Für 49 Bewohner der Region um den Rhein-Main-Flughafen hat die Frankfurter Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Ursula Philipp-Gerlach, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Airports eingereicht. Die Musterkläger wohnen z.B. in Flörsheim und Offenbach, in Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm oder im Süden Frankfurts und haben so den Flughafen gleichsam juristisch eingekreist.
Finanziell abgesichert werden die Kläger vom "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm" (IAGL), das vom Bündnis der Bürgerinitiativen initiiert worden ist. Zu diesem Zweck sind mehrere 100 Bürgerinnen und Bürger, teilweise schon vor Jahren, diesem Verein beigetreten oder haben ihm Spenden zukommen lassen.
"Wir sind bestens aufgestellt", sagt IAGL-Vorsitzender Hartmut Wagner aus Offenbach. Auf rund 400 Seiten werde individuell begründet, warum der Ausbau des Flughafens gegen Recht und Gesetz verstoße. Die 49 Kläger spiegelten alle Arten der Betroffenheit wieder, die im Falle eines Ausbaus mit der Landebahn Nordwest auf die Bewohner zukämen.
Während für Anwohner Kelsterbachs oder Mörfelden-Walldorfs der beim Rollen der Flugzeuge entstehende Bodenlärm im Vordergrund steht, wehren sich die Flörsheimer gegen die extrem niedrige Überflughöhe von nur noch 70 Metern und den damit verbundenen Lärm. In Offenbach dagegen wird die Anwältin Philipp-Gerlach den Nachweis führen, "dass die im Planfeststellungsbeschluss aufgestellte Behauptung, im Süden der Großstadt werde es nach dem Ausbau sogar leiser, absolut falsch ist". Und am Beispiel Rumpenheims hat sie dargelegt, "dass dieser Teil Offenbachs bei den Lärmprognosen völlig außer Acht gelassen wurde, obwohl es dort künftig um sechs Dezibel lauter würde - eine Verdreifachung des bisherigen Lärms".
Für die Fach-Juristin Philipp-Gerlach "zieht sich die Bagatellisierung der Auswirkungen des Flughafenausbaus wie ein roter Faden durch den gesamten Planfeststellungsbeschluss". Wer die im Dezember vergangenen Jahres vom Hessischen Wirtschaftsminister erlassene Baugenehmigung im Detail prüfe, müsse zu dem Schluss kommen, "dass die Abwägung einseitig zu Lasten der Betroffenen gefällt worden ist".
So seien bei der Ermittlung und der Bewertung von Fluglärm und dessen Auswirkungen neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung missachtet und deshalb "fehlerhafte Erkenntnisse und Methoden angewendet worden". Die Fluglärmbelastung während der Nacht sei nur unzureichend ermittelt, die Fluglärmauswirkungen auf 700 000 Flüge im Jahr begrenzt worden, obwohl die mögliche Kapazität von 900 000 Starts und Landungen hätte zugrunde gelegt werden müssen. Schließlich, so Philipp-Gerlach, liege dem Beschluss "kein ausgewogenes Schallschutzkonzept zugrunde". Skandalös ist für die Anwältin, dass im Planfeststellungsbeschluss "mit keinem Wort auf die örtlichen Verhältnisse eingegangen und pauschal auf das Fluglärmgesetz verwiesen wird".
Verstöße gegen europäisches Naturschutzrecht - mit der Zerstörung von FFH-Gebieten im Kelsterbacher Wald - , die unzureichende Abwägung der Luftschadstoffe - unter anderem wegen der fehlenden Gesamtbelastungsstudie für die Region - sowie die ungenügende Ermittlung der Wertverluste vom Fluglärm betroffener Immobilien - vervollständigen die Kritik der Juristen am Planfeststellungsbeschluss.
Dass dieser schon deshalb rechtswidrig ist, weil der Hessische Wirtschaftsminister vom zugesagten Nachtflugverbot abgewichen ist und durchschnittlich 17 Flüge pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen hat, war bereits im November von vielen renommierten Juristen so beurteilt worden.
"Wir haben sehr gute Argumente, warum der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden muss", bilanziert IAGL-Vorsitzender Wagner die dieser Tage dem VGH in Kassel zugegangene Klagebegründung. Die Vielzahl der Kläger hat für Wagner einen großen strategischen Vorteil: "Sollte zum Beispiel der Kläger aus Flörsheim vor Gericht unterliegen, der aus Offenbach aber gewinnen, dann sind auch die Flörsheimer auf der Siegerseite, weil damit unser Ziel, die Aufgebung des Planfeststellungsbeschlusses, erreicht wurde".
Viele weitere Informationen zu den Klagen (Klageschrift, Begründungen, Erläuterungen ezc.) finden Sie auf der Homepage des IAGL unter:
Klage (vor Gericht) Rechtsstreit bez. Flughafen FRA Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens