KREIS GROSS-GERAU – Wegen der „illegalen Ablagerung von Bodenaushub“ für das geplante Terminal 3 hat der Kreis Groß-Gerau die Fraport AG bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt angezeigt. Das ausgehobene Material mit einer hohen Schadstoffbelastung werde derzeit in einer Weise gelagert, die formell und materiell nicht den Anforderungen des Grundwasserschutzes und des Abfallrechts entspreche, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer am Montag in Groß-Gerau.
„Wir möchten mit diesem Schritt außerdem den politischen Druck auf Fraport erhöhen“, sagte Astheimer. Der Kreis wolle nicht hinnehmen, dass das belastete Material über Jahre hinweg womöglich provisorisch zwischengelagert werden soll. Astheimer hält eine sachgerechte Lagerung schon heute „im Interesse der Menschen im von den Auswirkungen des Flughafens belasteten Kreis Groß-Gerau“ für dringend geboten. Die Fraport AG hatte auf ihrem Betriebsgelände auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt mit dem Aushub für das geplante Terminal 3 längst begonnen – dort, wo früher die amerikanische Militärbasis war. „Dass das Erdreich hier kontaminiert sein könnte, überrascht nun nicht“, so Astheimer. Das sei schließlich unter anderem Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens gewesen.
Bislang seien rund 600.000 Kubikmeter nachweislich verunreinigte Erde ausgehoben worden. Diese Lagerung entspreche nicht geltendem Recht. Eine Verwertung des Materials sei nicht ersichtlich und eine Entsorgung in einer entsprechend für kontaminierten Boden dieser Art vorgesehenen Deponie erforderlich. Darüber hinaus sei eine Lagerung von derart belastetem Erdaushub außerhalb dafür vorgesehener Deponie nur nach erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigung rechtmäßig. „Eine solche Genehmigung liegt offenbar nicht vor“, so heißt es in der Strafanzeige. Und auf Nachfrage, so Astheimer, habe uns das Regierungspräsidium Darmstadt keine Genehmigung vorgelegt.
Das ausgehobene Material weist nach Aussagen des Kreisbeigeordneten einen erhöhten PFC-Wert (per-und fluorierte Alkyksubstanzen) auf – diese Stoffe haben toxische, bioakkumulierende und persistente Eigenschaften und lassen sich nach heutigem Stand der Technik nur unter hohem Energieaufwand zerstören. „Umso umweltgefährdender ist die Tatsache, dass die nun auf dem Gelände der Fraport gelagerten Erdmassen offenbar ohne erforderliche Schutzmaßnahmen auf den Untergrund aufgebracht wurden“, so Astheimer.
Eine Abdeckung des Aushubes sei nur in minimalem Umfang erfolgt. Dies führe dazu, dass diese umweltschädlichen Stoffe durch Regenfälle aus dem Erdaushub gespült werden und in den Boden und ins Grundwasser oder in andere nahegelegene Gewässer gelangen könnten. Eine ordnungsgemäße Lagerung des kontaminierten Erdaushubs könne nur nach immissionsschutzrechtlicher Genehmigung auf einer undurchlässigen Fläche erfolgen. Eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung des belasteten Materials sei derzeit offenbar zwar geplant, das dafür vorgesehene Gelände in der Gemarkung Walldorf erfülle jedoch gemäß der Prüfung durch unsere Bauaufsichtsbehörde nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen. „Es ist somit zu befürchten, dass das Material ohne entschlossenes Handeln der Aufsichtsbehörden noch lange am jetzigen Standort lagern wird.“
Die PFC-Werte im Grundwasser seien bereits angestiegen. Nach Schätzungen von Fachleuten würde die bislang unterlassene ordnungsgemäße Entsorgung Kosten in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro verursachen. Die Aushubarbeiten am Terminal 3 seien trotz des Wissens um die Belastung fortgeführt worden. „Die Vorgehensweise der Fraport und der von ihr beauftragten Unternehmen wird offensichtlich durch die zuständigen Behörden geduldet, auf welcher Rechtsgrundlage ist uns nicht ersichtlich“, so heißt es in der Strafanzeige.
Schadstoffbelastung Kreis GG PMs Fraport AG