Die Städte Offenbach und Raunheim müssen künftig an den Gewerbesteuererträgen der Fraport beteiligt werden. Das Finanzamt Frankfurt III hat entschieden, dass es sich beim Frankfurter Flughafen um eine "mehrgemeindliche Betriebsstätte" handelt. Deshalb sei die Gewerbesteuer auch unter den beteiligten Gemeinden aufzuteilen. Bislang haben vor allem die Städte Frankfurt und Kelsterbach von der Fraport-Gewerbesteuer profitiert. Die Gewerbesteuer wird auf 100 Millionen pro Jahr geschätzt.
Für dir Städte Offenbach und Raunheim, die einen entsprechenden Antrag schon 1995 gestellt hatten, wird die Steuer ab der Antragstellung nachgezahlt, für andere beteiligte Gemeinden gilt dies erst in Zukunft. Einige haben schon Anträge gestellt oder wollen dies tun. Der Raunheimer Bürgermeister Jühe erwartet eine Nachzahlung in "dreistelliger Millionenhöhe". Die Nachzahlungen leisten müssten Frankfurt und Kelsterbach, denn sie hätten in der Vergangenheit zuviel Steuern erhalten.
Die Städte begründen ihre Ansprüche mit einem raffinierten juristischen Trick: auf ihrem Gebiet befinden sich die Fraport-Lärmmessstationen, die über Leitungen direkt mit dem Fraport-Rechenzentrum verbunden sind. Dadurch entsteht eine "mehrgemeindliche Betriebsstätte" statt mehrerer einzelner Betriebsstätten.
Die Aufteilung der Gewerbesteuer ist allerdings noch strittig sein. Die Städte Offenbach und Raunheim gehen davon aus, dass die Verteilung entsprechend der Lärmbelastung und den daraus folgenden Nachteilen für die Gemeinde erfolgen soll - ein durchaus vernünftiger Ansatz. Davon will man in Frankfurt allerdings nichts wissen, denn dort möchte man möglichst wenig von den Steuergeldern abgeben. Hier sieht man als mögliche Kriterien den Wert der Messstationen - in Relation zum sonstigen Anlagevermögen des Flughafens. Die sonst bei "mehrgemeindlichen Betriebsstätten" üblichen Aufteilungsschlüssel, gezahlte Löhne oder Umsatz, seien hier nicht anwendbar, da an den Messstationen weder jemand arbeitet noch Umsatz gemacht wird. Alle Beteiligten wollen notfalls vor Gericht gehen. Streit ist also programmiert.
Finanzamt und Finanzministerium wollten der Presse verständlicherweise nichts zum Stand der Dinge sagen. Angeblich will man versuchen, sich auf einen Verteilungsschlüssel zu einigen. Der Fraport ist es egal, an wen die Steuern gezahlt werden. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist in anderen Gemeinden sogar niedriger als in Frankfurt.
Pressemiteilung des Raunheimer Bürgermeisters Jühe vom 23.09.2005
Grandke-Jühe-Coup gelungen:
Lärmbelastete Kommunen erhalten Fraport-Gewerbesteuer
Die unvergleichbar hohe Belastung der Stadt Raunheim durch den Flughafenbetrieb führt zwangsläufig zu der Position, dass die Untermainstadt maßgeblich an der Gewerbesteuerzahlung der Fraport (dreistelliger Millionenbetrag) zu beteiligen ist.
Nachdem Raunheim und Offenbach 2001 die Beteiligung an der Gewerbesteuer mit der Begründung beantragt hatten, die auf ihrer Gemarkung befindlichen Lärmmessstationen seien als mehrgemeindliche Betriebsstätten im Sinne des § 30 GewStG zu interpretieren, bestätigte nunmehr das Finanzamt Frankfurt nach (4-jähriger Prüfung!) den Anspruch.
Der Zerlegungsschlüssel für die Gewerbesteuerzahlung der Fraport hat sich – dies bestätigt das Finanzamt ausdrücklich – entsprechend dem Gewerbesteuerrecht „nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten“ zu orientieren.
Die Stadt Raunheim strebt daher eine lastenorientierte Zerlegung an, die auf objektiven Kriterien, z.B. dem Daueräquivalenten Schallpegel in Kombination mit der Intensität von Einzelschallpegeln, beruhen soll.
Nachdem das Finanzamt Frankfurt den Anspruch der Städte Raunheim und Offenbach im Grundsatz anerkannt und rückwirkend bis in das Jahr 1995 für wirksam erklärt hat, bestehen beste Aussichten, die sich ohnehin aufhellende Finanzlage dauerhaft zu stabilisieren.Sollte sich eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, so wird die Stadt Raunheim bis vor den Bundesfinanzhof ziehen, um ihren Anspruch auch der Höhe nach geltend zu machen.
Bürgermeister Jühe wird auf jeden Fall darauf drängen, dass im Falle des Nichterreichens einer einvernehmlichen Zerlegungsgrundlage eine vom Finanzamt vorzunehmende vorläufige Zerlegung erfolgt, um im Falle einer Jahre dauernden juristischen Auseinandersetzung bereits entsprechend des bestätigten Anspruchs Gewerbesteuerzahlungen von Fraport zu erhalten.
Die unvergleichbar hohe Belastung der Stadt Raunheim durch den Flughafenbetrieb führt zwangsläufig zu der Position, dass die Untermainstadt maßgeblich an der Gewerbesteuerzahlung der Fraport (dreistelliger Millionenbetrag) zu beteiligen ist.
Nachdem Raunheim und Offenbach 2001 die Beteiligung an der Gewerbesteuer mit der Begründung beantragt hatten, die auf ihrer Gemarkung befindlichen Lärmmessstationen seien als mehrgemeindliche Betriebsstätten im Sinne des § 30 GewStG zu interpretieren, bestätigte nunmehr das Finanzamt Frankfurt nach (4-jähriger Prüfung!) den Anspruch.
Der Zerlegungsschlüssel für die Gewerbesteuerzahlung der Fraport hat sich – dies bestätigt das Finanzamt ausdrücklich – entsprechend dem Gewerbesteuerrecht „nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten“ zu orientieren. Die Stadt Raunheim strebt daher eine lastenorientierte Zerlegung an, die auf objektiven Kriterien, z.B. dem Daueräquivalenten Schallpegel in Kombination mit der Intensität von Einzelschallpegeln, beruhen soll.
Nachdem das Finanzamt Frankfurt den Anspruch der Städte Raunheim und Offenbach im Grundsatz anerkannt und rückwirkend bis in das Jahr 1995 für wirksam erklärt hat, bestehen beste Aussichten, die sich ohnehin aufhellende Finanzlage dauerhaft zu stabilisieren. Sollte sich eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, so wird die Stadt Raunheim bis vor den Bundesfinanzhof ziehen, um ihren Anspruch auch der Höhe nach geltend zu machen.
Bürgermeister Jühe wird auf jeden Fall darauf drängen, dass im Falle des Nichterreichens einer einvernehmlichen Zerlegungsgrundlage eine vom Finanzamt vorzunehmende vorläufige Zerlegung erfolgt, um im Falle einer Jahre dauernden juristischen Auseinandersetzung bereits entsprechend des bestätigten Anspruchs Gewerbesteuerzahlungen von Fraport zu erhalten.
Lärmbelastung Offenbach am Main Fraport AG Lärm-Messungen