Für große Infratsruktur-Projekte wie den Ausbau eines Flughafens oder den Bau einer Autobahn ist ein genau festgelegtes Genehmigungsverfahren - die Planfeststellung - erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss, der am Ende eines erfolgreich verlaufenen Verfahrens erteilt wird, ist eine Art alles umfassende Baugenehmigung, es sind keine zusätzlichen Genehmigungen mehr nötig. Bei großen Projekten mit weit reichenden Auswirkungen wie dem Flughafenausbau ist das Planfeststellungsverfahren entsprechend komplex und langwierig und kann sich über Jahre hinziehen.
Hat ein Projekt Auswirkungen auf den öffentlichen Raum, ist vor der eigentlichen Planfeststellung ein Raumordnungsverfahren erforderlich, in dem die "Raumverträglichkeit" festgestellt wird. Des weiteren sind meist Regionalpläne und Landesentwicklungspläne für das geplante Projekt von Bedeutung. Alle Verfahren können nach Abschluss vor Gericht auf ihre Korrektheit überprüft werden.
Zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde ein Scoping-Termin (eine Art Vorbesprechung), ein Raumordnungsverfahren und zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt: eines für den Bau der A380-Wartungshalle und das Verfahren zum Bau der von Fraport gewünschten neuen Landebahn. Im Laufe des Verfahrens wurde auch der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan mehrfach angepasst.
Alle Informationen zu den Planungsverfahren finden Sie in den folgenden Beiträgen. Im Beitrag "Verlauf der Planfeststellung (PFV) Flughafen Frankfurt" gibt es eine Übersicht über das konkrete Verfahren zum Ausbau des FRankfurter Flughafens. Die weiteren Beiträge befassen sich mit den einzelnen Teilverfahren: