Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
VGH Kassel: Klage der Stadt Mainz gegen Flughafenausbau vollständig abgewiesen
Pressemitteilung vom 14.07.2017
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2017-07-14>
Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 11. Juli 2017 die Klage der Landes­hauptstadt Mainz gegen den Plan­feststellungs­beschluss des Landes Hessen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vollständig abgewiesen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. Juli 2017 die Klage der Landeshauptstadt Mainz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vom 18. Dezember 2007 vollständig abgewiesen.

Das Land Hessen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 die Pläne für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main festgestellt. Dieses Ausbauvorhaben umfasst neben der Errichtung der Landebahn Nordwest den mittlerweile begonnenen Bau eines dritten Terminals, ein neu strukturiertes Fracht- und Wartungszentrum sowie den Ausbau der umliegenden öffentlichen Straßen.

Über den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 wurden elf Verwaltungsstreitverfahren als Musterverfahren vorab vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof durchgeführt; die weiteren Verfahren waren bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Musterverfahren ausgesetzt worden, darunter auch das Klageverfahren der Landeshauptstadt Mainz.

Gegen die in diesen Musterverfahren ergangenen Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009 wurden sowohl von Kommunen, Privatklägern und einem Klinikum als auch vom Land Hessen in acht Verfahren Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Mit Urteil vom 4. April 2012 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht das Land Hessen unter Abänderung der Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, über die Zulassung planmäßiger Flugbewegungen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, soweit diese bezogen auf das Kalenderjahr durchschnittlich 133 Flugbewegungen je Nacht übersteigen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Zur Umsetzung dieses Urteils änderte das Land Hessen mit Datum vom 29. Mai 2012 den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 wie folgt ab:

„Für die beiden Nachtrandstunden von 22:00 bis 23:00 Uhr und von 05:00 bis 06:00 Uhr sind auf dem Flughafen Frankfurt Main nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insgesamt durchschnittlich 133 planmäßige Flugbewegungen pro Nacht zulässig. Der Durchschnittswert darf jeweils bezogen auf das Kalender, jahr nicht überschritten werden; der Flughafenkoordinator darf kalenderjähr, lich nicht mehr als 48.545 Zeitnischen (Slots) für Flugbewegungen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie 05:00 und 06:00 Uhr zuweisen.“

Daneben hat der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 seither noch weitere Änderungen erfahren, u. a. hinsichtlich eines neuen Schallschutzkonzepts in Bezug auf gewerbliche Nutzungen, Schutzvorkehrungen gegen Wirbelschleppenrisiken und einer Umgestaltung des Terminals 3.

Nach Zurückweisung der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde in dem letzten noch anhängigen Musterverfahren durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das bis dahin ausgesetzt gewesene Klageverfahren der Landeshauptstadt Mainz fortgesetzt. In diese Klage einbezogen wurde von der Landeshauptstadt Mainz die vorstehend wiedergegebene Änderung der Flugbetriebsbeschränkungen aus dem Bescheid des Landes Hessen vom 29. Mai 2012 und die vom Land mit Änderungsbeschlüssen verfügten Ergänzungen zu den Bestimmungen bezüglich der sog. Wirbelschleppen.

Mit einem Teil-Beschluss vom 6. Oktober 2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof einige der zahlreichen von der Landeshauptstadt Mainz gestellten Klageanträge - vorab - entschieden und diese Anträge abgelehnt; dieser Teil-Beschluss ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2017 rechtskräftig geworden.

Nachdem die Beteiligten daraufhin den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, verfolgt die Landeshauptstadt Mainz mit dem noch anhängigen Teil ihrer ursprünglichen Klage nunmehr das Ziel, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main dahin zu ändern, dass nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest auf dem gesamten Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt Main an allen Wochentagen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr keine Luftfahrzeuge starten oder landen dürfen bzw. dass die Lärmimmissionen in den sog. Nachtrandstunden von 22:00 bis 23:00 Uhr und von 05:00 bis 06:00 Uhr durch weitere Betriebsbeschränkungen bzw. durch geeignete Maßnahmen zu reduziert werden.

