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VCD: Gesetzesnovelle schützt Flugverkehr statt Gesundheit der Menschen
2 Pressemitteilungen zum Fluglärmgesetz vom 14./15.12.2006
Von: @Verkehrsclub Deutschland (VCD) <2006-12-15>
Der VCD kritisiert die Neufassung des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm, die heute vom Bundestag verabschiedet wird, als völlig unzureichend.

PM vom 15.12.2006

Fluglärmschutzgesetz verabschiedet
VCD Hessen fordert zusätzliches Gesetz zum Lärmschutz an der Quelle

Kassel, 15.12.06
"Gesetz zum Schutz der Luftfahrt vor dem Bürger" lautet der scharfe Kommentar des Verkehrsclub Deutschland (VCD) zur Verabschiedung des neuen Fluglärmschutzgesetzes. "Die Grenzwerte sind viel zu hoch angesetzt, Lebensqualität und Gesundheitsrisiken werden weiter ignoriert", resümiert VCD-Verkehrslärmexperte Guido Spohr, "allenfalls dürfen einige Betroffene auf Lärmschutzfenster oder Entschädigung hoffen. Dann kann sich der Flugverkehr im Luftraum über den schalldicht eingekerkerten und eingehausten Bürgern austoben, denn eine Begrenzung des Fluglärms an der Quelle sieht das Gesetz gar nicht vor."

Nach europäischen Vorgaben sei aber gerade der aktive Lärmschutz zu regeln. Mit der Formulierung als Fluglärmschutzgesetz bliebe die Lücke für ein eigentliches Fluglärmgesetz, das die Lärmemissionen selbst begrenzt.

Spohr: "Gerade der Frankfurter Flughafen offenbart die Gesetzeslücke. Während in den Nachbarstaaten Großflughäfen längst an die Peripherie verlegt werden mussten, darf der Frankfurter Airport inmitten des Ballungsraumes weiter wachsen, muss nicht mal die Einschränkungen nach dem Modell des Europäischen Stadtflughafens einhalten." Konsequenz der absurden Gesetzgebung sei ein Siedlungsbeschränkungsgebiet, das jeden Wohnungsbau im gesamten Kern des Rhein-Main-Gebietes völlig unterbinde.

Vorstandsmitglied Geiß und Luftverkehrsexperte: "Wenn man Zuzüglern den Lärm nicht zumuten kann, dann ist der Raum folglich auch für Millionen Bürger unbewohnbar, die dort schon leben."

Auch das Potential der Triebwerks- und Flugzeugtechnologie werde nicht genutzt. Noch immer seien extrem laute Maschinen in Frankfurt zugelassen, wiewohl allein Muster der beiden günstigsten Lärmkategorien die Anforderungen des interkontinentalen Flugverkehrs erfüllen könnten. Neue Konstruktionen versprechen weitere, deutliche Lärmreduktion, behauptet Geiß. "Es fehlt ein Gesetz, das den Stand der Technik ausschöpft. Flughafenanrainer in Frankfurt brauchen gleiche Rechte auf Lebensqualität wie andere Europäer."


PM vom 14.12.2005

Berlin, 14.12.06: Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert die Neufassung des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm, die heute vom Bundestag verabschiedet wird, als völlig unzureichend. Das Gesetz bleibe ein reines Entschädigungsgesetz, das den Lärm nicht an der Quelle bekämpfe, sondern lediglich Ansprüche auf passiven Schallschutz und Entschädigungen für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich festschreibe. Die zugrunde gelegten Lärmwerte seien außerdem zu hoch und entsprächen in keiner Weise den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung. Damit schütze das Gesetz den Flugverkehr statt die Gesundheit der Menschen.

"Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität, senkt die Leistungsfähigkeit und birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, vor allem in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Angesichts dieser Fakten ist das Ergebnis der jahrelangen Diskussion über eine Novellierung des Fluglärmgesetzes von 1971 überaus enttäuschend. Der notwendige Gesundheitsschutz für rund sechs Millionen Menschen, die in Deutschland hochgradig unter Fluglärm leiden, wird damit nicht gewährleistet", erklärt Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender.

Das Gesetz verzichte auf echte Immissionsgrenzwerte, die die Flughafenbetreiber zu aktivem Lärmschutz z.B. mit Hilfe von Nachtflugbeschränkungen, Einschränkungen für besonders laute Flugzeuge oder Lärmkontingentierungen zwingen würden. "Das ist ein Kniefall vor der Luftverkehrswirtschaft, die immer noch als Wachstumsbranche hochstilisiert wird. Dabei blendet die Politik die negativen Effekte für Wirtschaft, Umwelt und Klima völlig aus", kritisiert Gehrmann.

Der VCD hatte bereits bei der Vorlage des Kabinettsentwurfs für das neue Gesetz im Februar an die Bundestagsfraktionen appelliert, notwendige Nachbesserungen zu vollziehen und ein Gesetz zu schaffen, das sich insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Flugverkehrs stärker am Gesundheitsschutz orientiert. Dies sei nicht geschehen, beklagt Gehmann: "Damit hat der Bundestag eine wichtige Chance vertan, den Schutz vor krankmachendem Fluglärm zu verbessern. Die Zeche zahlen am Ende die Betroffenen mit ihrer Gesundheit und wir alle über steigende Kosten des Gesundheitssystems."



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Fluglärmgesetz Fluglärm Novellierung des Fluglärmgesetzes

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