umgesetzt werden. „Das nachweislich enorme Verlagerungspotenzial wird nicht genutzt“, kritisieren die ZRM-Sprecher. Sie fordern vom Land, eine Infrastruktur zu schaffen, die entsprechende Konzepte ermöglicht und zur Folge hat.

Der Entwurf des LEP und der Umweltbericht werden noch bis 17. Juli 2017 beim HMWEVL sowie bei den drei Regierungspräsidien in Hessen öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können zudem im Landesplanungsportal eingesehen werden. Nach §4 Absatz 3 und 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) hat die Öffentlichkeit bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Offenlage - also noch bis zum 31. Juli 2017 - die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder in elektronischer Form abzugeben. Dies ist auch online möglich.

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