Damit hat niemand gerechnet: der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) hat heute völlig überraschend die "Südumfliegung", eine mit der neuen Landebahn eingeführten neuen Abflugroute bei Westbetrieb, für rechtswidrig erklärt. Damit gab das Gericht den Klagen von 8 Kommunen (Groß-Gerau, Nauheim, Trebur in Hessen, Nackenheim, Lörzweiler, Nierstein, Ober-Olm und Klein-Winternheim im Landkreis Mainz-Bingen / Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz) und von 5 Privatleuten statt. Revision ist wie üblich nicht zugelassen, dagegen kann aber von dem unterlegenen Bundesamt für Flugsicherung Beschwerde eingelegt werden. Das Urteil zur Südumfliegung ist die erste Entscheidung des VGH Kassel in Sachen Flugrouten, die zugunsten der Kläger entschieden wurde. Klagen gegen den "nördlichen Gegenanflug" waren erst im April abgewiesen worden.
Nach Ansicht der Richter lässt sich durch die Südumfliegung das wichtigste Betriebsziel für das die Route eingerichtet wurde - ein unabhängiger Parallelbetrieb der Nordwestbahn mit den anderen Bahnen - nicht realisieren. Damit ist es auch nicht gerechtfertigt, die Kläger mit erheblichem Fluglärm zu belasten: die Abwägungsentscheidung beruht auf unzutreffenden Voraussetzungen und ist damit fehlerhaft und somit rechtswidrig. Lärm spielte bei der Entscheidung des Gerichts keine Rolle.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, darf die Südumfliegung nicht mehr genutzt werden, es gibt keine längere Übergangsfrist. Das stellt die Flugsicherung (DFS) vor erhebliche Probleme: ein "Plan B" liegt nämlich nicht in der Schublade.
- Pressemitteilung des VGH Kassel zum Urteil
- Urteilsbegründung, 10.12.2013, in der Landesrechtsprechungsdatenbank
Die "Südumfliegung" ist eine Flugroute, bei der in Richtung Westen startende Flugzeuge (Betriebsrichtung 25) mit Ziel Richtung Norden/Westen nach dem Start eine weite Kurve Richtung Süden fliegen, bevor sie vor Mainz nach Norden bzw. Nordwesten abdrehen. Sie wurde eingeführt, damit die von der mittleren Bahn startenden Flugzeuge sich nicht mit Maschinen in die Quere kommen, die auf der Nordwestbahn landen wollen und dabei durchstarten müssen. Derzeit nutzen bis zu 150 von 700 startenden Flugzeugen die Südumfliegung. Vor Inbetriebnahme der Nordwestbahn wurden Flugzeuge mit entsprechenden Zielen bald nach dem Start in nordwestlicher Richtung über den Taunus geleitet (Route "TABUM").
Um die Südumfliegung und ihre genaue Streckenführung war lange Zeit heftig gestritten worden. Vor allem neu betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz fühlten sich zu Unrecht von erheblichem Fluglärm belastet. Die Stadt Mainz hatte in einem Gutachten Alternativen untersuchen lassen. Die Fluglärmkommission hatte sich dagegen mehrheitlich für die jetzige Lösung ausgesprochen.
Wiederholt kam es zu technischen Schwierigkeiten bei der Südumfliegung, weil Flugzeuge auf dieser Route sich mit startenden Flugzeugen von der Startbahn West zu nahe kamen. Piloten übten Kritik an der Sicherheit. Die DFS hatte daraufhin Anfang des Jahres den unabhängigen Abflugbetrieb zur Startbahn West vorläufig ausgesetzt, was die Startkapazität deutlich mindert. Ohne unabhängigen Betrieb kann die geplante Maximalkapazität von 126 Flugbewegungen/Stunde nicht erreicht werden.
Mehr:
- Artikel bei hr-online vom 3.9.
- Video bei hr-online vom 3.9.
- Bericht hr-online vom 4.9.
- Artikel im Wiesbadener Kurier (als Beispiel für Presseartikel)
- SWR Beitrag mit verständlicher Erklärung, wie die Richter zum Urteil gekommen sind
Eine chronologische Darstellung aller Vorgänge im Zusammenhang mit der Südumfliegung ist im Blog "Der Streit um den Fluglärm" zu finden. Dazu den Blog öffnen und in der Textsuche des Browsers ("Auf der Seite suchen") "Südumfliegung" eingeben.
Reaktionen
Die Reaktionen fallen je nach Standort positiv, negativ oder auch ausweichend aus. Sie zeigen, dass es bei der Flugroutenfestlegung im allgemeinen und der Südumfliegung im Besonderen auch unter den Ausbaugegnern unterschiedliche Interessen gibt.
Kommunen und Initiativen
Die erfolgreichen Kläger zeigten sich angesichts des überraschenden Sieges hoch zufrieden. Sie hoffen nun, dass die gesamte Abflugstrecken-Planung neu aufgerollt werden muss und sich damit die Situation der betroffenen Kommunen bessert.
Die Stadt Mainz betrachtet die Entscheidung des Gerichts etwas skeptisch: einzelne Mainzer Stadtteile würden bei Wegfall der Südumfliegung zwar entlastet. Man wisse aber nicht, welche Probleme eine alternative Flugroute für Mainz bringen werde. Die Zahl der Flugbewegungen werde durch eine neue Route nicht geringer. Das Bündnis der Bürgerinitiativen sieht in dem Urteil einen Beweis dafür, dass die Nordwestbahn eine Fehlplanung war. Wegen Wegfall wichtiger Grundlagen müsse man jetzt den ganzen Planfeststellungsbeschluss aufschnüren und ein völlig neues Lärmschutzkonzept erarbeiten Auch der BUND fordert eine "Öffnung" des Planfeststellungsbeschlusses (was immer damit gemeint ist) und einen Verzicht auf Terminal 3. Der BUND befürchtet eine größere Belastung von westlich des Flughafens gelegenen Städten wie Raunheim und Flörsheim, wenn es nicht gelingt, die Südumfliegung sicher zu gestalten. Wesentlich konkreter ist die Aussage der BI Raunheim, die das Urteil missbilligt, weil es den Lärmschutz nicht beachte. Konkret dürfte man hier eine Mehrbelastung von Raunheim befürchten. Die Initiative Mainz gegen Fluglärm kommentiert die Reaktionen auf das Urteil und fordert, nicht über Flugrouten und gerechte Lärmverteilung zu diskutieren, sondern den weiteren Ausbau zu stoppen und die Zahl der Flugbewegungen zu begrenzen.
- Pressemitteilung der Stadt Mainz vom 03.09.2013
- Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau vom 04.09.2013
- Pressemitteilung vom Bündnis der Bürgerinitiativen vom 03.09.2013
- Pressemitteilung der Initiative Mainz gegen Fluglärm
- Presseerklärung der BI Raunheim vom 04.09.2013 zum Urteil
- Presseerklärung der BI Raunheim vom 12.09.2013 zum Urteil
Politiker
In der Politik werden ganz unterschiedliche Ansichten geäußert, manche deutlich, andere ausweichend. So schickte die Landesregierung Staatssekretär Saebisch vor, der meinte, Festlegung von Flugrouten sei ein Problem des Bundesamtes für Flugsicherung: "Wir sind hier nur Zuschauer". Ministerpräsident Bouffier wollte sich nicht äußern. Der Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Rudolph sieht Probleme, weil erneut die Belastung umverteilt werden könnte. Er sprach sich für einen "neuen Dialog" zum Flughafen aus. Die Grünen sagten, dass die Landesregierung nun "vor den Trümmern ihrer Flughafenausbaupolitik" stehe. Die LINKE sagte, es zeige sich jetzt, dass die gesamte Planfeststellung fehlerhaft war und der Ausbau mit falschen und fehlerhaften Unterlagen zustande gekommen sei. Sie forderte eine Überprüfung des gesamten Planfeststellungsbeschlusses. Ein Antrag der Opposition, das Urteil am 4.9. in der Plenardebatte im Landtag zu diskutieren, wurde von der Landesregierung abgelehnt. Die Diskussion dürfte jetzt am 5.9. stattfinden (siehe HIER).
Ganz anders als die hessische Landesregierung reagierte das Land Rheinland-Pfalz. Das Urteil komme einer Sensation gleich, freut sich die rheinland- pfälzische Regierung, die die Klagen finanziell unterstützt hat: "Wir haben jetzt einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen den Fluglärm erreicht." Mehrere der klagenden Kommunen liegen im Lankreis Mainz-Bingen, der durch die Südumfliegung belastet wird.
