Am Frankfurter Flughafen wird es keinen Sonder-Rabatt für neue Fluggesellschaften wie beispielsweise Ryanair geben. Die Fraport hat ihren Antrag für eine Entgeltordnung 2017 geändert, nachdem das hessische Verkehrsministerium gegenüber dem Flughafenbetreiber auf rechtliche Probleme hingewiesen hat.
Am Frankfurter Flughafen wird es keinen Sonder-Rabatt für neue Fluggesellschaften wie beispielsweise Ryanair geben. Die Fraport hat ihren Antrag für eine Entgeltordnung 2017 geändert, nachdem das hessische Verkehrsministerium gegenüber dem Flughafenbetreiber auf rechtliche Probleme hingewiesen hat. „Wir haben hier nicht für oder gegen Ryanair oder irgendeine andere Fluggesellschaft entschieden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag in Wiesbaden. „Aber wir haben großen Wert daraufgelegt, dass in der Entgeltordnung nicht bereits Benachteiligungen von Fluggesellschaften angelegt sind.“ Das Verkehrsministerium ist als Genehmigungsbehörde zuständig für die rechtliche Prüfung der entsprechenden Anträge.
Die jetzt genehmigte Entgeltordnung, die ab dem 1.1.2017 gelten wird, besteht aus drei Teilen:
Erstens: Am Frankfurter Flughafen wird das Starten und Landen mit lauten Flugzeugen im kommenden Jahr erneut deutlich teurer. „Unser Ziel ist es, dass die Fluggesellschaften den Frankfurter Flughafen mit ihren leisesten Maschinen anfliegen. Die jetzt von uns genehmigte Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte geht genau in diese Richtung. Für Fluggesellschaften rechnet es sich damit noch stärker als bislang, ihre Flotten zu modernisieren und das neueste Fluggerät in Frankfurt zu stationieren“, so Al-Wazir. Konkret sieht die Entgeltordnung 2017 eine Anhebung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte um durchschnittlich 15 Prozent vor.
Hintergrund ENTGELTORDNUNG:
Für die Nutzung der Infrastruktur des Flughafens Frankfurt Main müssen die Fluggesellschaften Entgelte entrichten. Der exakte Betrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Höchstgewicht des Flugzeuges, der Anzahl der Passagiere, der Frachtmenge oder der Lärmkategorie des entsprechenden Flugzeugs.
Gleichzeitig gibt es Nachlässe für Maßnahmen des aktiven Schallschutzes. So wird die Nachrüstung von Flugzeugen der A320-Familie mit so genannten Wirbelgeneratoren für Fluggesellschaften finanziell noch attraktiver werden. Überflugmessungen haben gezeigt, dass die Wirbelgeneratoren störende Pfeifgeräusche unterbinden und den Gesamtschallpegel des Flugzeugs, insbesondere bei der Landung, deutlich reduzieren. Nach dem A320 werden mit der neuen Entgeltordnung auch A319- und A321-Flugzeuge um bis zu 40 Prozent geringere Gebühren zahlen, wenn sie nachweislich mit einem Wirbelgenerator nachgerüstet wurden. Al-Wazir: „Sicherlich haben auch diese Anreize dazu geführt, dass Lufthansa mittlerweile alle 82 aus Frankfurt operierenden Flugzeuge der A320-Familie mit Wirbelgeneratoren ausgestattet hat und 14 Neuauslieferungen ebenfalls damit ausgerüstet sind.“ Auch die Condor, und damit der zweite Frankfurter Homecarrier, habe mittlerweile seine A320-Flugzeuge entsprechend ausgestattet. „Das zeigt: Die Entgeltordnung ist zu einem wirksamen Instrument zur Lärmreduzierung geworden.“
Beispielrechnung:
Lärmabhängige Start- bzw. Landeentgelte für das Muster A320 mit (= A320V) und ohne Wirbelgeneratoren auf dem Frankfurter Flughafen:
A320V Landung: Kategorie 3: 124,14 € (Tag; ohne Nachtrand- und Nachtkernzuschläge)
A320 Landung: Kategorie 5: 201,03 € (Tag; ohne Nachtrand- und Nachtkernzuschläge)
D. h. derzeit reduziert sich aufgrund des Einbaus der Wirbelgeneratoren das Landeentgelt auf ca. 62 % des ohne Wirbelgeneratoren geschuldeten Betrages. Noch größer wird die dargestellte absolute Differenz bei Einbezug der Nachtrand- und Nachtkernzeitzuschläge.
Zweitens: Zugleich werden mit der neuen Entgeltordnung erstmals finanzielle Anreize für den Einsatz von Flugzeugen gesetzt, die mit dem satellitengestützten Präzisionsanflugverfahren „Ground Based Argumentation System“ (GBAS) ausgestattet sind und dieses aktiviert haben. „Mit GBAS können Anflüge am Frankfurter Flughafen mit einem höheren Gleitwinkel durchgeführt werden. Langfristig könnten damit auch Siedlungsschwerpunkte umflogen werden. Ich hoffe sehr, dass wir damit der bislang noch zögerlichen Umrüstung der Flugzeuge mehr Schwung verleihen können“, so Al-Wazir.
Drittens: Ebenfalls Bestandteil der neuen Entgeltordnung 2017 sind Anreize für Fluggesellschaften, in Frankfurt mehr Passagiere zu befördern. „Der ursprünglich beantragte Sonder-Rabatt, von dem faktisch ausschließlich neue oder am Standort kaum präsente Fluggesellschaften hätten profitieren können, ist vom Tisch“, so Al-Wazir. Das Verkehrsministerium hatte im laufenden Verfahren gegenüber der Fraport rechtliche Bedenken geäußert, ob die Incentivierungs-Bestandteile des ursprünglichen Entwurfs genehmigungsfähig sind. Die Fraport hatte daraufhin den Entgeltantrag angepasst.
In der jetzt genehmigten Entgeltordnung ist das auf neue Fluggesellschaften zugeschnittene Element „New Entrants“ entfallen, mit dem neue Fluggesellschaften vier Jahre lang Rabatte bei den Entgelten erhalten hätten. Die Rabattierung pro abfliegendem Passagier, von der alle Fluggesellschaften profitieren können, wurde für Kontinentalverbindungen geändert. Der Rabatt ist degressiv und wird maximal drei Jahre gewährt. „Wir haben sehr darauf geachtet, dass die Vergünstigungen zeitlich begrenzt und keine verkappte Dauersubvention sind“, so Al-Wazir. Eine Rabattierung von innerdeutschen Flugverbindungen sieht die Entgeltordnung nicht vor.
Mindeststeigerung | Incentive-Betrag pro abfliegendem Passagier (in €) | |
>3,0% - 4,0% | 2,0 | |
>4,0% - 5% | 3,0 | |
>5,0% - 7,5% | 4,0 | |
>7,5% - 10% | 5,50 | |
>10,0% - 15% | 7,50 | |
>15% - 20% | 10,50 | |
>20% | 14,00 |
Wirtschaftsministerium, hessisches FRA-Incentive-Programm Billigflieger Ryanair DAC