Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 07. Mai 2014 / 225. Sitzung
Auf der heutigen 225. Sitzung der Fluglärmkommission zeigte sich die DFS innovativ und eröffnete die Perspektive für ein neues Anflugsystem, genannt „Modified Arrival Routes“ (MAR). Der von Lotsen entwickelte Vorschlag besteht aus drei Schritten: der Anhebung der Gegenanflüge um faktisch 1.000 Fuß, dem Ermöglichen von kontinuierlichem Steigflug (CCO) auf den Abflugstrecken über Frankfurt sowie einer lärmoptimierten räumlichen Verschiebung der Gegenanflüge im Bereich Aschaffenburg und Frankfurt am Main.
Die Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten das Engagement der DFS im Hinblick auf die Anhebung der Flughöhen, zumal sich die Vorschläge auf bestehende Forderungen der Kommission beziehen. „Zwar kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass mit der Maßnahme Lärmminderungseffekte verbunden sein werden. Es ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob nicht doch auch negative Lärmeffekte durch die Maßnahmen an anderer Stelle entstehen können. Die Fluglärmkommission hat sich deshalb für eine lärmfachliche Beurteilung ausgesprochen“, erklärte der Vorsitzende der Fluglärmkommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.
Ein weiteres Thema auf der Sitzung war die Verlagerung von sogenannten Ultrakurzstreckenflügen, z. B. von Stuttgart nach Frankfurt, auf die Schiene. Ein Vertreter der Lufthansa erläuterte den Mitgliedern die Herausforderungen, dieser auch von Seiten der Lufthansa aus ökonomischer Sicht begrüßten Maßnahme. Entscheidend sei, dass solche Angebote weiterhin größtmöglichen Komfort für die auf die Langstrecke umsteigenden Kunden, vornehmlich aus dem Geschäftsfliegerbereich, bieten müssten. Ungelöst erscheint aus Sicht der Lufthansa noch das Problem der Gepäckaufgabe sowie Haftungsprobleme bei Verspätungen der Bahn. Die Lufthansa betreibe solche Angebote bereits auf einigen Strecken und begleite eine weitergehende Einführung im Laufe der nächsten drei Jahre unter gleichzeitiger Abschmelzung der angebotenen Flugverbindungen auf diesen Strecken^.
Vorgestellt wurden zudem zwei aktuelle Rechtsgutachten vom Umweltbundesamt und vom Sachverständigenrat für Umweltfragen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. Nach Auffassung des Umweltrates ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm trotz des erkannten Schutzbedürfnisses im geltenden Luftverkehrsrecht nur unzureichend gewährleistet. Das bestehende Luftverkehrsrecht zeichne sich aus historischen Gründen durch eine Privilegierung des Luftverkehrs gegenüber dem Lärm- und Umweltschutz aus.
Vorgeschlagen wurden weitreichende Handlungsempfehlungen, die von einer Verstärkung des Nachtlärmschutzes, der Festschreibung von Lärmimmissionsgrenz-werten, einemLärmminimierungsgebot und einer verbesserten Einbindung der Betroffenen in die Festsetzung von Flugroutenentscheidungen reichen.
Das vom Öko-Institut und Prof. Giemulla erarbeitete Gutachten des Umweltbundesamtes zur Optimierung der Flugroutenplanung mahnt ergänzend vor allem eine bessere Information und Transparenz an und stellt ein dreistufiges System zur besseren Einbindung der Betroffenen in die Flugroutenentscheidungen vor.
Die kommunalen Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten ausdrücklich die vorliegenden Gutachten. „In den Gutachten finden sich wesentliche Positionen, welche die Fluglärmkommission Frankfurt sowie die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen in den vergangenen Jahren immer wieder eingenommen haben, wieder. Wichtig ist, dass die notwendige Einbindung der Bevölkerung nicht zum Hemmschuh für die Entwicklung von Lärmschutzmaßnahmen wird. Vor allem der ausdifferenzierte Vorschlag der Gutachter des Umweltbundesamtes liefert insoweit einen sehr praktikablen Vorschlag, der von den Mitgliedern der FLK ausdrücklich unterstützt wurde.“ erklärte der Vorsitzende. Details der Gutachten würden im Rahmen einer eigenen Stellungnahme der Fluglärmkommission auf der nächsten Sitzung beurteilt.
Beraten wurde schließlich ein Antrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zur Vermeidung nächtlicher Vermessungsflüge. Die Mitglieder der Fluglärmkommission forderten das HMWEVL auf, den im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vorbehalt einer zwingenden Erforderlichkeit der stattfindenden nächtlichen Flüge zu prüfen und gegenüber der Fluglärmkommission entsprechend Bericht zu erstatten. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).Thomas Jühe Vorsitzender der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt
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