Diese Seite wird momentan im vereinfachten Darstellungs- und Betriebsmodus präsentiert. Details >>
Informationen zum Scoping-Termin Planfeststellungsverfahren Landebahn
Offizielles Informationsblatt des RP Darmstadt
Von: @(RP Darmstadt) <2003-04-07>

Regierungspräsidium Darmstadt

 

 

 

 

 

Informationsblatt

 

 

 

 

für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Scoping-Termin ab 07. April 2003, 10:00 Uhr im Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936Frankfurt am Main für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafen Frankfurt Main (hier: Landebahn Nordwest)


 

Das Scoping-Verfahren

 

Bisheriger Verfahrensablauf

Mit Schreiben vom 08. Februar 2000 hat die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport AG) als Vorhabensträgerin beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung nach § 45 Absatz 2 Satz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Verordnung (LuftVZO) die beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main durch den Ausbau des bestehenden Start- und Landebahnsystems über das bestehende Flughafengelände hinaus zur Schaffung der erforderlichen Kapazitäten angezeigt. Durch den Ausbau soll eine Erweiterung der Kapazität des Flughafens auf mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde und 657.000 Bewegungen im Jahr erfolgen.

Die geplanten Erweiterungen bedürfen nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens. Als Teil dieses Verfahrens ist gemäß § 3 e Absatz 1 Nr.1 in Verbindung mit Ziffer 14.12.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Gegenstand der UVP sind die Auswirkungen des Vorhabens selbst sowie die Auswirkungen der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen.

Gemäß § 10 Absatz 1 LuftVG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Planfeststellungsbehörde für den Flughafen Frankfurt Main. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist gemäß § 10 Absatz 2 LuftVG in Verbindung mit § 73 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Bestimmung von luftverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten Anhörungsbehörde.

Von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde das Raumordnungsverfahren zur Flughafenerweiterung mit der Landesplanerischen Beurteilung vom 10. Juni 2002 abgeschlossen. Danach hat die Fraport AG die Planungen vorangebracht und am 17. Januar 2003 die Unterlagen vorgelegt, die es den Beteiligten am Scoping-Verfahren ermöglichen, in die Besprechung über Inhalt und Umfang der für die UVP vorzulegenden Unterlagen einzutreten („Scoping-Papier“). Das Scoping-Papier wurde am 05. Februar 2003 von der Fraport AG vervollständigt und den Beteiligten am Scoping-Verfahren mit Schreiben vom 06. Februar 2003 übersandt.


Zweck des Scoping-Termins

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 UVPG die Verpflichtung, die Vorhabensträgerin auf der Grundlage geeigneter Angaben. zum Vorhaben frühzeitig über den Inhalt und den Umfang der voraussichtlich nach § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen zu unterrichten. Der Untersuchungsraum, d.h. Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige, für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen sollen in einem Scoping-Termin erörtert werden.

Ziel des Scoping-Termins ist es, gemeinsam mit der Vorhabensträgerin, den geladenen Fachbehörden und Dritten Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren sowie sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen zu erörtern. Im Anschluss daran wird die Fraport AG von meiner Behörde über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der UVP sowie über Art und Umfang der nach § 6 UVPG voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet.


 

Gegenstand des Scoping-Termins ist ausschließlich die Festlegung von Inhalt und Umfang der voraussichtlich vorzulegenden Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren. Die Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen gegen das Vorhaben bleibt dem späteren Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren vorbehalten.

 

 

Der Scoping-Termin


Verhandlungszeiten /-ort

Der Scoping-Termin findet in der Zeit von

· Montag, dem 07. April 2003 bis Freitag, dem 11. April 2003,

mit der Möglichkeit der Verlängerung von

· Montag, dem 14. April 2003 bis Donnerstag, dem 17. April 2003,

im Volkshaus Sossenheim, Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main statt.

Der Scoping-Termin beginnt am Montag, dem 07. April 2003 um 10:00 Uhr. An den übrigen Tagen wird die Erörterung um 9:00 Uhr fortgesetzt. Einlass ist eine Stunde vor Beginn. Voraussichtlich dauert die durch angemessene Pausen unterbrochene Verhandlung abends jeweils bis gegen 20:00 Uhr.


Verkehrsanbindung

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Volkshaus Sossenheim vom Hauptbahnhof Frankfurt in ca. 30 Minuten Fahrzeit wie folgt:

 

·      S1 Richtung Wiesbaden/S2 Richtung Niedernhausen bis Bahnhof Frankfurt Höchst. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Eschborn West. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

·      S3 Richtung Bad Soden/S4 Richtung Kronberg bis Bahnhof Eschborn. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Frankfurt Höchst. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

·      Zug Richtung Wiesbaden bis Bahnhof Frankfurt Höchst. Weiter mit der Buslinie 58 Richtung Eschborn West. An der Haltestelle Sossenheim Volkshaus aussteigen.

