BUND: Verhandlungsführer im A380-Verfahren ist befangen
Pressemitteilung vom 15.01.2004
<2004-01-15>
Verfahren beginnt - Der Umweltverband erwartet schwierige Verhandlungen
Der Erörterungstermin zur geplanten Wartungshalle für den Riesen-Jumbo A380 beginnt heute, Donnerstag, 15.1.2004 um 10 Uhr in Mörfelden. Bereits am Vortag stellte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Befangenheitsantrag gegen Christian Bickel, den Verhandlungsführer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. Der Verband geht davon aus, dass der Erörterungstermin zu schwierigen Verhandlungen führen wird, da sich die Landesregierung politisch bereits auf einen Ausbau festgelegt hat. "Eine rechtmäßige Baugenehmigung der A380-Werft ist für uns nicht vorstellbar", bekräftigt BUNDvorstandmitglied Brigitte Martin die ablehnende Haltung ihres Verbandes.
Den Befangenheitsantrag stützt der BUND auf eine öffentliche Äußerung des RP-Verhandlungsleiters Christian Bickel in der Frankfurter Rundschau vom 13. Januar. Darin kündigte er an, alle Einwender "auf das andere Verfahren" zum Flughafenausbau zu verweisen, die den rechtlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der A380-Werft und dem geplanten Groß-Ausbau mit einer neuen Landebahn, neuen Wartungseinrichtungen und einem neuen Terminal im Süden des Flughafens aufzeigen wollen. Damit schließt sich Bickel bereits im Vorfeld der Behauptung des Antragstellers Fraport AG an, wonach es keine Standortalternative für die Werft auf dem Flughafengelände gäbe.
Für die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach ist somit die Befangenheit eindeutig belegt. Denn als befangen gilt, wer auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen möglicherweise eine nicht unparteiische, unvoreingenommene oder unbefangene Sachentscheidung treffen wird. Wenn das Regierungspräsidium an der von Christian Bickel vorgezeichneten Linie festhält, wird der Erörterungstermin damit zur Farce.
Aus der Sicht des BUND ist die A380-Werft nicht genehmigungsfähig, weil es Standortalternativen auf dem Flughafengelände gibt und das Vorhaben überdimensioniert ist. Zudem soll die Werft auch für die Wartung anderer Langstreckenflugzeuge als des A380 genutzt werden. In den Antragsunterlagen fehlt außerdem der Zusammenhang zwischen der A380-Halle und der bereits ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigten benachbarten CCT-Werft, die auch zur Erweiterung der Wartungskapazität führen wird. Gegen die Genehmigung der CCT-Werft legte der BUND bereits Ende 2003 Verbandsklage ein.
Der BUND wird seine grundsätzliche Ablehnung des Flughafenausbaus in Frankfurt auch im Erörterungstermin zum A380-Werft durch dauerhafte Präsenz konsequent vertreten. "Da wir die besseren Argumente gegen die Salamitaktik der verschiedenen Ausbauplanungen haben, werden wir auch eine wochenlange Erörterung durch das Engagement ehren- und hauptamtlicher MitarbeiterInnen durchstehen", sagt Brigitte Martin zum Auftakt des Erörterungstermins.
Der Erörterungstermin zur geplanten Wartungshalle für den Riesen-Jumbo A380 beginnt heute, Donnerstag, 15.1.2004 um 10 Uhr in Mörfelden. Bereits am Vortag stellte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Befangenheitsantrag gegen Christian Bickel, den Verhandlungsführer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt. Der Verband geht davon aus, dass der Erörterungstermin zu schwierigen Verhandlungen führen wird, da sich die Landesregierung politisch bereits auf einen Ausbau festgelegt hat. "Eine rechtmäßige Baugenehmigung der A380-Werft ist für uns nicht vorstellbar", bekräftigt BUNDvorstandmitglied Brigitte Martin die ablehnende Haltung ihres Verbandes.
Den Befangenheitsantrag stützt der BUND auf eine öffentliche Äußerung des RP-Verhandlungsleiters Christian Bickel in der Frankfurter Rundschau vom 13. Januar. Darin kündigte er an, alle Einwender "auf das andere Verfahren" zum Flughafenausbau zu verweisen, die den rechtlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der A380-Werft und dem geplanten Groß-Ausbau mit einer neuen Landebahn, neuen Wartungseinrichtungen und einem neuen Terminal im Süden des Flughafens aufzeigen wollen. Damit schließt sich Bickel bereits im Vorfeld der Behauptung des Antragstellers Fraport AG an, wonach es keine Standortalternative für die Werft auf dem Flughafengelände gäbe.
Für die Rechtsanwältin des BUND Ursula Philipp-Gerlach ist somit die Befangenheit eindeutig belegt. Denn als befangen gilt, wer auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen möglicherweise eine nicht unparteiische, unvoreingenommene oder unbefangene Sachentscheidung treffen wird. Wenn das Regierungspräsidium an der von Christian Bickel vorgezeichneten Linie festhält, wird der Erörterungstermin damit zur Farce.
Aus der Sicht des BUND ist die A380-Werft nicht genehmigungsfähig, weil es Standortalternativen auf dem Flughafengelände gibt und das Vorhaben überdimensioniert ist. Zudem soll die Werft auch für die Wartung anderer Langstreckenflugzeuge als des A380 genutzt werden. In den Antragsunterlagen fehlt außerdem der Zusammenhang zwischen der A380-Halle und der bereits ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigten benachbarten CCT-Werft, die auch zur Erweiterung der Wartungskapazität führen wird. Gegen die Genehmigung der CCT-Werft legte der BUND bereits Ende 2003 Verbandsklage ein.
Der BUND wird seine grundsätzliche Ablehnung des Flughafenausbaus in Frankfurt auch im Erörterungstermin zum A380-Werft durch dauerhafte Präsenz konsequent vertreten. "Da wir die besseren Argumente gegen die Salamitaktik der verschiedenen Ausbauplanungen haben, werden wir auch eine wochenlange Erörterung durch das Engagement ehren- und hauptamtlicher MitarbeiterInnen durchstehen", sagt Brigitte Martin zum Auftakt des Erörterungstermins.
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