Die Petition "Besserer Schutz Betroffener bei Flugroutenänderungen an planfestgestellten Flughäfen" wurde nach dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Behandlung vorgelegt. Mehr als 5000 Petenten machten von ihrem Recht aus Art. 17 GG Gebrauch und wandten sich an den Deutschen Bundestag. Die Frage ist, welche Reaktion der Deutsche Bundestag zeigt, wenn alle an der Petition Beteiligten gemeinsam mit dem Bus nach Berlin reisen, um direkt vor Ort ihrem Vorbringen nochmals Ausdruck zu verleihen. Anfang Dezember 2010 hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag von Anwohnern verschiedener Flughäfen eine Sammelpetition zum Deutschen Bundestag eingereicht. Diese führt den Titel "Besserer Schutz Betroffener beim Flugrouten-änderungen an planfestgestellten Flughäfen". Derzeit befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorhaben.
Angestrebt ist, im Wege einer Änderung der Rechtslage den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm auch im Falle einer Änderung der Flugrouten nach Abschluss der Planfeststellung effektiv sicherzustellen. Grund dafür war die im Rahmen zahlreicher Klageverfahren gewonnene Erkenntnis, dass die derzeitige Rechtslage einen effektiven und umfassenden Schutz der Bürger vor Fluglärm - vor allem bei nachträglichen Flugroutenänderungen - nicht gewährleistet. Dies scheint vor allem unter dem Gesichtspunkt problematisch, dass Flugrouten im Planfeststellungsverfahren zwar prognostiziert, aber nicht verbindlich festgelegt werden müssen und sich damit teilweise völlig neue oder aber stark veränderte Betroffenheiten durch den Fluglärm ergeben. Die neu lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger sind in diesen Fällen weitgehend rechtlos.
Getreu dem Motto "Gemeinsam sind wir stark!" haben sich mehr als 5000 Mitzeichner gefunden, welche die Petition unterstützen. Es wäre interessant zu erfahren, wie der Deutsche Bundestag reagiert, wenn die mehr als 5000 Petenten mit über 100 Bussen in Berlin anreisen und direkt vor Ort auf die defizitäre Situation und die Notwendigkeit einer Änderung der Rechtslage hinweisen. Der Appell an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags lautet: "Nehmen Sie die Sorgen und die Interessen der lärmbetroffenen Bürger und Bürgerinnen ernst. Die Betroffenen selbst stehen der Lärmsituation teilweise völlig rechtlos gegenüber!"
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann fordert: "Eine Verfahrensänderung im Bereich des Planungsrechts ist in Anbetracht der durch die Flugroutenänderungen verursachte teilweise vielfach höhere Zahl an Lärmbetroffenen, der unerwartet hohen Lärmbelästigung beziehungsweise der erheblich größeren Fläche lärmbetroffener Gebiete zwingend erforderlich. Gerade unter dem Aspekt, dass die lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger zum Teil gesundheitsschädlich betroffen sind, scheint eine Änderung vorliegend unausweichlich. Es gilt, die Belastung für die Bevölkerung zu minimieren und somit eine Verschlechterung des Lebensumfeldes der Betroffenen zu verhindern."
Jetzt wird mit Spannung die hoffentlich positive Beschlussfassung im Deutschen Bundestag erwartet.
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