 

Die obigen Verbindungen verkehren im 15-Minuten-Takt.


Mit dem PKW:
A 648 - Ausfahrt Frankfurt-Rödelheim / Sossenheim.
Am Volkshaus Sossenheim sowie in der unmittelbaren Umgebung stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die PKWs könnenjedoch entlang der Wilhelm-Fay-Straße geparkt werden (siehe Plan). Von einer an dieser Straße eingerichteten Bushaltestelle erfolgt der Transfer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Volkshaus Sossenheim mit einem von dem Regierungspräsidium Darmstadt eingerichteten kostenlosen Bus-Shuttle-Service. Dieser steht auch für die Rückfahrt zur Verfügung. Der Transfer dauert ca. 15 Minuten. Der Bus-Shuttle-Service wird ab 75 Minuten vor Beginn der täglichen Veranstaltung im 30-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt.


 

Organisatorische Hinweise zum Ablauf des Scoping-Termins

 

·      Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung wird täglich am Eingang des Volkshauses Sossenheim eine Einlasskontrolle durchgeführt. Am ersten Teilnahmetag erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, der Verbände und der Dritten sowie deren Bevollmächtigte durch Vorlage des Personalausweises eine Teilnahmekarte, welche für die Dauer des Scoping-Termins gilt. Diese Karte ist bei jedem Betreten des Volkshauses Sossenheim bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.

 

·      Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche sich zu den jeweils in der Erörterung befindlichen Themen äußern und eventuell etwas visualisieren möchten, melden sich nach Aufruf des Themas mittels Handzeichen bzw. durch das Drücken der Taste des Tischmikrofons. Die Verhandlungsleitung erteilt das Wort nach dem Eingang der Wortmeldungen. Es ist vorgesehen, ein Wortprotokoll mit Hilfe von Stenographinnen und Stenographen zu erstellen.

 

·      Der Scoping-Termin ist nicht öffentlich. Um diesen Grundsatz zu gewährleisten, gilt:

 

a)   Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich während der Verhandlung nicht zugelassen mit Ausnahme der Tonaufzeichnungen der Stenographinnen und Stenographen, die der Erstellung des Wortprotokolls dienen,

 

b)   die Verhandlungsleitung behält sich vor, Pressevertreterinnen und Pressevertreter während der Verhandlung zuzulassen, sofern keine Beteiligte und kein Beteiligter Einwände erhebt.

 

 

Informationen zur Veranstaltungshalle, zur Gastronomie sowie zu sonstigen Serviceleistungen

 

Veranstaltungshalle

Die Lage des Volkshauses Sossenheim und die Parkmöglichkeiten entlang der Wilhelm-Fay-Straße können Sie aus der beigefügten Kartenskizze entnehmen.


Technische Ausstattung

Mikrofone für die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften, der Behörden und der Verbände sowie deren Bevollmächtigte befinden sich:

·      auf den vorderen beiden Tischreihen

und

·      im Mittelgang des Saales für den Bereich der übrigen Plätze.

 

Zwei Präsentationsplätze mit Beamerausstattung und Visualizer für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Scoping-Termins befinden sich in der ersten Tischreihe links und rechts des Mittelgangs.

 

Im Interesse aller Beteiligten sind für den Veranstaltungsort folgende Regeln zu beachten:

 

·      Das Telefonieren mit Mobiltelefonen im Erörterungssaal ist nicht zulässig. Um Störungen an der Tontechnik zu vermeiden, sind die Mobiltelefone hier abzuschalten. Unvermeidbare Telefonate können im Eingangsbereich geführt werden.


 

·      Im Erörterungssaal ist das Rauchen nicht gestattet.

 

·      Das Mitführen von Tieren und das Anbringen von Plakaten ist untersagt.

 

 

Gastronomie

Im Volks haus Sossenheim befindet sich ein Restaurant, welches von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden kann. Zudem werden von dem Pächter in den Pausenzeiten kleine Gerichte und Getränke angeboten. Im Übrigen befinden sich in Sossenheim weitere Gaststätten.

Serviceleistungen

 

·      Im Eingangsbereich des Volkhauses Sossenheim steht eine Infostelle zur Verfügung, die über organisatorische Fragen Auskunft gibt.

 

·      Es wird eine Telefonhotline eingerichtet, über die Sie den jeweiligen Stand des Scoping-Termins abrufen können. Die Informationen werden täglich aktualisiert.
Die Telefonnummer lautet wie folgt: 06151 / 12 - 4687.

