KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Im Vorfeld der Landtagsdebatte am 22. Dezember hat sich die Initiative "Zukunft Rhein-Main" mit einem offenen Brief an die Abgeordneten des Hessischen Landtags gewandt und diese aufgefordert, eine Revision des Landes gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichthofs zum Flughafenausbau abzulehnen. Hier das Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir, die in der Initiative Zukunft Rhein-Main zusammen geschlossen Kommunen, Verbände und Initiativen, bedauern es außerordentlich, dass die Hessische Landesregierung angekündigt hat, gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Flughafenausbau Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Wir halten dies für eine fatale Fehlentscheidung: Einerseits, weil die Landesregierung damit wiederholt gegebene Zusagen an die Menschen in der Region bricht. Andererseits, weil die hierfür vorgetragenen Argumente einer juristischen Grundlage entbehren.
Wenn nämlich die Landesregierung heute behauptet, man wolle Rechtssicherheit erlangen, da Festlegungen im LEP in die Kompetenzen des Bundes bei Planfeststellungen eingreifen würden, so hätte man dies bereits zum Zeitpunkt der LEP -Verabschiedung im Jahr 2007 wissen müssen. Dies sehen im Übrigen auch die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs so, die keine Überschreitung der landesplanerischen Kompetenzen erblicken können. Im Falle der Erweiterung des Flughafens Frankfurt wird die schützende Wirkung des § 29 b Abs. 1 Satz 2 LuftVG - und hier handelt es sich um Bundesrecht, durch die Festlegungen der Landesplanung im Grunde nur verstärkt.
Weiterhin sind Flüge in der Kernzeit der Nacht nicht schon allein aus dem Umstand zulässig, dass ein entsprechender standortspezifischer Nachtflugbedarf festgestellt worden ist. Vielmehr ist die Zulassung von 17 planmäßigen Flügen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr wegen des Verstoßes gegen das Abwägungsverbot fehlerhaft. Sie verstößt gegen die besonderen Anforderungen an den Nachtlärmschutz, die sich aus § 29 Abs. 1 Satz 2 LuftVG ergeben. Die Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof teilen darüber hinaus die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass jeder zusätzliche Flug eine zusätzliche Belastung und jeder Flug der unterbleibt, eine Entlastung bedeutet.
Im Übrigen wurde selbst vom Antragsteller Fraport offensichtlich kein standortspezifischer Nachtflugbedarf gesehen: Ein entsprechender Antrag wurde vielmehr ausdrücklich nicht gestellt. Wäre das Vorhaben mit Nachtflugverbot unwirtschaftlich, dann hätte der Antragsteller wohl auch kaum bereits mit dem Bau der neuen Landebahn begonnen, so lange dieser wichtige Aspekt nicht geklärt ist.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, bei der Sitzung des Hessischen Landtags am 22. Dezember eine Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abzulehnen, eklatantem Wortbruch eine klare Absage zu erteilen und sich für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen und damit für das Wohlergehen und die Gesundheit von vielen tausenden Menschen zu entscheiden.
Enno Siehr, Landrat des Kreises Groß-Gerau
Jens Beutel, Oberbürgermeister der Stadt Mainz
Angelika Munck, Bürgermeisterin der Stadt Hochheim