KREIS GROSS-GERAU - "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt noch viel Handlungsbedarf": Landrat Thomas Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer äußern erhebliche Bedenken gegen den Verordnungsentwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Festlegung des Lärmschutzbereichs am Frankfurter Flughafen. Zwar sei es erfreulich, dass die Landesregierung die ab 2011 geltenden strengeren Lärmschutzvorschriften zugrunde gelegt habe: "Von einem wirksamen Schutz vor Fluglärm sind wir aber noch weit entfernt!"
Dabei sei es besonders bedauerlich, dass die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung offensichtlich noch nicht berücksichtigt worden seien. Es sei mittlerweile unbestritten, dass erhöhter Fluglärm bei Kindern zu Konzentrationsschwächen und Lernstörungen führen könne, betonte Thomas Will. Im Kreis Groß-Gerau liegen aber mindesten elf Schulen in einer Zone mit besonders hoher Fluglärmbelastung: "Deshalb muss der zulässige Lärmpegel hier nochmals deutlich abgesenkt werden!"
Walter Astheimer wies darauf hin, dass der Verordnungsentwurf die derzeit erprobten neuen Flugrouten sowie An- und Abflugverfahren noch nicht berücksichtige. Diese könnten jedoch die Lärmbelastung in einigen Kommunen "dramatisch" verschlimmern: "Allein von der sogenannten Südumfliegung sind mindesten drei Schulen betroffen." Zudem liege die Verteilung der Starts und Landungen auf die einzelnen Bahnen keineswegs nur in der jeweils herrschenden Windrichtung begründet, sondern folge durchaus auch anderen flugtechnischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese aber würden im vorliegenden Entwurf gänzlich außer Acht gelassen. Eine Lärmschutzverordnung, so Astheimer, müsse aber von der höchst möglichen Lärm-Emission ausgehen und dürfe die Belastungen nicht schön rechnen: "Wir müssen den "worst-case" zugrunde legen, um die Bevölkerung wirksam zu schützen!" Deshalb sollten die Lärmschutzzonen so umfangreich ausgelegt werden, dass alle An- und Abflugvarianten, aber auch der Einsatz unterschiedlich lauter Flugzeugtypen berücksichtig werden könne.
Landrat und Erster Kreisbeigeordneter bemängeln außerdem, dass das Ministerium in seinem Entwurf nach wie vor von durchschnittlich 17 Starts und Landungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ausgehe, obwohl der Hessische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich ein Nachtflugverbot gefordert habe. Astheimer und Will erinnerten daran, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sogar durchschnittlich 150 Flüge möglich seien, auch dies mit gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung. "Auch wenn die Verordnung dies nicht regelt: Ein absolutes Nachtflugverbot ist der wirksamste Lärmschutz für die Nachtzeit!"
Im Zusammenhang mit der Festlegung der Schutzzonen und möglichen Entschädigungsleistungen fordert der Kreis die Einrichtung einer kompetenten Informations- und Beratungsstelle: "Hier muss die Bevölkerung allgemeinverständliche Auskünfte zu allen Fragen rund um die Festsetzung der Schutzzonen erhalten". Dort müsse dann auch darüber informiert werden, wie Entschädigungsansprüche nicht nur festgestellt, sondern auch geltend gemacht werden könnten.
Im übrigen, so Thomas Will und Walter Astheimer abschließend, belege die aktuelle Diskussion einmal mehr, wie wenig raumverträglich der Flughafenausbau sei: "Die Lebensqualität im Rhein-Main-Gebiet wird sich massiv verschlechtern. "Deshalb bemühe sich der Kreis auch weiterhin darum, die Bevölkerung so gut wie möglich vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Fluglärms zu schützen: "Auch die Hessische Landesregierung sollte sich dies Ziel nun endlich zu eigen machen!"
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer. Mehr»
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm
Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke; veröffentlicht im Ärzteblatt
<2008-08-04>
Fluglärmbedingte Dauerschallpegel im Wohnumfeld außerhalb von Gebäuden von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) in der Nacht sind mit einer Zunahme von arterieller Hypertonie assoziiert, die bei zunehmendem Fluglärmpegel weiter ansteigt. Das zeigt eine Übersichtsarbeit von Martin Kaltenbach, Christian Maschke, Rainer Klinke, veröffentlicht im Ärzteblatt Mehr»
Pressemitteilung des RMI
Zur Stellungnahme der Bundesregierung zum Lärmschutz
<2019-01-16>
In einer Studie wurde untersucht, in welchem Maß sich die Zahl der Flugbewegungen in Europa bei unveränderter Transportleistung reduzieren lässt. Es wird aufgezeigt, dass die erreichbaren Einsparungen außerordentlich hoch sind. Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
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Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
* Petition für ein besseres Fluglärmgesetz*
Unterschreiben Sie jetzt!
Von: @cf <2006-11-23>
Eine Petition für ein besseres Fluglärmgesetz steht ab heute zur Mit-Unterzeichnung im Internet bereit. Letzte Chance, an dem unbrauchbaren Entwurf noch etwas zu ändern! Unterschreiben Sie jetzt! Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
Wer muss im Lärm schlafen?
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Von: @ZRM Info 18/2011 <2011-01-18>
Flughafen-Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz in ihren Wohnungen. Doch die Landesregierung hat die dazu festzulegenden Schutzbereiche noch nicht definiert. Dabei sind mehrere 100.000 Menschen betroffen. Mehr»
EUGH: Grundrechte rechtfertigen Maßnahmen zum Lärmschutz an Flughäfen
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Von: @Gerichtshof der Europäischen Union <2011-02-17>
Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón können die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um in städtischen Gebieten in der Nähe von Flughäfen das Überschreiten von Grenzwerten für den Lärmpegel am Boden zu ahnden. Mehr»