 

Ferner ist unter der Internet-Adresse http://www.rpda.de/pg-flughafen eine Verknüpfung eingerichtet, unter der die Tagesordnung und der jeweilige Stand des Scoping-Termins abgerufen werden können.


 

Vorläufige Tagesordnung für den Scoping-Termin im Volkshaus Sossenheim für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

 

 

1.    Begrüßung, Vorstellung, Organisatorisches, Geschäftsordnungsfragen

 

2.    Sinn und Zweck des Termins (§ 5 UVPG) / Tagesordnung

 

3.    Vorstellung des Vorhabens durch die Vorhabensträgerin und Bestimmung des Gegenstands der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

4.    Geprüfte und ins Verfahren eingeführte Vorhabensalternativen mit Darstellung der Auswahlgründe / Sonstige Vorhabensalternativen

 

5.    Methode der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich der Schutzgüter des § 2 Absatz 1 UVPG

 

6.    Umweltauswirkungen des Vorhabens

(Untersuchungsraum / Bestandserfassung und –bewertung / Auswirkungsanalyse und Auswirkungsprognose (Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz / Bewertung / Erforderliche Unterlagen)

 

6.1   Schutzgut Mensch

 

6.1.1      Wohn- und Wohnumfeldfunktion

 

6.1.1.1 Lärmauswirkungen

 

6.1.1.2   Luftschadstoffe

 

6.1.1.3   Sonstige Auswirkungen (insbesondere Sicherheitsfragen)

 

6.1.2        Erholungsfunktion

 

6.1.2.1   Lärmauswirkungen

 

6.1.2.2   Luftschadstoffe

 

6.1.2.3.  Sonstige Auswirkungen

 

6.2          Schutzgut Tiere und Pflanzen

 

6.3          Schutzgut Boden

 

6.4          Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser

 

6.5          Schutzgüter Luft und Klima

 

6.6          Schutzgut Landschaft

 

6.7          Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 

6.8          Wechselwirkungen

 

7.    Sonstiges

Themen hierzuAssciated topics:

PFV Landebahn Nordwest UVP zu FRA-Ausbauplänen Unterlagen zum PFV-Antrag Regierungspräsidium Darmstadt

