Der Verein LAERM unterstützt die Musterklage eines Rüsselsheimer Grundstücksbesitzers, der für einen besseren Schallschutz gegen Fluglärm streitet. Hat die Klage Erfolg, würden davon Anwohner an allen deutschen Flughäfen profitieren. Ein Interview mit dem LAERM-Vorsitzenden Dieter Unkrich.
Kämpft für mehr Schutz vor Fluglärm: Der pensionierte Richter Dieter Unkrich (78). |
Was will die Klage erreichen?
Dieter Unkrich: Wir streiten für einen besseren Schutz von Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind. Konkret geht es um eine Ungerechtigkeit beim passiven Schallschutz: Bei bestehenden Gebäuden werden fünfzig bis achtzig Prozent weniger Fördermittel gewährt als bei Neubauten. Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ist es, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wenn die Klage Erfolg hat, profitieren davon nicht nur die Anwohner des Frankfurter Flughafens, sondern dann hat das Auswirkungen auf alle deutschen Flughäfen, zum Beispiel auch für Berlin.
Was ist der Hintergrund der Klage?
Die Grundstückseigentümer innerhalb des Lärmschutzbereichs am Frankfurter Flughafen haben seit zwei Jahren grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen die Fraport AG den Einbau eines besseren Schallschutzes finanziert. Doch in vielen Fällen hält das Regierungspräsidium, das die Anträge bearbeitet, die Nachrüstung des Schallschutzes nur in einem geringen Umfang oder überhaupt nicht für erforderlich.
Wie kann das sein?
Das hängt mit der Schallschutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung zusammen. Darin sind die Lärmwerte definiert, die für den Schallschutz bei Neubauten gelten, während bei bestehenden Gebäuden drei Dezibel mehr Krach erlaubt sind. Schlimmer noch: Wer in der Vergangenheit über das damals noch freiwillige Schallschutzprogramm der Fraport AG bereits Geld für Raumlüfter und Schallschutzfenster erhalten hat, muss sogar einen Abschlag von acht Dezibel hinnehmen. Unser Musterkläger ist von beiden Kürzungen betroffen.
Womit wird die Klage nun begründet?
Der vom Verein LAERM unterstützte Musterkläger ist der Auffassung, dass der Bundesregierung die Ermächtigung fehlte, in ihrer Verordnung die Eigentümer von neuen und alten Häusern ungleich zu behandeln. Hinter dieser Ungleichbehandlung steckt die Lobbyarbeit der Luftverkehrswirtschaft. Würde die Verordnung alle gleich behandeln, müssten die Flughäfen Millionen Euro mehr aufbringen, um die berechtigten Ansprüche zu finanzieren. Mit der jetzigen Regelung aber wird der Schallschutz, der den Anwohnern versprochen wird, zur Mogelpackung.
Der Verein LAERM mit Sitz in Rüsselsheim besteht seit dem Jahr 2000. Die Abkürzung steht für Leben Arbeiten Erholen Rhein-Main. Kontakt per Mail an dieter.unkrich@arcor.de
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Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Argumente der Ausbaubefürworter kritisch hinterfragt.