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Bebauungsplan für das Caltex-Gelände rechtsgültig
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Fraport ab
Von: @cf <2004-06-16>

Auf dem Caltex-Gelände kann gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der von Kelsterbach und Raunheim aufgestellte Bebauungsplan für das Caltex-Gelände rechtsgültig ist. Ein Antrag von Fraport, die Revision gegen das entsprechende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zuzulassen, wurde abgewiesen.

Fraport hatte gegen die Bebauungspläne geklagt, weil sie mit den Plänen für eine Nordwestbahn kollidieren. Die Klage wurde damit begründet, dass das Interesse von Fraport an einer Erweiterung des Flughafens bei den Abwägungsentscheidungen der Städte Kelsterbach und Raunheim nicht genügend berücksichtigt worden sei.

Der VGH Kassel hatte die Normenkontrollklage von Fraport am 16.12.2003 abgelehnt und keine Revision zugelassen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass zur Zeit der Aufstellung der Bebauungspläne (Oktober 2001) die Planung für eine Nordwest-Variante noch nicht so konkret gewesen sei, dass man sie hätte berücksichtigen müssen. Eine hinreichend konkrete Planung liege erst mit der Auslage der Unterlagen im Plnanfeststellungsverfahren vor. Fraport hatte gegen die Nicht-Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde.

Auf dem Gelände der ehemaligen Caltex-Raffinerie soll ein Dienstleistungszentrum mit bis zu 10000 Arbeitsplätzen entstehen. Im Bebauungsplan sind zwei 54 Meter hohe Bürotürme vorgesehen, wegen denen die vorgeschriebene Hindernisfreiheit für die geplante Nordwest-Bahn nicht mehr gewährleistet wäre. Das Ministerium könnte für diesen Fall zwar anordnen, dass die Gebäude wieder abgerissen werden müssen, das würde aber zu hohen Entschädigungszahlen führen.

Auch das Land Hessen versucht, die Bebauungspläne zu behindern. Die für das geplante Güterverteilzentrum benötigte Verschwenkung der B43 wurde bisher verweigert. Das Verkehrsministerium wollte sich zur Frage der Entwicklung des Gewerbegebietes nicht äußern. Es gebe keinen Grund, über eine Erschließung des Geländes jetzt zu entscheiden, sagte ein Sprecher der Behörde.

Während bei den Bürgermeistern von Kelsterbach und Raunheim die Freude groß ist, sieht Fraport das Urteil gelassen. Pressesprecher Busch geht davon aus, dass sich das Problem mit den geplanten Hochhäusern gar nicht erst stellen würde. Busch:"Welcher Investor geht denn ein solches Wagnis ein?"

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Klage (vor Gericht) Fraport AG Caltex-Gelände Gerichtsurteile Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)

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