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Erneute Offenlegung – was heißt das?
Der Hessische Wirtschaftsminister hat entschieden, dass die Unterlagen zum Flughafenausbau erneut offen gelegt werden müssen. Auf einige der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der erneuten Auslegung der Unterlagen finden Sie hier Antworten.
Von: @EXTRABLATT <2006-12-12>
Was bedeutet die erneute Planauslegung?

In allen Kommunen, in denen die Unterlagen bereits 2005 ausgelegen haben, erhalten die Bürgerinnen und Bürger nun erneut die Chance, Einsicht in die Akten zu nehmen. Außerdem wurde der Kreis der Städte und Gemeinden, in denen die Unterlagen ausliegen, um sechs Kommunen erweitert. Als Termin ist das Frühjahr 2007 vorgesehen, der genaue Termin soll noch bekannt gegeben werden.

Gelten die Einwendungen aus dem Jahr 2005 weiter?

Ja. Wer im Anhörungsverfahren 2005 eine Einwendung abgegeben hat, darf sicher sein, dass diese weiter gilt. Jedem, der schon im vergangenen Jahr seine Einwände dokumentiert hat, steht es allerdings frei, erneut eine Einwendung abzugeben.

Können im Rahmen der Planauslegung 2007 neue Einwendungen abgegeben werden?

Ja. Grundsätzlich kann jeder, der vom Flughafenausbau betroffen ist oder ihn aus anderen Gründen ablehnt, eine Einwendung abgeben – auch dann, wenn er 2005 noch nicht zu den Einwendern zählte. Wichtig ist die Einhaltung der Einwendungsfristen, denn nur dann bleibt später der Weg zu den Gerichten offen.

Muss es einen neuen Erörterungstermin geben?

Ob es einen weiteren Erörterungstermin geben wird, steht im Ermessen der zuständigen Behörde. Sprechen gewichtige Gründe für einen solchen Termin, dann wird es für die Behörde schwierig, davon abzusehen. Ansonsten könnte ein Verfahrensfehler drohen, aus dem womöglich juristische Auseinandersetzungen und erhebliche zeitliche Verzögerungen erwachsen.

 

Dieser Artikel stammt aus dem EXTRABLATT Dezember 2006 / Nr. 14

Themen hierzuAssciated topics:

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Unterlagen zum PFV-Antrag Präklusion Verzögerungen Erörterungstermin

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