Der Flughafen verbindet uns mit der Welt. Er gehört mehrheitlich dem Staat und soll dem Gemeinwohl dienen. Das tut er nicht, wenn er Billigflieger anlockt. Die Landesregierung muss solchem Wachstum den Riegel vorschieben und die Bürger schützen.
Wenn es darauf ankommt, setzt Fraport seine Interessen durch – auch gegen die Menschen die in seiner Umgebung leben. Die Ausweitung der Nachtruhe auf 22 bis 6 Uhr ist nicht in Sicht. Auf der Nordwest-Bahn dürfen Großflugzeuge landen, obwohl die Flörsheimer fürchten, von den eigenen, durch Wirbelschleppen gelockerten Dachziegeln getroffen zu werden. Und der Billigflieger Ryanair darf von Frankfurt aus bald 34 zusätzliche Strecken bedienen – vor allem zu Urlaubsorten. Dabei leiden die Anwohner schon jetzt unter 462 000 Flugbewegungen pro Jahr.
Für bis zu sieben Millionen zusätzliche Billigflieger-Passagiere will Fraport den Flugsteig G vorzeitig bauen. Das steht aber so nicht im Planfeststellungsbeschluss von 2007. Der erlaubt das Wachstum des Flughafens allein im Interesse des Gemeinwohls. Billigflieger gehören nicht dazu. Dieser Verkehr steht im Widerspruch zu den Grundlagen des Mediations-, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens, die den Ausbau des Flughafens ermöglichten. Es geht dabei um Daseinsvorsorge, um eine umweltschonende Verkehrs-Infrastruktur im Ballungsraum, nicht aber darum, mit dem Flughafen möglichst viel Geld zu verdienen.
Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen besitzen zusammen 51,32 Prozent der Fraport-Aktien. Die Landesregierung lässt den Flughafenbetreiber auch Geschäfte machen, die die Umgebung übermäßig belasten. Dabei hat sie die Pflicht, die Bürger zu schützen. Dazu gehören die Verschärfung der Lärm-Grenzwerte auf das von der Initiative Zukunft Rhein-Main geforderte Niveau und aktiver Schallschutz. Das Land muss den Bund drängen, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zu verbessern und die Lärmobergrenze endlich in Kraft setzen. Man sei „weit fortgeschritten, aber noch nicht ganz durch“, heißt es im Verkehrsministerium. Fraport hat noch nicht zugestimmt. Das zeigt: Dieses Unternehmen ist zu mächtig. Die Landesregierung muss ihm klare Grenzen setzen.
Der Himmel über Rhein-Main an einem „ganz normalen“ Tag mit beiden Betriebsrichtungen – aber noch weit entfernt von den planfestgestellten 701 000 Flugbewegungen. |
Zukunft Rhein-Main (ZRM) EXTRABLATT Fluglärmgesetz Billigflieger Novellierung des Fluglärmgesetzes
Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Argumente der Ausbaubefürworter kritisch hinterfragt.