BUND erwartet mindestens erhebliche Verzögerung im Genehmigungsverfahren zur A380 - Werft
Der voraussichtlich morgen zu Ende gehende Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur A380 - Werft im Süden des Frankfurter Flughafens hat ein völliges Planungschaos bei der Fraport offengelegt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erwartet infolge der gravierenden Mängel der Planungsunterlagen und zahlloser offener Fragen mindestens erhebliche Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. "Falls es überhaupt zu einer Genehmigung kommt, sind unsere Klageaussichten durch die Erörterung deutlich gestiegen", zeigt sich BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin optimistisch. Der Umweltverband will die drohende Rodung des Bannwaldes und Eingriffe in zwei europäische Naturschutzgebiete verhindern.
Der BUND fühlt sich in seiner Einschätzung durch die Mitteilung des Regierungspräsidenten in Darmstadt bestärkt. Danach wird die Behörde zunächst entscheiden, welche weiteren Unterlagen sie von der Fraport nachfordert (FAZ vom 03.03.04). Klärungsbedarf besteht u. a. hinsichtlich einzelner Teilflächen im Bannwald, die in den Unterlagen der Fraport zum Raumordnungsverfahren als schutzwürdig enthalten waren, in den Betrachtungen zur A380 - Werft aber fehlten. Offen blieb während der gestrigen Verhandlung auch das Waldbrandrisiko für den unmittelbar an die Werft grenzenden Bannwald. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie bestätigte, die Unterscheidbarkeit von normalem Fluglärm und dem Lärm der Triebwerksprobeläufe der geplanten Werft. Fraport bestreitet die Erkennbarkeit der Probeläufe, so dass die Zweifel an den Berechnungen der Antragsunterlagen fortbestehen.
Als eindeutigen Beleg für die fehlende Genehmigungsvoraussetzung des Vorhabens bewertet der BUND die Aussagen des Regierungspräsidiums zum Bannwaldschutz. Für das von der Fraport in mehreren hundert Metern Entfernung von der Werfthalle geplante Parkhaus konnte der RP dem Fraport - Antrag keine überwiegenden Gemeinwohlbelange entnehmen. Für die Werft selbst sieht die Behörde gewichtige Konflikte mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Als besonders bedeutsames Problem manifestiert sich dabei die Trennung des Vorhabens in zwei verschiedene Antragsteller, die der Öffentlichkeit und der Politik bisher unbemerkt blieb und nicht diskutiert wurde. Fraport beantragt nämlich nur die Waldrodung und die Flächenwidmung für die Flugzeugwerft. Hingegen soll die Halle selbst von der Lufthansa AG bzw. einer ihrer Tochterfirmen im Wege der einfachen Baugenehmigung beantragt und später betrieben werden.
Bisher sind alle Flugzeugwartungshallen am Frankfurter Flughafen im Eigentum der Fraport. Konsequenz der nun vorgesehenen geteilten Antragstellung wird sein, dass die geplante A 380-Halle nicht der Fraport, sondern der Lufthansa gehören wird.
In diesem Zusammenhang sind weitere Ungereimtheiten, die auf dem Erörterungstermin erkennbar wurden, von Bedeutung:
- Die A380 - Werft ist für die 15 Maschinen, die Lufthansa bestellt hat, zu groß. Nach Angaben der Fraport würde eine Halle mit zwei Stellplätzen statt der beantragten vier genügen.
- Die Übergröße der A380 - Werft begründet Fraport mit der zusätzlich geplanten Verlagerung der Wartung aller B747 - Maschinen der Lufthansa in die geplante neue Halle. Die heutigen Wartungsplätze der B747 im Norden des Flughafens sollen bis 2015 für andere Interkontinentalflugzeuge der Lufthansa genutzt werden. Ob Lufthansa diese Maschinen in den nächsten Jahren tatsächlich erwerben wird, konnte Fraport nicht verbindlich mitteilen. Von der Lufthansa fehlen jegliche Aussagen in den Planungsunterlagen. Sie wurden während des Erörterungstermins auch nicht beigezogen.
- Das von der Fraport unterstellte Flottenwachstum der Lufthansa soll bis 2015 – ohne Ausbau des Flughafens – über 60 % bei der Interkontinentalflotte über 60 % beitragen. Dies ist nur vorstellbar, wenn der Frankfurter Flughafen seine Drehkreuzfunktion auch ohne Ausbau behält.
- Fraport bestätigte im Erörterungstermin ausdrücklich, dass der Frankfurter Flughafen seine Drehkreuzfunktion ohne Ausbau behält. Fraport blieb bei dieser Darstellung auch dann, als der BUND die Firmenvertreter mit der gegenteiligen Aussage in der Fraport eigenen Luftverkehrsprognose aus dem Raumordnungsverfahren konfrontierte.
- Fraport legte während des Erörterungstermins eine völlige Neukonzeption der Aufteilung der A380 - Halle (Flächenanteile für die Wartung, Werkstätten, Büros, etc.) vor. Ohne diese „Umplanung“ gegenüber dem offengelegten Antrag wäre die beantragte Hallengröße nicht länger begründbar gewesen.
- Der BUND konnte aufzeigen, dass die Betrachtung von Standortalternativen für die A380 - Werft aus naturschutzrechtlicher Sicht gleich in mehrfacher Hinsicht zwingend geboten ist. Eine solche spezielle Alternativenprüfung unter dem strengen Gesichtspunkt des europäischen Naturschutzrechts fehlt bisher.
- Der BUND konnte während des Erörterungstermins weiter aufzeigen, dass die A380 - Werft sich selbst in der beantragten Übergröße nahezu vollständig innerhalb des Zauns realisieren ließe.
- Die vom hessischen Wirtschaftsminister nach Meinung des BUND rechtswidrig genehmigte CCT-Werft östlich des A380 - Standortes müsste nur geringfügig vergrößert werden, um für A380 - Maschinen geeignet zu sein.
Pressemitteilungen des BUND Hessen BUND Hessen PFV A380-Werft Fraport AG Regierungspräsidium Darmstadt
BUND fordert das Nachtflugverbot und kündigt konsequenten Widerstand an
(Pressemitteilung vom 04.10.2005 )
Pressemitteilung vom 04.05.2006