Diese Anträge blieben ohne Erfolg. Zur Begründung seines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschlusses vom 11. Juli 2017 verweist der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf die Gründe in den Musterverfahren und die danach unbeanstandet gebliebene Lärmermittlung und Lärmbewertung für das mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 abgewogene Lärmkonzept. Gegenüber diesen Verfahren zeige die Klagebegründung der Landeshauptstadt Mainz weder einen in den Musterverfahren ungeklärt gebliebenen Sachverhalt noch rechtliche oder tatsächliche Besonderheiten ihres - bezogen auf die Musterverfahren - sog. Nachverfahrens auf, die einer Übertragung der in den Musterverfahren getroffenen Feststellungen und Entscheidungen entgegenstehen könnten. Ergänzend hierzu führt der Hessische Verwaltungsgerichtshof zur Begründung im Wesentlichen weiter aus, die von der Landeshauptstadt Mainz in Bezug genommenen neueren Aussagen und Studien über die Wirkungen von Fluglärm gingen nicht über die vom Fluglärmschutzgesetz berücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnisse hinaus; dies gelte sowohl für die vorgelegte Pressemitteilung der Deutschen Herzstiftung und die darin enthaltenen Aussage von Prof. Dr. Münzel zu den vom nächtlichen Fluglärm ausgehenden Gesundheitsgefahren als auch für die Studie von Prof. Dr. Münzel vom 7. Juli 2013. Schließlich ergäben sich aus der sog. NORAH-Studie ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine evidente Ungeeignetheit der Auslöse- und Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes aufgrund eines neuen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über schon weit vor Erreichen dieser Lärmwerte drohende Gesundheitsgefahren.

Die Revision gegen den Beschluss vom 11. Juli 2017 wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.

Aktenzeichen: 9 C 1497/12.T

Verantwortlich: Richter am Hess. VGH Harald Pabst

(Pressemitteilung des VGH Kassel 09/2017 vom 14. Juli 2017)

Themen hierzuAssciated topics:

Mainz Gerichtsurteile Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
VGH Kassel lehnt Klage von Mainz und Wiesbaden gegen Flugrouten ab
Pressemitteilung vom 14.03.2003
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-03-14>
Der VGH Kassel hat die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen die im Jahr 2001 geänderten Flugrouten abgewiesen. Die Lärmbelastung sei nicht unzumutbar, meinte das Gericht.    Mehr»
Erörterungstermin: Bericht vom 02.12.2005
Viel Lärm in Mainz, zu wenig in Eddersheim - löscht Fraport hier laute Messwerte?
Von: @cf <2005-12-01>
   Mehr»
Stadt Mainz: Klage gegen Flughafenausbau bleibt auf der Tagesordnung
Pressemitteilung vom 14.05.2007
Von: @Stadt Mainz <2007-05-14>
Die Stadt Mainz und die Kommunen in der "Initiative Zukunft Rhein-Main" lehnen einen Klageverzicht als Vorbedingung für einen Anti-Lärm-Pakt entschieden ab. OB Beutel: "Dies wäre eine Selbstaufgabe der Interessen unserer Region".   Mehr»
Leben mit (Flug)Lärm - Neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
Mit Prof. Peter Lercher, Universität Innsbruck
Von: @Stadt Mainz, ZRM <2008-05-28>
Am Mittwoch, den 28. Mai 2008 stellt Prof. Dr. med. Peter Lercher von der medizinischen Universität Insbruck, die neuesten Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung vor.   Mehr»
Mainz klagt gegen Planfeststellungsbeschluss
Auch Mainzer Klage muss verhandelt werden! (PM vom 30.07.2008)
Von: @Stadt Mainz <2008-07-30>
Die Landeshauptstadt Mainz appelliert an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, den Verlockungen der Verfahrensvereinfachung nicht zu erliegen: "Alle Kläger müssen vor Gericht gehört werden".   Mehr»
Mainz unterstützt neue Initiativen gegen Fluglärm
Pressemitteilung vom 21.11.2008
Von: @Stadt Mainz <2008-11-22>
Die neue Initiative der Gesellschaft für humane Luftfahrt e.V. zur Fluglärmminderung findet die Unterstützung von Oberbürgermeister Jens Beutel.   Mehr»
Stadt Mainz will Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschreiten
Pressemitteilung vom 09.01.2008
Von: @Stadt Mainz <2009-01-10>
Die Stadt Mainz bereitet wegen der Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge gegen den 11. Senat des VGH Kassel eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor    Mehr»
OB Beutel: Ablehnung des VGH Kassel zu Eilanträgen "enttäuschend, aber nicht anders erwartet"
Kasseler Gericht weist zugleich 17 planmäßige Nachtflüge als unzulässig zurück/
Pressemitteilung vom 09.01.2008
Von: @Stadt Mainz <2009-01-15>
Die heute zugestellte Entscheidung des VGH Kassel bedeutet schlechte Nachrichten: für die Region, für die Kommunen, für den lärmgeplagten Bürger, meint der Mainzer OB Beutel.   Mehr»
Kirchen in Mainz: Schaden von Schöpfung und Geschöpfen abwenden
Pressemitteilung vom 31.05.2010
Von: @Kath. und ev. Kirchen in Mainz <2010-06-03>
Die Evangelische und Katholische Kirche in Mainz bekräftigen die Forderung nach einem Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr   Mehr»
Podiumsdiskussion zum "Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz" in Mainz
Von: @CDU Mainz <2010-08-24>
Was bedeutet das "Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz" für Mainz und den Landkreis Mainz-Bingen? Die CDU lädt am Mittwoch, den 25.08.2010 zu einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion ein. Mit Roland Koch!   Mehr»
Wolfgang Reichel als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der in Flug­lärm­kom­mis­sion bestä­tigt
Pressemitteilung vom 24.11.2010
Von: @Stadt Mainz <2010-11-24>
Der Mainzer Umwelt­dezer­nent Reichel kriti­siert die hessi­sche Landes­regie­rung wegen ihres Vor­gehens beim Nacht­flugverbot.    Mehr»
Protest gegen Ausbau und Fluglärm in Mainz
Von: @vf <2011-02-19>
Mehr als 2500 Menschen demonstrierten am Samstag, den 19. Februar 2011, in Mainz gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens, gegen Fluglärm und für ein Nachtflugverbot.   Mehr»
Mainz: "Kommunen und Öffentlichkeit bei der Flugroutenplanung angemessen beteiligen!"
Pressemitteilung vom 28.02.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-02-28>
Die Stadt Mainz fordert eine gründiche fachliche Beratung der von der DFS vorlegten Planungen für neue Flugrouten und die Prüfung weiterer Alternativen.   Mehr»
OB Beutel zur Süd­umfliegung: "Unab­ge­stimmte Vor­gehens­weise ist ein Affront"
Pressemitteilung vom 27.01.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-01-27>
Die Stadt Mainz findet das Konzept der DFS für die neuen Flugrouten unak­zeptabel: "Erträge für Hessen - Fluglärmbelastungen werden zum südlichen Nachbarn verlagert".   Mehr»
Mainz: Fluglärm-Messdaten sprechen Bände
Pressemitteilung vom 14.07.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-07-14>
An der neuen Fluglärm-Messstation Weisenau liegen Mittelwerte und Einzelschall-Ereignisse bereits heute weit über Maximalwerten der Mediation   Mehr»
Mainz: Froh, dass Landesregierung in Ablehnung der Südumfliegung an unserer Seite steht
Pressemitteilung vom 11.08.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-08-11>
Es wird lauter am Himmel über Mainz. Die Stadt wird sich weiterhin massiv gegen den Ausbau und dessen Folgen engagieren und weiß dabei nun auch das Land an ihrer Seite.   Mehr»
Mainz: Hessischer Verkehrsminister bleibt Kurs treu - im Zweifel für Fraport
Pressemitteilung vom 30.08.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-08-30>
Das hessische Verkehrs­ministerium hat die von der Stadt Mainz beantragte Aussetzung des Plan­fest­stellungs­beschlusses in Sachen Nacht­flug­verbot abgelehnt.   Mehr»
Mainz: Beschwerdenummern für lärmgeplagte Bürger
Pressemitteilung 10.11.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-11-11>
Mainz war im Kampf gegen den drohenden Flughafenausbau von der ersten Stunde an federführend. Hier eine Übersicht über alle Aktivitäten der Stadt und Hinweise auf Beschwerdemöglichkeiten für Bürger   Mehr»
Mainz: Einwohnerversammlung zum Thema "Fluglärm" am 13.12.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-12-07>
Der Mainzer Oberbürgermeister Beutel lädt für Dienstag, den 13. Dezember 2011, 18.00 Uhr, zu einer Einwohnerversammlung mit dem Thema "Fluglärm und kein Ende" in die Rheingoldhalle ein.   Mehr»
Mainz: Unterschriftenaktion gegen Fluglärm!
Pressemitteilung 22.12.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-12-22>
Die von der Stadt Mainz anlässlich der Einwohnerversammlung zum Thema Fluglärm angestoßene Unter­schriften­aktion wird bis zum 24. Februar 2012 fortgeführt.   Mehr»
Kirche in Mainz gegen Fluglärm
Pressemitteilung vom 25.01.2012
Von: @Kirchenvorstand Mainz Marienborn u.a. <2012-01-25>
Der Kirchenvorstand Mainz-Marienborn engagiert sich gegen den Fluglärm mit einem Beschluss "ethischer Leitlinien für fluglärmpolitisches Denken und Handeln".   Mehr»
Mainz: "Gemeinsam den massiven Protest gegen Fluglärm untermauern - hört unsere Stimme!"
Pressemitteilung vom 01.02.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-02-01>
Stadt Mainz ruft zur Teilnahme an der Demonstration der Bürgerinitiativen am 4. Februar am Frankfurter Flughafen auf.   Mehr»
Mainz: "Verstärkt Flagge zeigen bei Montags-Demo im Terminal 1 des Flughafens!"
Pressemitteilung vom 13.01.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-01-13>
Umweltdezernentin Katrin Eder, das Bündnis der Bürgerinitiativen als auch die Kirchen rufen zur weiteren Teilnahme an den Montags-Demonstrationen im Flughafen auf.   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.