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Terminal 3: »Das wäre eine enorme Belastung«
Von: @ZRM EXTRABLATT <2015-04-20>
Die Stadt Neu-Isenburg hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Terminal 3 eingelegt. Bürgermeister Heribert Hunkel erläutert die Gründe für diesen Schritt und seine Erwartungen.

Die Städte Neu-Isenburg und Mörfelden- Walldorf sowie der Kreis Groß-Gerau haben Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Terminal 3 eingelegt. Sie sehen ihre Nachbarschaftsrechte verletzt – ein Interview mit Neu-Isenburgs Bürgermeister Herbert Hunkel.

Seit 2010 ist Herbert Hunkel Bürger­meister der knapp 36.000 Ein­wohner zählen­den Stadt Neu-Isen­burg (Kreis Offen­bach). Zuvor war der Partei­lose dort 12 Jahre Erster Stadt­rat und Stadt­käm­merer. Hunkel ist zugleich der dienst­äl­teste Mitar­beiter der Neu-Isen­burger Stadt­verwal­tung. Seine Aus­bil­dung zum Ver­waltungs­ange­stellten trat der damals 16jährige gebür­tige Isen­burger 1961 an. Später war er unter anderem Leiter des Haupt­amtes.

Wie ist der Widerspruch gegen die Baugenehmigung begründet?

Die verkehrliche Erschließung des Terminals am Boden ist unzureichend geklärt. Die Fraport plant als Personentransportsystem eine Verlängerung der Skyline-Bahn, die die Terminals 1 und 2 verbindet, weiter zum Terminal 3. Doch diese Bahn ist viel zu langsam und zu klein. Vor allem: Was fehlt, ist der direkte Anschluss an den Fernbahnhof. Deswegen gehen wir davon aus, dass viele Menschen mit dem Auto oder mit der S-Bahn nach Zeppelinheim kommen und von da aus mit einem Busshuttle zum Terminal 3 gebracht werden. Das wäre eine enorme Verkehrsbelastung für Zeppelinheim. Die werden wir nicht mitmachen.

Allein die Kosten für die Skyline werden auf 600 Millionen Euro geschätzt …

Das ist genau der Punkt. Es müssten bestehende Bauten abgerissen und umgebaut werden, damit ein Direktanschluss vom Fernbahnhof zum Personentransportsystem (PTS) entstehen kann. Das sind immense Kosten. Ob dies jemals umsetzt wird, ist aus den Bauantragsunterlagen nicht erkennbar.

Die Verkehrsströme, die auf Zeppelinheim zukämen, sind weder planfestgestellt, noch sind die dortigen Anlagen und Straßen für solche Verkehrsmengen ausgelegt. An das Radwegenetz ist das Terminal 3 übrigens überhaupt nicht angeschlossen. Es gibt ja schließlich auch Beschäftigte, die zum Flughafen bzw. zum Terminal 3 mit dem Fahrrad wollen.

Was ist mit dem Lärm?

Die Zunahme des Fluglärms durch den Betrieb des Terminals 3 war für uns auch Grund, den Planfeststellungsbeschluss zu beklagen. Leider wurde unsere Klage in diesem Punkt vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Wann rechnen Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch?

Eine zeitliche Vorgabe, innerhalb der der Widerspruchsausschuss der Stadt Frankfurt über unseren Widerspruch entscheidet, ist uns nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass der Widerspruchsausschuss in den nächsten Wochen zu einem Ergebnis kommen wird. Mörfelden-Walldorf und der Kreis Groß-Gerau haben ihre Widersprüche im Übrigen mit ähnlichen Argumenten wie Neu-Isenburg begründet.

Gesetzt den Fall, der Widerspruch wird abgewiesen, werden Sie dann den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschreiten?

Darüber ist zu gegebener Zeit zu entscheiden. Das hängt ja auch von der Begründung einer möglichen Ablehnung des Widerspruchs ab. Doch jetzt hoffen wir erst mal, dass wir mit der Stadt Frankfurt noch eine vernünftige Lösung hinbekommen.

Wie sieht diese vernünftige Lösung aus?

In dem eine wirksame verkehrliche Erschließung, also zum Beispiel die Skyline und der Anschluss an den Fernbahnhof, verbindlich festgeschrieben wird. Das haben wir vor kurzem auch noch mal mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir besprochen. Wenn nicht ordnungsgemäß erschlossen ist, darf auch keine Betriebsgenehmigung erteilt werden. Die Betriebsgenehmigung wird von der Oberen Bauaufsicht erteilt, also vom Land Hessen. Zudem wird noch auf andere Weise gegen das Terminal 3 vorgegangen.

Was meinen Sie damit?

Wir haben in Neu-Isenburg einen Verein »Wir wollen hier gesund weiter leben« mit über 400 Mitgliedern. Als Verein unterstützen wir ergänzend zum Vorgehen der Stadt Neu-Isenburg eine Privatklage. Klageberechtigt auf Erhalt der Gesundheit sind nur Privatpersonen, nicht die Kommunen. Und das machen wir jetzt. Ziel muss sein, die gesundheitsschädlichen Wirkungen eines Terminals 3 für die Zeppelinheimer Bürgerinnen und Bürger abzuwenden.

Auch Bürger­meister Hunkel glaubt, dass es derzeit für das Terminal 3 keinen wirklichen Bedarf gibt: Während im Plan­fest­stellungs­beschluss eine Zunahme der Flug­bewe­gungen (2004 – 2014) um 27 % vorher­gesagt wurde, sind die Flug­bewe­gungen real um 1,7 % gesunken. Dieser Trend ist auch gegen­wärtig erkennbar. 2014 ist die Zahl der Flug­bewe­gungen erneut um 0,8 % zurück­gegangen.



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Zukunft Rhein-Main (ZRM) Terminal 3 (FRA) EXTRABLATT

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