Bürgerinitiativen kritisieren die Einschränkung des Akteneinsichtrechtes
Pressemitteilung vom 07.01.2006
<2006-01-07>
Das Regierungspräsidium will die den Bürgern vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gewährte Einsicht in Akten mit umweltrelevanten Daten faktisch unmöglich machen. Es genüge, wenn ihnen die Möglichkeit eingeräumt werde, die 150 Aktenordner in einem Nebenraum durchzusehen, während im Saal die Erörterung ohne Unterbrechung weitergeführt werde.
Das Regierungspräsidium wurde von der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Kasseler Flughafensenats, der erstaunlicherweise einmal zu Gunsten der Bürger gesprochen hat, völlig überrascht. Wie die Akteneinsicht praktiziert werden soll, wurde am Freitag von der Versammlungsleitung in Offenbach verkündet, nach Abstimmung mit den "vorgesetzten Stellen" wie betont wurde. Die Regelung schränkt die gewährten Rechte stark ein. Wer einsehen will, muss diesen Wunsch schriftlich anzeigen und begründen, obwohl es sich bei der Erörterung ausdrücklich um ein mündliches Verfahren handelt. Antragsteller müssen angeben, zu welchen Punkten ihrer Einwendung sie weitere Umweltinformationen erwarten und welche "Konkretisierungen" sie daraus ableiten wollen. Im Gegensatz dazu hat Kassel festgestellt, dass die Akteneinsicht uneingeschränkt möglich ist und nicht begründet werden muss. Die Versammlungsleitung will die Anträge prüfen und dann entscheiden, auf welche Art und Weise und bei welcher Gelegenheit die Bürger ihre Konkretisierungen vorbringen dürfen.
Unklar ist der Umfang des Aktenmaterials. Anfangs war von 1.300 Ordnern die Rede, später wurde die Zahl der Ordner, die umweltrelevante Informationen enthielten, mit 150 angegeben. Hingewiesen wurde aber auch darauf, dass es weitere umfangreiche Akten gebe, die nicht zur Verfügung gestellt würden weil sie nicht "offiziell" seien. Bei 150 Ordnern mit je 500 Blatt ergeben sich etwa 75.000 Seiten, die durchzusehen wären. Die Anfang 2005 ausgelegten Planunterlagen umfassten "nur" 60 Ordner. Die bisher nur den Behörden und wahrscheinlich der Fraport bekannte zusätzliche Datenmenge ist also zweieinhalb mal so groß. "Da die für die Bürger interessanten kritischen Informationen ja nicht fett gedruckt ins Auge springen, sondern oft in Halbsätzen versteckt sind oder erst im Vergleich mit anderen Aussagen und Zahlen erkannt werden können, muss man sich gründlich Blatt für Blatt durcharbeiten." So der Sprecher der Bürgerinitiativen. "Bei 2,5 Stunden je Ordner kommt man auf knapp 50 Arbeitstage." Die Anhörungsbehörde lehnt jede Unterbrechung der Erörterung ab und meint, es sei durchaus zumutbar die Akten während der Erörterungszeiten einzusehen. "Den Bürgern wird mit der verordneten Regelung eines ihrer Rechte genommen, sie können entweder im Saal erörtern oder im Nebenraum Akten wälzen." Er forderte, dass die zusätzlichen Akten in allen 57 Kommunen öffentlich ausgelegt werden, wo auch die erste Auslage erfolgte, und dass der Erörterungstermin für mindestens drei Monate unterbrochen wird.
Das Regierungspräsidium wurde von der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Kasseler Flughafensenats, der erstaunlicherweise einmal zu Gunsten der Bürger gesprochen hat, völlig überrascht. Wie die Akteneinsicht praktiziert werden soll, wurde am Freitag von der Versammlungsleitung in Offenbach verkündet, nach Abstimmung mit den "vorgesetzten Stellen" wie betont wurde. Die Regelung schränkt die gewährten Rechte stark ein. Wer einsehen will, muss diesen Wunsch schriftlich anzeigen und begründen, obwohl es sich bei der Erörterung ausdrücklich um ein mündliches Verfahren handelt. Antragsteller müssen angeben, zu welchen Punkten ihrer Einwendung sie weitere Umweltinformationen erwarten und welche "Konkretisierungen" sie daraus ableiten wollen. Im Gegensatz dazu hat Kassel festgestellt, dass die Akteneinsicht uneingeschränkt möglich ist und nicht begründet werden muss. Die Versammlungsleitung will die Anträge prüfen und dann entscheiden, auf welche Art und Weise und bei welcher Gelegenheit die Bürger ihre Konkretisierungen vorbringen dürfen.
Unklar ist der Umfang des Aktenmaterials. Anfangs war von 1.300 Ordnern die Rede, später wurde die Zahl der Ordner, die umweltrelevante Informationen enthielten, mit 150 angegeben. Hingewiesen wurde aber auch darauf, dass es weitere umfangreiche Akten gebe, die nicht zur Verfügung gestellt würden weil sie nicht "offiziell" seien. Bei 150 Ordnern mit je 500 Blatt ergeben sich etwa 75.000 Seiten, die durchzusehen wären. Die Anfang 2005 ausgelegten Planunterlagen umfassten "nur" 60 Ordner. Die bisher nur den Behörden und wahrscheinlich der Fraport bekannte zusätzliche Datenmenge ist also zweieinhalb mal so groß. "Da die für die Bürger interessanten kritischen Informationen ja nicht fett gedruckt ins Auge springen, sondern oft in Halbsätzen versteckt sind oder erst im Vergleich mit anderen Aussagen und Zahlen erkannt werden können, muss man sich gründlich Blatt für Blatt durcharbeiten." So der Sprecher der Bürgerinitiativen. "Bei 2,5 Stunden je Ordner kommt man auf knapp 50 Arbeitstage." Die Anhörungsbehörde lehnt jede Unterbrechung der Erörterung ab und meint, es sei durchaus zumutbar die Akten während der Erörterungszeiten einzusehen. "Den Bürgern wird mit der verordneten Regelung eines ihrer Rechte genommen, sie können entweder im Saal erörtern oder im Nebenraum Akten wälzen." Er forderte, dass die zusätzlichen Akten in allen 57 Kommunen öffentlich ausgelegt werden, wo auch die erste Auslage erfolgte, und dass der Erörterungstermin für mindestens drei Monate unterbrochen wird.
Themen hierzuAssciated topics:
Erörterungstermin BBI Regierungspräsidium Darmstadt Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Gerichtsurteile
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