Der Erörterungstermin ist der zweite Teil des Anhörungsverfahrens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. ( Kurz erklärt: Was ist ein Planfeststellungsverfahren ).
Die offizielle Bezeichnung des Erörterungstermins, um den es in diesem Zusammenhang geht, lautet "Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan und zu den Umweltauswirkungen im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main".
Die Einwendungen gegen den Plan, die fristgerecht im Rahmen der Anhörung abgegeben worden sind, werden dabei von der Anhörungsbehörde (hier das Regierungspräsidium Darmstadt) (Anhörungsbehörde) mit der Vorhabensträgerin (hier Fraport), den Einwenderinnen und Einwendern, sonstigen Betroffenen und Vertretern der Fachbehörden "erörtert". Externe Sachverständige können hinzugezogen werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Andere als die genannten Personen (z.B. die Presse) können nur auf ausdrückliche Genehmigung des Verhandlungsleiters zugelassen werden.
Ziel des Erörterungstermins ist es, dass die Anhörungsbehörde ein möglichst genaues Bild des Vorhabens und seiner Auswirkungen bekommt. Dabei sollen alle für die spätere Entscheidung wichtigen Aspekte - Tatsachen und Meinungen - zusammengestellt werden. Wenn möglich, sollen eventuelle Konflikte zwischen dem Vorhabensträger und den Betroffenen schon im Vorfeld gelöst werden.
Einwenderinnen und Einwender können ihre Stellungnahmen persönlich vortragen und genauer erklären und Fragen an den Vorhabensträger und die anwesenden Experten stellen. Die Vorhabensträgerin und ihre Experten beantworten die Fragen und nehmen zu den Einsprüchen Stellung. Das Regierungspräsidium kann ebenfalls Fragen stellen, um Sachverhalte aufzuklären.
Der Verhandlungsleiter leitet die Diskussion und kann auch selbst mit Fragen in die Erörterung eingreifen, soll dabei aber unparteiisch bleiben. In der Praxis ist der Verhandlungsleiter eine zentrale Person und hat großen Einfluss auf den Ablauf der Erörterung - er bestimmt, wie die Einwender zu Wort kommen, ob alle Fragen ausreichend geklärt werden und wann die Diskussion eines Punktes als beendet anzusehen ist.
Vom gesamten Erörterungstermin wird ein Wortprotokoll geführt. Nach Abschluss des Erörterungstermins erstellt die Anhörungsbehörde eine Stellungnahme als Entscheidungshilfe für die Genehmigungsbehörde, beim geplanten Flughafenausbau ist dies (nach § 10 Abs. 1 S. 1 LuftVG) das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Die Genehmigungsbehörde entscheidet nach Abwägung aller Interessen über Genehmigung oder Ablehnung des Vorhabens und erstellt den bei positiver Entscheidung en Planfeststellungsbeschluss.
Erörterungstermin Genehmigungsverfahren Regierungspräsidium Darmstadt PFV Landebahn Nordwest PFV-Einwendungen