Pressemitteilung vom 09.01.2008
„Die heute zugestellte Entscheidung des VGH Kassel bedeutet schlechte Nachrichten: für die Region, für die Kommunen, für den lärmgeplagten Bürger. Den abgewiesen Klägern der Main-Schiene gilt unserer volle Solidarität, aber die VGH-Entscheidung ist angesichts der Vorgeschichte und unserer klaren Ankündigung - aufgrund von parteilichem Verhalten des Gerichtes lehnen wir diesen 11. Senat des VGH weiterhin als befangen ab - nicht gänzlich unerwartet. Die Stadt Mainz war zwar nicht selbst Akteur der Eilverfahren, doch ich mache keinen Hehl daraus, dass diese Entscheidung für die Gegner des Ausbaus, zu denen wir uns ausdrücklich zählen, einen empfindlichen Rückschlag bedeutet“, skizziert OB Beutel die heutige Entscheidung.
Das Gericht, so Beutel, huldige termingerecht kurz vor dem Urnengang in Hessen dem Gedanken des Höher-Weiter-Lauter und ebne dem Ausbau mit der Brechstange den Weg, ohne Rücksicht auf die Belastungen der Bürger rund um den Flughafen zu nehmen: „Die auffällige Eile hat mit Blick auf die Wahl in Hessen einen faden Beigeschmack. Sie sehen mich daher enttäuscht.“
Der Region drohe mit der sich abzeichnenden Ebnung des Ausbaus annähernd doppelt so viel Fluglärm: „Wer hier lebt, weiß was das bedeutet.“ Die Zukunftsfähigkeit des Rhein-Main-Gebietes stehe auf dem Spiel - was Fraport an Gewicht als Umsteigeflughafen und als Logistikzentrum vermeintlich gewinne, das zahle die Region durch Verlärmung, Verschmutzung und damit durch Verlust ihrer Zukunftsfähigkeit. Zehn Jahre dauere nun schon der Kampf gegen den Ausbau in Beton an: „Der Ausbau war in Zeiten der Hochkonjunktur nicht erforderlich, weil alle Flugzeuge starten und landen konnten. Er bleibt in Zeiten einer Weltrezession überflüssig. Kontrastierend hierzu steht der beabsichtigte Rückzug der Fraport am Flughafen Hahn.“
Es gelte aber auch, die positiven Folgen des Kampfes gegen den Bau einer neuen Landebahn herauszuheben: Die Region habe zu einem neuen Selbstbewusstsein gefunden, habe mit einer Stimme gesprochen, alles Menschenmögliche getan, habe sich parteiübergreifend, interkonfessionell und solidarisch gegen den Ausbau gewandet. Jetzt gelte es primär, auf die Ausführungen des VGH zum Nachflugverbot zu pochen: „Diese sind eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Die 17 nächtlichen planmäßigen Flüge hat das VGH als nicht zulässig und damit obsolet definiert und folgt damit dem Mediationsergebnis, auch wenn dies nur ein geringes Trostpflaster unseres Kampfes ist“, so Beutel.
Eilverfahren Mainz Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Pressemitteilungen der Stadt Mainz Zukunft Rhein-Main (ZRM)
Verwaltungsgericht ordnet Baustopp an