BFV: Falsche Zahlen zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Pressemitteilung vom 06.02.2006
<2006-02-06>
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm macht in der Diskussion zum Fluglärmschutzgesetz darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung überhöhte Werte des Kostenaufwands in die Begründung zun Gesetzentwurf eingestellt hat, die auf einer ganz anderen Grundlage erarbeitet wurden.
Genannt wird eine Spanne von 614 Mio. € bis 738 Mio. €. Dieses Ergebnis wurde von einer Arbeitsgruppe ermittelt, die auf Basis eines Entwurfs aus dem Jahre 2004 den Aufwand ermittelte. Gegenüber diesem Entwurf wurden die Grenzwerte vor allem für Neu- und Ausbauvorhaben in naher Zukunft deutlich verschlechtert, der Aufwand für die Flughäfen dadurch erheblich reduziert. Allein für Frankfurt rechnet die Bundesvereinigung damit, dass der Aufwand statt 340 Mio. € nur noch ca. 100 - 160 Mio. Euro betragen dürfte. Umgelegt auf 10 Jahre und 80 Mio. Passagiere p.a. bedeutet dies einen Aufwand von höchstens 0,20 ct je Fluggast.
An den deutschen Flughäfen werden jährlich ca. 150 Mio. Passagiere abgefertigt. Auf diese verteilt, wären auch 700 Mio. und mehr für die Luftfahrt tragbar; über 10 Jahre verteilt wäre das ca. 0,50 ct je Start oder Landung. In Relation zum Umsatz der Luftfahrt liegt das unter 1%; andere umweltbelastende Branchen, wie z.B. die Chemieindustrie, wenden vergleichsweise weitaus größere Beträge auf.
Auch weist die Bundesvereingung darauf hin, dass die Grenzwerte aus einer vom Frankfurter Flughafen bezahlten lärmmedizinischen Studie abgeleitet wurden, die im laufenden Erörterungstermin von Betroffenenseite fundiert als unbrauchbares Gefälligkeitsgutachten kritisiert wurde, das wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Es ist ein erschreckender Affront gegen alle Fluglärmbetroffenen, ohne jegliche Auseinandersetzung mit ihrer Kritik eine solche Lex Fraport zu beschließen und damit ihre Grund- und Bürgerrechte zu ignorieren.
Genannt wird eine Spanne von 614 Mio. € bis 738 Mio. €. Dieses Ergebnis wurde von einer Arbeitsgruppe ermittelt, die auf Basis eines Entwurfs aus dem Jahre 2004 den Aufwand ermittelte. Gegenüber diesem Entwurf wurden die Grenzwerte vor allem für Neu- und Ausbauvorhaben in naher Zukunft deutlich verschlechtert, der Aufwand für die Flughäfen dadurch erheblich reduziert. Allein für Frankfurt rechnet die Bundesvereinigung damit, dass der Aufwand statt 340 Mio. € nur noch ca. 100 - 160 Mio. Euro betragen dürfte. Umgelegt auf 10 Jahre und 80 Mio. Passagiere p.a. bedeutet dies einen Aufwand von höchstens 0,20 ct je Fluggast.
An den deutschen Flughäfen werden jährlich ca. 150 Mio. Passagiere abgefertigt. Auf diese verteilt, wären auch 700 Mio. und mehr für die Luftfahrt tragbar; über 10 Jahre verteilt wäre das ca. 0,50 ct je Start oder Landung. In Relation zum Umsatz der Luftfahrt liegt das unter 1%; andere umweltbelastende Branchen, wie z.B. die Chemieindustrie, wenden vergleichsweise weitaus größere Beträge auf.
Auch weist die Bundesvereingung darauf hin, dass die Grenzwerte aus einer vom Frankfurter Flughafen bezahlten lärmmedizinischen Studie abgeleitet wurden, die im laufenden Erörterungstermin von Betroffenenseite fundiert als unbrauchbares Gefälligkeitsgutachten kritisiert wurde, das wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Es ist ein erschreckender Affront gegen alle Fluglärmbetroffenen, ohne jegliche Auseinandersetzung mit ihrer Kritik eine solche Lex Fraport zu beschließen und damit ihre Grund- und Bürgerrechte zu ignorieren.
Themen hierzuAssciated topics:
Fluglärm BVF Lärm-Grenzwerte Fluglärmgesetz Fluglärmschutz Aufwand, Kosten Novellierung des Fluglärmgesetzes
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