Galf und SPD in Flörsheim sehen sich durch das Urteil in der Forderung bestätigt, dass die neue Landebahn geschlossen werden muss. Man will in der Stadtverordnetenversammlung wieder einen entsprechenden Antrag stellen.
- Pressemitteilung der SPD vom 04.09.2013
- Pressemitteilung der Grünen vom 04.09.2013
- Pressemitteilung der Linken vom 04.09.2013
- Pressemitteilung Galf Flörsheim
Landtagsdebatte
Der hessische Landtag hat am 5.9.2013, als letzten Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung vor der Wahl, doch noch über das Urteil des VGH Kassel diskutiert. Für die Landesregierung rechtfertigte Verkehrsminister Rentsch die Südumfliegung, weil sie von den möglichen Alternativen die geringste Lärmbetroffenheit erzeuge. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse man nun gemeinsam mit der Flugsicherung eine rechtssichere Lösung finden, wobei durchaus wieder die Südumfliegung herauskommen könnte. Einen Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss sah er nicht. Ministerpräsident Bouffier sagte nichts, was von SPD-Chef Schäfer-Gümbel heftig kritisiert wurde. Schäfer-Gümbel forderte angesichts der Unruhe in der Region einen neuen Dialog. Die Grünen bezeichneten die Entscheidung für die Nordwestbahn als falsch. Der Fraktionsvorsitzende Al-Wazir sagte, die Flughafenausbaustrategie der Regierung sei auf ganzer Linie gescheitert. Die Linke forderte in einem Entschließungsantrag, Drucksache 18/7717 die Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses und die Schließung der Landebahn Nordwest; der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Einen Bericht zur Debatte findet man bei hr-online.
Fluglärmkommission
Der Vorsitzende der Fluglärmkommission Jühe hält die Südumfliegung nach wie vor für die beste Möglichkeit unter Berücksichtigung von Fluglärm, Sicherheit und Kapazität. Er sieht keine großen Alternativen und geht davon aus, dass die Flugroute mit geringen Optimierungen sicher gestaltet werden und bleiben kann. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung fordert er auf, Revision einzulegen. Die Fluglärmkommission werde sich mit dem Problem beschäftigen. Da die Kommission im Falle der Südumfliegung mehrheitlich hinter Jühe steht, wird sie wohl etwas in dieser Art beschließen . In dem Interview äußerte Jühe die Vermutung, die Fluggesellschaften könnten die Abschaffung der Südumfliegung forcieren wollen, da sie einen Umweg bedeute.
Was passiert nun?
Die Südumfliegung kann weiter genutzt werden, bis der Beschluss des VGH rechtskräftig wird. Das kann dauern. Zuerst ist die schriftliche Begründung abzuwarten. Das vor Gericht unterlegenen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wird wahrscheinlich versuchen, eine Revision zu erreichen. Bis darüber entschieden ist, können Monate vergehen.
Wenn die Südumfliegung nicht bleiben kann, gibt es theoretisch verschiedene Möglichkeiten:
- Es wird ganz auf eine Südumfliegung verzichtet, die Flugzeuge fliegen nach dem Start direkt nach Westen. Dann würden allerdings Raunheim, Flörsheim und Teile von Rüsselsheim direkt überflogen und zusätzlich zur Belastung durch Landungen bei Ostbetrieb auch durch Starts bei Westbetrieb belastet. Wegen der hohen Belastung stand diese Lösung nie zur Debatte und ist auch jetzt äußerst unwahrscheinlich.
- Die alten Abflugrouten nach Norden über den Taunus werden wieder aktiviert. Das Durchstart-Problem könnte entschärft werden, so lange die Kapazität nicht voll ausgenutzt wird.
- Es wird eine andere Variante der Südumfliegung gefunden, bei der die flugtechnischen Probleme der jetzigen Variante nicht auftreten
- Durch Optimierungen oder technische Verbesserungen (wie genauere Navigation) schafft man es, dass die jetzige Südumfliegung ganz exakt geflogen und so sicherer wird, so dass die vom Gericht bemängelten Probleme behoben sind. Dann könnten die Flugrouten so bleiben, wie sie sind.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kündigte einen Tag nach dem Urteil an, sich - unabhängig von einer Revision - über mögliche Alternativen Gedanken zu machen.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Südumfliegung Flugrouten