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HLNUG: Neue Umgebungslärmkartierung für Hessen
Pressemitteilung des HLNUG vom 14.09.2017
Von: @Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie <2017-09-26>
Das Hessische Landesamt für Natur­schutz, Umwelt und Geologie hat aktuelle Ergebnisse der landes­weiten Umgebungs­lärm­kartierung im Internet veröffentlicht

Wiesbaden, 14. September 2017 - Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat die aktuellen Ergebnisse der landesweiten Kartierung Umgebungslärms veröffentlicht. Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger sich mit dem Lärmviewer Hessen (http://laerm.hessen.de) über die Lärmbelastungen Wohnorts informieren. Berücksichtigt wurden dabei die vier Hauptlärmquellen Straße, Schiene, Flugverkehr und Industrieanlagen. Darüber hinaus werden Statistiken zur der lärmbelasteten Personen in verschiedenen Pegelbereichen bereitgestellt.

Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung sind die Arbeitsgrundlage für die sich anschließende Lärmaktionsplanung, die von den hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel durchgeführt wird.

Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchgeführt und muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Ein Vergleich der Statistik von 2012 und 2017 zeigt Veränderungen bei den lärmbelasteten Personen. Es gibt sowohl Kommunen mit rechnerisch mehr Belasteten als 2012, aber auch Kommunen mit geringeren Belastetenzahlen. Die Unterschiede zwischen den Ergebnissen von 2012 und 2017 sind nicht zwingend auf tatsächliche Änderungen der Lärmbelastungen zurückzuführen. Vielmehr liegt die Ursache u. a. in den unterschiedlichen oder auch erstmals vorhandenen Eingangsdaten für die Berechnungen.

Nach den EU-Vorgaben wurden nicht alle Lärmquellen berücksichtigt. So gehen z. B. außerhalb der Ballungsräume nur Straßen in die Berechnung der Lärmbelastung ein, die eine Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag aufweisen. Das HLNUG bereitet aktuell bereits weitere Kartierungen vor, um diese Lücken zu füllen. Ziel ist, dass weitgehend alle Straßen bei den Lärmberechnungen erfasst werden. Aufgrund der langen Rechenzeiten kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann diese Ergebnisse veröffentlicht werden können.

Hintergrund:

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss der Umgebungslärm ab 2007 alle fünf Jahre kartiert werden. Dafür ist in Hessen das HLNUG zuständig. Die Ergebnisse sind die wesentliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Durch die EU-Vorgaben müssen nicht alle Lärmquellen kartiert werden. Es werden z. B. nur Straßen ab einer Verkehrsstärke von 8.200 Fahrzeugen pro Tag außerhalb von Ballungsräumen und 3.000 Fahrzeugen pro Tag innerhalb von Ballungsräumen kartiert. Daneben gibt es weitere Einschränkungen, die auch die anderen Lärmquellen betreffen. In Hessen gibt es die fünf Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden. Die Haupteisenbahnstrecken werden vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert. Schienenstrecken, die keine Haupteisenbahnstrecken des Bundes sind und die innerhalb von Ballungsräumen liegen, werden dagegen vom HLNUG kartiert. Aufgrund seiner Größe muss nur der Frankfurter Flughafen kartiert werden. Industrieanlagen ab einer bestimmten Größe (IED-Anlagen) werden nur innerhalb der Ballungsräume kartiert. Aufgrund dieser Einschränkungen wurden bisher und werden auch mit der aktuellen Umgebungslärmkartierung nicht alle Lärmquellen erfasst. Aus diesem Grund wird das HLNUG weitere Lärmberechnungen unter Berücksichtigung aller Straßen, für die Verkehrszahlen vorliegen, berechnen. Da die Rechenzeiten deutlich länger sind als die normalen EU-Berechnungen, ist derzeit noch nicht absehbar, wann diese zusätzlichen Berechnungen vorliegen.

Neben den Lärmkarten im Lärmviewer werden auch Statistiken mit der Anzahl von belasteten Personen innerhalb definierter Pegelbereiche veröffentlicht. Wenn ganz Hessen betrachtet wird, sind die berechneten Zahlen der belasteten Personen gegenüber 2012 gesunken. Innerhalb einzelner Kommunen kann es aber auch vorkommen, dass die Zahlen gestiegen sind. Die Abweichungen müssen nicht unbedingt auf Änderungen der tatsächlichen Lärmbelastungen zurückzuführen sein. Wahrscheinlicher ist aus Sicht des HLNUG, dass aufgrund anderer Eingangsdaten gegenüber 2012 deutliche Unterschiede der berechneten Lärmbelastungen zustande kommen. Insbesondere in den eher ländlich strukturierten Orten sind deutlich mehr Straßenabschnitte als 2012 kartiert worden. Daher muss hier die Zahl der belasteten Personen zunehmen, obwohl die tatsächliche Lärmbelastung möglicherweise gesunken ist. Es gibt jedenfalls nicht die eine Erklärung für die Abweichungen, sondern es sind eine Vielzahl von Einflussfaktoren, die bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen sind.

Pressemitteilung Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vom 14.09.2017

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