Auf der 229. Sitzung am 28.01.2015 hat sich die Fluglärmkommission mit den vom hessischen Verkehrsminister vorgeschlagenen Lärmpausenmodellen befasst und ihren Beschluss dazu verkündet. Aus der umfangreichen Stellungnahme zu den Lärmpausen haben wir den eigentlichen Beschlusstext herauskopiert. Den kompletten Beschluss und alle weiteren Unterlagen zur Sitzung (genauere Unterlagen und Berechnungen zu den Lärmpausenmodellen, einzelne andere Themen)findet man auf der Homepage der Fluglärmkommission. Eine Pressemitteilung zu dieser Sitzung gibt es bisher nicht.[Redaktion]
Unterlagen zu Lärmpausen (Auswahl)
- Stellungnahme der Frankfurter Fluglärmkommission zu den vom HMWEVL vorgelegten Lärmpausenmodellen
- Präsentation zur Bewertung der Lärmpausen
- Qualitative Zusammenfassung der Auswertung von Bewertungskriterien der Lärmpausenmodelle
- Alle Unterlagen zur 229. Sitzung der Fluglärmkommission
Beschluss der Fluglärmkommission zu den Lärmpausen vom 28.01.2015
Die Kommission begrüßt ausdrücklich die Initiative des HMWEVL bei dem Versuch, den durch Fluglärm belasteten Menschen in der Region während des Nachtzeitraumes zu mehr Ruhe verhelfen zu wollen.
Die Bilanz der ermittelten Lärmwirkungen der seitens des HMWEVL vorgelegten Lärmpausenmodelle hat zum Ergebnis, dass die Kommission die dauerhafte Einführung wie auch die Durchführung eines einjährigen Probebetriebs der Modelle 1, 2 und 3 und ggf. 5 für BR 25 sowie aller Modelle für BR 07 ablehnt (Ablehnungsvotum).
Für das Modell 4 kann bei Westbetrieb (BR 25) im Hinblick auf den Lärmpauseneffekt rechnerisch ein Vorteil erkannt werden. Dieser Vorteil geht aber einher mit starken Verschiebungen von Entlastungen und Neubelastungen. Trotz des rechnerisch positiven Lärmpauseneffektes will die Kommission daher keine ausdrückliche Aufforderung zur Umsetzung eines Probebetriebs für Modell 4 bei BR 25 aussprechen (Neutralvotum).
Sollte das HMWEVL eine probeweise Einführung der Modellvariante 4 bei BR 25 über die Deutsche Flugsicherung (DFS) veranlassen, so erkennt die Kommission hierfür jedoch eine begründete Erkenntnisgrundlage. Die Kommission würde für diesen Fall anregen, dass ggf. eine Alternierung in betrieblich realisierbarem Rhythmus zwischen den beiden Modellen 4 und 5 erfolgt, so dass, insoweit ähnlich wie beim heutigen DROPS Konzept, morgendliche Starts von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr in bestimmten Phasen von der Startbahn West und in anderen Phasen vom Parallelbahnsystem erfolgen.Die vorliegenden Berechnungen zeigen für alle aktuell vorliegenden Modelle bei Ostbetrieb Lärmwirkungen, die mit den Grundsätzen der Fluglärmkommission nicht vereinbar sind. Vor allem ist eine z. T. deutliche Zusatzbelastung für bereits Hochbetroffene nicht akzeptabel. Die Kommission regt aber an, die Möglichkeit der Schaffung von Lärmpausen auch für den Ostbetrieb weiter prüfen zu lassen. Dabei sind jedoch folgende Vorgaben zu beachten:
- keine regelmäßige Nutzung der Centerbahn bei BR 07 für Landungen.
- Vermeidung von Zusatzbelastungen für bereits Hochbetroffene ggf. durch kompensatorisch wirkende, ergänzende Maßnahmen des aktiven Schallschutzes
Soweit ein Probebetrieb für die Modellvariante 4/BR 25 erfolgt, ist dieser durch ein Lärmmonitoring zu begleiten. Das Forum Flughafen und Region wird gebeten, hierfür ein geeignetes Konzept vorzulegen und die FLK rechtzeitig vor der Beratung der Folgeschritte nach einem Probebetrieb über die Erkenntnisse zu informieren.
Im Falle eines Probebetriebs ist die Prüfung auch solcher aktiver Schallschutzmaßnahmen unvermindert fortzuführen, von denen auszugehen ist, dass sie ggf. in Konflikt mit den Lärmpausen-Modellen stehen könnten oder nur teilweise kompatibel sind. Aktiver Schallschutz ist als dynamischer Prozess zu verstehen. Entscheidend für die Umsetzung von Lärmschutzkonzepten ist aus Sicht der Fluglärmkommission jeweils, welche Maßnahmenbündel bei Umsetzungsreife jeweils aktuell die größten Entlastungpotenziale bieten.
Im Rahmen eines etwaigen Probebetriebs sind, wie auch bisher üblich, alle Möglichkeiten einer betrieblichen Optimierung des Modells zu ergreifen, um eine mögliche Instabilität bei zunehmender Verkehrszahl zu beseitigen.
Fluglärmkommission Ffm Lärmpausen