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Das Plan­fest­stel­lungsver­fahren zum Bau einer neuen Landebahn (Startseite)
Von: @cf <2012-08-16>
Die Fraport AG will den Flug­hafen Frank­furt mit einer neuen Lande­bahn im Kelster­bacher Wald und einem neuen Termi­nal im Süden des Flug­hafens aus­bauen. Alles zum Verlauf des Plan­fest­stel­lungs­verfah­rens (PFV) ist hier zusam­men­gefasst   Mehr»
PFV Landebahn: Der Scoping-Termin
Von: @cf <2003-12-29>
   Mehr»
PFV Landebahn: 127 000 Einwendungen!
Erörterungstermin soll am 12. September in Offenbach beginnen
Von: @cf <2005-04-25>
Nach Aussage von Regierungspräsident Dieke wurden im aktuellen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens 127 000 Einwendungen abgegeben.
   Mehr»
PFV Landebahn: Das Anhörungsverfahren
Von: @cf <2005-02-07>
Endrunde beim Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau: Das Anhörungsverfahren beginnt. Ab dem 17. Januar 2005 sollen die Unterlagen in den Kommunen ausgelegt werden. Bis zum 2. März können Einwendungen dagegen erhoben werden.
Alle Informationen zum Anhörungsverfahren sind hier zusammengefasst.
   Mehr»
PFV Landebahn: Der Erörterungstermin (Übersicht)
Von: @cf
Vom 12. 9.2005 bis zum 27.03.2006 lief der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flughafenausbau in der Stadthalle Offenbach. Eine Übersicht über alle Themen zum Erörterungstermin und aktuelle Nachrichten finden Sie hier   Mehr»
Rhiel: Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens
Pressemitteilung vom 7.11.2006
Von: @Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) <2006-11-07>
Im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens wird eine "ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung" durchgeführt    Mehr»
PFV Landebahn: Stellungnahme des RP zur Anhörung ist da!
Der 1900-seitige Bericht ist im Internet zum Download verfügbar
Von: @cf <2006-12-13>
Das RP Darmstadt hat seine Stellungnahme von der Anhörung im Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau veröffentlicht.    Mehr»
PFV Landebahn: zwischen Erörterung und zweiter Anhörung
Von: @cf <2006-12-26>
PFV Landebahn - die Ereignisse zwischen dem Ende des Erörterungstermins in Offenbach und der erneuten Auslage der Planfeststellungsunterlagen im März 2007    Mehr»
Flughafenausbau genehmigt - Rhiel unterschreibt Planfeststellungsbeschluss
Von: @cf <2007-12-23>
Wirtschaftsminister Rhiel hat heute wie erwartet grünes Licht für den Ausbau des Frankfurter Flughafens gegeben. Ein absolutes Nachtflugverbot wird es nicht geben. Nachrichten, Daten, Reaktionen [wird aktualisiert, Stand: 23.12.2007]   Mehr»
Knappe Frist für Einwendungen
Nach Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bleiben Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit, um ihre Bedenken gegen den Flughafenausbau zu formulieren
Von: @EXTRABLATT <2004-02-01>
   Mehr»
Vollständigkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau abgeschlossen
RP Darmstadt fordert Unterlagen von der Fraport AG nach (PM vom 17.02.2004)
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-02-17>
   Mehr»
Flughafenausbau verzögert sich um mindestens 3 Jahre
Wirtschaftsministerium gibt seinen Zeitplan zum Ausbauverfahren bekannt
Von: @cf <2004-05-28>
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens wird sich um mindestens 3 Jahre verzögern. Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel stellte einen neuen Zeitplan für das Genehmigungsverfahren vor. Danach ist mit einem Planfeststellungsbeschluss erst im Jahr 2007 zu rechnen.   Mehr»
Rhiel: Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau erst 2007
Wirtschaftsministerium stellt Zeitplan für Ausbauplanungen vor
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium <2004-05-25>
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat seine Vorstellungen vom zeitlichen Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau bekannt gegeben. Danach ist erst im Jahr 2007 mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen.   Mehr»
RP: Antragsunterlagen zum geplanten Flughafenausbau ausgeliefert
Pressemitteilung vom 20.12.2004
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2004-12-20>
   Mehr»
PFV Landebahn - was passiert in der Region?
Aktuelles aus einzelnen Kommunen
Von: @cf <2005-02-23>
Anhörungsverfahren im PFV zum Flughafenausbau - was passiert in den Städten und Gemeinden der Region? Hier finden Sie "organisatorische" Informationen (Auslage der Unterlagen, Veranstaltungen, Termine etc.) laufend neu.   Mehr»
"Ortsübliche Bekanntmachung" zur Auslegung der PFV-Unterlagen
Muster
Von: @(Regierungspräsidium Darmstadt) <2005-01-07>
   Mehr»
Einwendung erheben - wie mache ich das?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren zu machen?
Von: @cf <2005-02-21>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen, von "ganz schnell" bis "ganz ausführlich". Finden Sie hier, welche Art Einwendung für Sie die richtige ist, und wie es dann weiter geht.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch!
   Mehr»
PFV-Einwendung - der richtige Inhalt
Wichtige Tipps für Ihre individuelle Einwendung
Von: @cf <2005-01-31>
Sie wollen eine individuelle Einwendung verfassen - was sollte darin vorkommen, damit die Einwendung gute Erfolgschancen hat? Allgemeine Tipps finden Sie hier.   Mehr»
PFV-Einwendung - wichtige Einwendungsgründe
Bausteine für individuelle Einwendungen
Von: @cf <2005-01-22>
Viele Gründe sprechen gegen den geplanten Flughafenausbau. Wir haben eine Auswahl von möglichen Einwendungs-Gründen für Ihre individuelle Einwendung zusammengestellt - wählen Sie aus!   Mehr»
BUND: Fraport verlässt im Lärmschutz die Mediation
Pressemitteilung vom 16.01.2005
Von: @BUND <2005-01-17>
   Mehr»
Einwendung erheben - so geht es !
Der Weg zur erfolgreichen Einwendung
Von: @cf <2005-01-21>
Die Frist läuft - erheben Sie jetzt eine Einwendung gegen den Flughafenausbau.
Wie geht das? Was muss man beachten?
Alles, was Sie über Einwendungen wissen müssen, erfahren Sie hier.
Jetzt gilt's! Ohne Einspruch kein Anspruch. Machen Sie mit - es ist ganz einfach!
   Mehr»
Das alles will Fraport bauen! (Übersichtsplan)
Landebahn Nordwest käme Hattersheim ganz nahe
Von: @(Stadt Hattersheim) <2005-01-24>
Der von der Stadt Hattersheim bearbeitete Übersichtsplan zeigt das ganze Ausmaß der von Fraport beantragten Bauvorhaben. Die geplante Landebahn rückt nicht nur an Kelsterbach, sondern auch an Hattersheim ganz dicht heran.   Mehr»
RP: Warum Bad Homburg "nicht vom Ausbau betroffen" ist
Die Rechtsauffassung des RP zur Betroffenheit und wichtigen anderen Fragen
Von: @cf <2005-01-20>
   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.