Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) vom 12.09.2018
Aktueller Anlass für die Aktionen ist die anstehende Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes, das nach 10 Jahren zu evaluieren ist. Das Fluglärmschutzgesetz regelt derzeit lediglich Bauverbote und baulichen Schallschutz an Häusern. Zugunsten der vielen von Fluglärm betroffenen Menschen an den deutschen Flughäfen sind aber endlich auch Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also der Verringerung des Lärms an der Quelle, gesetzlich zu regeln. Gegenwärtig können z. B. sofort umsetzungsfähige Regelungen zur lärmmindernden Nutzung von Bahnen sowie zu Start- und Landeverfahren nicht vorgeschrieben werden, weil gesetzliche Vorgaben hierzu fehlen.
An der heutigen politischen Aktion vor dem Reichstag und der anschließenden Anhörung des überfraktionellen Parlamentskreises Fluglärm des Deutschen Bundestages nehmen BürgermeisterInnen und hauptamtliche Dezernenten aus dem ganzen Bundesgebiet teil, die gemeinsam mit Vertretern der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und von Bürgerinitiativen, an die Bundestagsabgeordneten appellieren, endlich für hinreichenden Schutz vor Fluglärm zu sorgen.
Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach, fordert, dass „die Neufestsetzung der Grenzwerte zum Schutz vor Fluglärm endlich auf der Basis der aktuellen lärmmedizinischen Erkenntnisse erfolgt. Zudem sollten die Abgeordneten, die beiden aktuell im Bundesrat beratenen Bundesratsinitiativen der Länder Hessen sowie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg unbedingt als ersten Schritt in die richtige Richtung unterstützen. Hier geht es darum, künftig bei der Festlegung von Flugrouten erheblichen Fluglärm zumindest "angemessen" zu berücksichtigen und eine bessere Handhabe gegen Verspätungsflüge in der Nacht zu bekommen. Wir erwarten von unseren gewählten Volksvertretern, dass sie nicht von der Lobbyarbeit der finanzkräftigen Luftverkehrswirtschaft vereinnahmen lassen, sondern sich fair auch für die Interessen der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung einsetzen!“
„Die Verantwortung für leiseres Fliegen liegt beim Gesetzgeber!“, erklärt der Vorsitzende der ADF, Thomas Jühe. „Lebensqualität und Gesundheit der Menschen können im Kontext wirtschaftlicher Interessen nur durch Gesetze wirksam geschützt werden. Die bisher verfolgte Strategie der Freiwilligkeit muss, wie bei anderen Schadstoffe und Lärm emittierenden Wirtschaftszweigen auch, durch verbindliche Schutzvorgaben ersetzt werden. Nachdem alle bundesweit mit Fluglärmschutz befassten Fachinstitutionen wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen oder das Umweltbundesamt seit Jahren einig sind und in umfangreichen Gutachten nachgewiesen haben, dass der Schutz der Betroffenen dringend verbessert werden muss, steht nun jeder einzelne Abgeordnete in der Pflicht, seiner Verantwortung gerecht zu werden und die Gesundheit der Betroffenen besser zu schützen.“
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) hat in einer umfangreichen fachlichen Stellungnahme (Anlage) die konkreten gesetzlichen Änderungsbedarfe detailliert begründet. Die ADF-Forderungen werden von den bundesweit 30 bestehenden örtlichen Fluglärmkommissionen ausdrücklich unterstützt. Über die Fluglärmkommissionen in Deutschland werden rund 250 Kommunen repräsentiert, dazu zählen insbesondere Großstädte wie München, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Düsseldorf und Köln.
Die in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommission verbundenen Städte und Gemeinden haben in einer bislang einmaligen Aktion bundesweit Beschlüsse zur Unterstützung der ADF-Forderungen in ihren Kommunalgremien gefasst. Allein im Rhein- Main-Gebiet, rund um den größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main, haben die folgenden Gebietskörperschaften entsprechende Beschlussfassungen auf den Weg gebracht und werden diese den zuständigen Bundestagsabgeordneten und Ministerien zusenden:
1. Landkreis Aschaffenburg
2. Landkreis Darmstadt-Dieburg
3. Landkreis Groß-Gerau
4. Landkreis Mainz-Bingen
5. Landkreis Offenbach
6. Main-Kinzig-Kreis
7. Main-Taunus-Kreis
8. Bad Orb
9. Bischofsheim
10. Büttelborn
11. Darmstadt
12. Flörsheim am Main
13. Frankfurt am Main
14. Freigericht
15. Ginsheim-Gustavsburg
16. Griesheim
17. Groß-Gerau
18. Hanau
19. Hattersheim
20. Hochheim
21. Kelkheim
22. Kelsterbach
23. Maintal
24. Mainz
25. Mörfelden-Walldorf
26. Mühlheim
27. Nauheim
28. Neu-Isenburg
29. Offenbach
30. Pfungstadt
31. Raunheim
32. Riedstadt
33. Rodenbach
34. Roßdorf
35. Trebur
36. VG Bodenheim
37. VG Nieder-Olm
38. VG Rhein-Selz
39. Wächtersbach
40. Weiterstadt
41. Wiesbaden
Die Aktionen in Berlin sowie die Beschlüsse in den Kommunalparlamenten deutscher Städte machen deutlich, dass man nicht länger bereit ist, erhebliche Einschränkungen in der Lebensqualität und Beeinträchtigungen der Gesundheit der Menschen im Umfeld der wachsenden Flughäfen hinzunehmen. Dem Deutschen Bundestag kommt hier eine wichtige Verantwortung zu, der er sich nun endlich zu stellen hat.
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BVF Bundesregierung (Deutschland) Fluglärmschutz Novellierung des Fluglärmgesetzes Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF)