Die Bürgerinitiative Bad Homburg hatte sich beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) beschwert, weil die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren nicht in Bad Homburg ausgelegt werden. Das Regierungspräsidium hat jetzt darauf geantwortet und erläutert, warum Bad Homburg nach Ansicht des RP von den Folgen des Ausbaus nicht betroffen ist. Ähnlich dürfte die Begründung auch für alle anderen Städte aussehen, in denen trotz Betroffenheit keine Unterlagen ausgelegt werden. In der Antwort beschreibt das RP zu einigen wichtigen Fragen seine Rechtsauffassung - und die lässt nicht Gutes für den weiteren Verlauf des Ausbauverfahrens vermuten!
Das sagt das RP:
Berechnet wurde dieser Dauerschallpegel offenbar nach der neuen Fraport-Berechnungsmethode, die im Prinzip über beide Betriebsrichtungen mittelt - nicht nach der 100:100 Regel, die beide Betriebsrichtungen getrennt betrachtet und die in der "Mediation" empfohlen wurde. Damit bleiben viele nur bei Ostwind vom Fluglärm betroffenen Kommunen von vorneherein außen vor, auch wenn die tatsächliche Belastung an Ostwind-Betriebstagen dort um mehrere Detibel höher ist als das Mittel.
Zum Vergleich: 45 dB(A) ist nach der TA Lärm der Grenzwert für Kern-, Dorf- und Mischgebiete
Das RP meint, Flughäfen könne man nicht davon ausgehen, dass die Vollauslastung auch erreicht werde (!!). Zitat aus dem Schreiben:
"Insbesondere ist es eine nach derzeitigem Kenntnisstand richtige und in Planfeststellungsverfahren für VerkehrsanIagen gängige Methode, bei der Prognose der Auswirkungen nicht von einer (bloß theoretisch möglichen) technischen Vollauslastung, sondern von der zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt realistischerweise zu erwartenden Auslastung auszugehen. Dieser Maßstab entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ... Die Verkehrsprognose wurde nach derzeitigem Kenntnisstand für einen überschaubaren Zeitraum nach den Grundsätzen für eine sachgerechte Prognose angefertigt; es besteht daher keine Notwendigkeit für die Ausdehnung der Auswirkungsbetrachtungen auf längere Zeiträume bzw. auf theoretische technische Maximalkapazitäten.
Auf die Vollauslastung einer Anlage wäre nur dann abzustellen, wenn - wie etwa im gewerblichen Bereich - die Annahme nahe läge, dass vorhandene Nutzungsmöglichkeiten auch voll ausgenutzt werden. In diesen Fällen ist gerade die Vollauslastung als realistischer Nutzungsumfang anzusehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Zusammenhang für Straßen und Schienenwege verneint. Für Flughäfen kann im Grundsatz nichts anderes gelten. Bei einem Flughafen ist es wie bei einer Straße von vornherein unwahrscheinlich, dass er ohne eine nennenswerte Kapazitätsreserve geplant wird, die einen Verkehrskollaps verhindert, wenn das Verkehrsaufkommen den prognostizierten durchschnittlichen Verkehrsbedarf übersteigt."
Mehr:
PFV Landebahn: 127 000 Einwendungen!
Erörterungstermin soll am 12. September in Offenbach beginnen
Von: @cf <2005-04-25>
Nach Aussage von Regierungspräsident Dieke wurden im aktuellen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens 127 000 Einwendungen abgegeben.
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PFV Landebahn: Das Anhörungsverfahren
Von: @cf <2005-02-07>
Endrunde beim Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau: Das Anhörungsverfahren beginnt. Ab dem 17. Januar 2005 sollen die Unterlagen in den Kommunen ausgelegt werden. Bis zum 2. März können Einwendungen dagegen erhoben werden.
Alle Informationen zum Anhörungsverfahren sind hier zusammengefasst. Mehr»
PFV Landebahn: Der Erörterungstermin (Übersicht)
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Vom 12. 9.2005 bis zum 27.03.2006 lief der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau in der Stadthalle Offenbach. Eine Übersicht über alle Themen zum Erörterungstermin und aktuelle Nachrichten finden Sie hier Mehr»
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Nach Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bleiben Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit, um ihre Bedenken gegen den Flughafenausbau zu formulieren
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Flughafenausbau verzögert sich um mindestens 3 Jahre
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Rhiel: Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau erst 2007
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Das Hessische Wirtschaftsministerium hat seine Vorstellungen vom zeitlichen Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau bekannt gegeben. Danach ist erst im Jahr 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen. Mehr»
PFV Landebahn - was passiert in der Region?
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Von: @cf <2005-02-23>
Anhörungsverfahren im PFV zum Flughafenausbau - was passiert in den Städten und Gemeinden der Region? Hier finden Sie "organisatorische" Informationen (Auslage der Unterlagen, Veranstaltungen, Termine etc.) laufend neu. Mehr»
Einwendung erheben - wie mache ich das?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren zu machen?
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Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen, von "ganz schnell" bis "ganz ausführlich". Finden Sie hier, welche Art Einwendung für Sie die richtige ist, und wie es dann weiter geht.
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Sie wollen eine individuelle Einwendung verfassen - was sollte darin vorkommen, damit die Einwendung gute Erfolgschancen hat? Allgemeine Tipps finden Sie hier. Mehr»
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Der von der Stadt Hattersheim bearbeitete Übersichtsplan zeigt das ganze Ausmaß der von Fraport beantragten Bauvorhaben. Die geplante Landebahn rückt nicht nur an Kelsterbach, sondern auch an Hattersheim ganz dicht heran. Mehr»