Pressemitteilung der CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Novelle des Fluglärmgesetzes erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und der zuständige Berichterstatter für Lärmschutz im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ulrich Petzold MdB:
Das neue Fluglärmgesetz ist ein großer Erfolg. Die Koalition hat das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz, zu dem der Bundestag bereits 1997 in einer Anhörung Veränderungen angemahnt hatte, in einem breiten
Konsens novelliert. Gegenüber der bestehenden Gesetzeslage ist eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Menschen erreicht.
Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt und liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.
Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der vergangenen 10 Monate erreicht, dass der im Februar eingebrachte Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der
Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz-bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache
Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.
Das heute verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den Flughafenbetreibern Planungssicherheit.
Pressemitteilung der SPD /AG Haushalt vom 29.11.2006
Neues Fluglärmgesetz bringt Reduzierung der Grenzwerte
29. November 2006 - Zum Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglaerm in der Umgebung von Flugplaetzen" erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss fuer das Bundesministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Petra Hinz:
Eine Neuregelung des Fluglaermschutzes muss immer zweierlei beruecksichtigen: die Beduerfnisse der Anwohner und die Interessen der Luftfahrt. Einerseits ist inzwischen nachgewiesen, dass Fluglaerm zu Gesundheitsstoerungen beim Schlaf, Schaeden des Herz-Kreislaufsystems und psychiatrischen Erkrankungen fuehren kann. Andererseits hat sich der Luftverkehr als zunehmend wichtiger Wirtschaftszweig etabliert. Seit Jahren steigende Passagierzahlen sichern Arbeitsplaetze oder schaffen sogar neue Jobs.
Das geltende Gesetz zum Schutz gegen Fluglaerm aus dem Jahr 1971 ist seitdem nahezu unveraendert. Da sich der Flugverkehr seit damals vervielfacht hat, muss die Gesetzgebung jetzt angepasst werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Grenzwerte fuer Laermbelastung um zehn bis 15 Dezibel zu senken und differenzierte Laermschutzzonen, inklusive Nacht-Schutzzonen, einzurichten. Die baulichen Beschraenkungen in diesen Schutzzonen werden ebenso ausgeweitet wie die Entschaedigungs- und Umbauleistungen fuer Anwohner. Im Gegenzug erhalten die Flughaefen weitgehende Rechts- und Planungssicherheit, weil die Grenzwerte zum baulichen Schallschutz auch fuer den Neu- und Ausbau gelten. Durch die Novelle werden bei zivilen Flughaefen Schallschutzmassnahmen in Hoehe von maximal 600 bis 700 Millionen Euro faellig. Auf den Bund als Halter von militaerischen Flugplaetzen kommen insgesamt Ausgaben in Hoehe von 55 bis 70 Millionen Euro zu.
In Zukunft sollte die Luftverkehrswirtschaft verstaerkt moderne und leise Flugzeuge einsetzen. Dies koennen die Laender durch Genehmigungen fuer Landeentgelte und Startzeiten foerdern. Staedte und Gemeinden muessen ihre Raumplanung den Laermschutzinteressen der Buerger anpassen. Im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrskonzepts sind die Kooperation und die Arbeitsteilung zwischen den Flughaefen weiter auszubauen. Das koennte helfen, die vorhandenen Kapazitaeten besser auszunutzen und Synergieeffekte zu erzielen. Mit dem weiteren Ausbau der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn koennten die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kurzstreckenfluege durch Schienenverkehr ersetzt werden.
Pressemitteilung der FDP (Umweltpolitischer Sprecher Kauch) vom 30.11.2006 (nach Ausschusssitzung)
KAUCH: Licht und Schatten beim Fluglärmgesetz –Militärflughäfen bleiben für die FDP weiter auf der Tagesordnung
BERLIN. Zum weiteren Vorgehen nach der gestrigen Beratung des Fluglärm-Gesetzes im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Der Umweltausschuss hat mit den Stimmen von Koalition und FDP einen ausgewogenen Kompromiss zum Lärmschutz an Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen beschlossen. Der Schallschutz für Anwohner wird verbessert, Planungssicherheit für Flughäfen geschaffen und realistische Berechnungsverfahren zu Grunde gelegt.
Nicht akzeptabel ist für die Liberalen aber die ungleiche Behandlung der Anwohner von Militärflughäfen. Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion auf Gleichbehandlung von militärischen und zivilen Flughäfen wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Trotz Zustimmung zum Gesetzentwurf bleiben für die FDP weitere Verbesserungen an Militärflughäfen deshalb auf der politischen Tagesordnung.
Anwohner von Militärflughäfen sollen erst bei Grenzwerten geschützt werden, die von der Lärmwirkungsforschung bereits als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Dabei ist der Hintergrund für diese Ungleichbehandlung offensichtlich. Denn bei militärischen Flughäfen trägt der Bund als Eigentümer die Kosten für Schallschutzmaßnahmen – anders als bei den Verkehrsflughäfen, wo ambitioniertere Grenzwerte gelten. Hier zahlen Kommunen, Länder oder Private als Eigentümer.
Sachverständige haben in einer Anhörung vor dem Bundestag im April bestätigt, dass eine Ungleichbehandlung aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht sachgemäß ist. Für die Gesundheit der Anwohner ist es gleichgültig, von wem der Lärm verursacht wird. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass Militärflugzeuge weniger Starts und Landungen haben und zudem meistens am Tage fliegen. Denn für das Fluglärmgesetz ist die Berechnung der durchschnittlichen Lärmbelastung entscheidend. Militärischer Fluglärm zeichnet sich aber gerade durch besonders hohe Einzelereignisse auf, d.h. wenn eine Maschine fliegt, dann ist sie auch erheblich lauter. Von einer geringeren Belastung – wie die Koalitionsfraktionen argumentieren – kann also keine Rede sein.
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