Pressemitteilung des HMWVL vom 06.02.2013
Mit einem Antrag im Bundesrat stößt das Land Hessen eine Gesetzesänderung zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm an. Ziel der hessischen Initiative ist es, durch eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes eine stärkere Gewichtung des Schutzes vor Lärm festzuschreiben. So sollen die Luftfahrtbehörden und Flugsicherungsorganisationen verpflichtet werden generell, unabhängig von einer Zumutbarkeitsschwelle, auf die Vermeidung von Fluglärm hinzuwirken. Bereits bei der Planung und Festlegung der Flugverfahren als auch in der Praxis, bei der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben, soll dem Aspekt des Lärmschutzes höheres Gewicht eingeräumt werden.
„Mit Blick auf die wachsenden Flugbewegungszahlen in den nächsten Jahren müssen die geltenden rechtlichen Vorgaben für einen sachgerechten Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm weiter verschärft werden", erklärt der Hessische Wirtschaftsminister Rentsch. „Insbesondere in den Nachtrandstunden muss dem Ruhebedürfnis der Bürgerinnen und Bürger noch mehr Rechnung getragen werden. Hessen kommt seiner Verantwortung für die Bevölkerung im Umfeld des Flughafens weiterhin mit einer Vielzahl von Maßnahmen nach. Diese Bundesratsinitiative ist ein zusätzlicher Beitrag, der zeitnah eine weitere Verbesserung für den Schutz der Bürger vor Fluglärm bringen kann. Der Anwendungsbereich der Gesetzesänderung gilt für die Planung und Festlegung aller Flugverfahren, aber auch für die tägliche Praxis der Deutschen Flugsicherung bei der Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Ich hoffe daher, dass der Änderungsantrag Zustimmung finden wird, damit die Vorgaben schnell umgesetzt werden können“, betonte Rentsch.
„Ich bedaure, dass Rheinland-Pfalz aus der gemeinsamen Bundesratsinitiative mit Hessen ausgestiegen ist. Das nährt den Verdacht, dass es Rheinland-Pfalz nicht um mehr Lärmschutz geht, sondern um politische Profilierung in Wahlkampfzeiten. Hessen geht es dagegen um die Sache. Wir werden daher die Bundesratsinitiative allein einbringen. Die Unterlagen von Rheinland-Pfalz werden wir im Rahmen des Bundesratsverfahren prüfen.“
Für Staatsminister Michael Boddenberg ist die Bundesratsinitiative ein weiterer Baustein im Maßnahmenkatalog der Hessischen Landesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Fluglärm. „Wir wollen erreichen, dass die Deutsche Flugsicherung bei der Abwicklung von Flugverkehr zukünftig der Vermeidung von Fluglärm ein größeres Gewicht beimisst. Dabei bleibt die Sicherheit das oberste Gebot, allerdings dürfen auf der zweiten Stufe wirtschaftliche Interessen und Lärmschutz der Bürger nicht gegeneinander ausgespielt werden“, so Staatsminister Michael Boddenberg.
Die im Rahmen der unter Führung des Hessischen Ministerpräsidenten beschlossenen „Allianz für Lärmschutz 2012“ bereits umgesetzten Maßnahmen reichen von der Anhebung der Gegenanflugstrecken um etwa 300 Meter, der Erhöhung des Anflugwinkels auf die Landebahn Nordwest um 0,2 Grad, der Nachrüstung der Lufthansa Boeing 737-Flotte bis hin zur wechselweisen Startbahnnutzung zur Schaffung von Lärmpausen.
„Die Hessische Landesregierung hat bereits viel dafür getan, dass es leiser wird am Himmel“, unterstrich Boddenberg.
Darüber hinaus wird derzeit die Installation eines neuen GPS gestützten Landesystems geprüft. Damit könnten langfristig die Spielräume erhöht werden, dass Flugzeuge von dem „kerzengeraden“ Anflug abweichen und besiedelte Gebiete umfliegen können. In diesem Zusammenhang werden im Expertengremium „Aktiver Schallschutz“ auch Entlastungspotenziale für den Frankfurter Süden geprüft, ohne neue Lärmbetroffenheiten zu schaffen.
„Für Frau Dreyer wird die Bundesratsinitiative zum Lackmus-Test ihrer politischen Glaubwürdigkeit beim Fluglärmschutz. Wenn es ihr wirklich und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von Fluglärm geht, wird sie die Einladung Hessens annehmen und sich an der Bundesratsinitiative beteiligen, wie es im Herbst 2011 bereits zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz verabredet wurde. Gemeinsam hätten wir eine viel größere Chance, mit der Initiative erfolgreich zu sein“, so Boddenberg und Rentsch.
Hessische Landesregierung Fluglärmschutz